QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Schutz bzw. Verwendung von Auditfragen/-katalogen
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Hallo zusammen und ein gutes Jahr 2012!
Ich habe eine Frage bezüglich des Schutzes von Auditfragenkatalogen.
Auf dem freien Markt gibt es reichlich Fragenkataloge zu verschiedenen Themen/Normen und unterschiedlichen Preisen.
Inwieweit sind derartige Fragenkataloge geschützt bzw. kann/darf eine Weiterverwendung von Fragen überhaupt untersagt werden?Danke für eine Hilfestellung.
Gruß
ChrisSchwierige Frage!
Wenn jemand eine Norm 1:1 abschreibt und nur in Tabellenform wiedergibt, kriegt der Schreiber sicher Probleme mit dem Beuth-Verlag.
Anders siehts aus, wenn ein Schreiber eine Norm interpretiert und Ratschläge gibt zur Erfüllung.
Es wird keiner verklagt, weil er z.B. schreibt, „in der ISO 9001 ist festgelegt, dass interne Audits durchzuführen sind“.Ich gehe nicht davon aus, dass der Nutzer von Checklisten Probleme bekommt, solange es nicht offensichtlich ist, dass er ein Geschäft mit abgeschriebenen, urheberrechtlich geschützten Dokumenten betreibt.
Aufpassen mit Bildern – da tummeln sich die Juristen.
Die Angabe der Fundstelle sollte im Zweifelsfalle immer erfolgen.Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.Hallo QM-FK,
ich meinte nicht die Norm abschreiben sondern meine Frage ist:
„Ist ein Fragenliste ein möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Dokument?“Banales Beispiel (kann auch noch ausgeschmückt werden):
1.) Wie geht es Ihnen?
2.) Wie kann ich Ihnen helfen?
3.) Was kann ich für Sie tun?
4.) Was möchten Sie von mir?Wenn ich mir das urheberrechtlich schützen lasse, hat jeder Arzt ein Problem.
Würde auch bedeuten, dass ich keine FAQ schreiben bzw. verkaufen könnte ohne einenn möglichen Urheberschutz zu brechen.
Gruß
Chrisgeändert von – Chris on 07/01/2012 17:45:02
Die Frage sollte letztlich ein Rechtsanwalt beantworten.
Es gilt der Grundsatz:
Texte sind schützbar; Fakten nicht.Formulierungen des allgemeinen Sprachgebrauchs lassen sich m.W. nach nicht urheberrechtlich schützen.
-> 1. Beispiel
Es hängt davon ab, wieviel eigener Gehirnschmalz in den Fragen bzw. Fragenkatalogen steckt.
-> 2. Beispiel
Im Beispiel 2 wird dies an einem Gerichtsurteil deutlich.Meine Meinung:
Einzelne Frageformulierungen lassen sich wohl nicht schützen, aber ein Fragenkatalog als ganzes schon eher.Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.Hallo Chris,
geh einfach davon aus, dass Alles, wo nicht explizit draufsteht, dass es zum Weitergeben ist, einem Copyright unterliegt. Das gilt insbesondere für alle Unterlagen (Papier & elektronisch), die jemand verkauft. (Das ist keine juristische Beratung, sondern „nur“ mein gesunder Menschenverstand.)
Deine Fragensammlung (s.o.) ließe sich nicht verkaufen, weil niemand für diese Fragen(-Zusammenstellung) Geld geben würde. Anders sieht es dann aus, wenn der Urheber etwas Neues geschaffen hat, z. B. durch die Zusammenstellung von Fragen zu einem bestimmten Thema oder einer bestimmten Norm.
Wenn bei einem Fragenkatalog nicht so ganz klar ist, ob der weitergegeben werden darf, frag einfach beim Autor bzw. beim Herausgeber nach. Alternativ helfen spezialisierte Fachanwälte weiter, wenn es um die Tiefen und Tücken des Internets geht.
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker)Hallo Chris,
was verstehtst du denn genau unter weiter verwenden?
Solche Fragenkataloge in einem Audit zu verwenden ist in Ordnung (dazu wurden sie ja erstellt und verkauft).
Diese unter eigenem Namen herauszugeben und wiederum zu vertreiben ist nicht in Ordnung.Findet sich nicht auf einer der vorderen Seiten ein Copyright-Vermerk? Beuth druckt den auf die Titelseite, bei Büchern steht er meist auf der Rückseite des Vorsatzblattes.
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZZuerst einmal Danke für die Rückantworten.
Hmmm – so richtig schlau bin ich noch nicht geworden.
Ob jemand für meinen Fragenkatalog bezahlen würde, lasse ich erst einmal außer Acht.
Es gibt eine Vielzahl von Fragenkatalogen, die frei (auch kostenfrei) sind und eine Vielzahl die bezahlt werden müssen bzw. nur zur internen Verwendung freigegeben sind.
Die Einzelfragen unterscheiden sich kaum bzw. gar nicht. Bei den kostenlosen Werken ist mir dann nicht immer klar, ob nicht vielleicht doch ein Urheberrecht verletzt ist/wird.
Zum einen interessiert es mich, ob ich diese Fragen beruflich intern (also nicht privat) verwenden darf und zum anderen, ob diese Fragen kommerziell in einem anderen Zusammenhang verwendet werden dürfen.Ich kann auch nicht beantworten, ob so eine Frage in jedem Fall viel Gehirnschmalz voraussetzt – bezweifle ich jedenfalls, weil die Normen selbst viele Antworten/Forderungen geben.
Gruß
ChrisHallo Chris,
vielleicht wird es etwas klarer, wenn Du Dir mal das „Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (UrhG)“ anschaust, vor allem §1-4, §7 und §10:
online bei gesetze-im-internet.de
UrhG als pdfGanz platt gesagt muss nie irgendwo ein Copyright-Vermerk o. Ä. stehen, um vom UrhG geschützt zu sein. Der Urheber besitzt die Rechte an seinem Werk und darf daher auch bestimmen, in welcher Form es genutzt und/oder veröffentlicht und/oder weitergegeben wird.
Bei speziellen Fragen würd ich mich an einen Fachanwalt wenden, denn geahndete Verstöße gegen das Urheberrecht sind um ein Vielfaches teurer als die Rechtsberatung.
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker)Hallo Barbara,
werde ich mir alles ansehen.
Ich möchte nur den Sinn/Unsinn verstehen, der verzapft wird.
Wer könnte mir hier z.B. sagen, welche Frage nur für einen internen Gebrauch freigegeben ist (also erheblicher „Gehirnschmalz“ eingesetzt wurde:
1) Wie ist sichergestellt, dass diese Prozesse überwacht, gemessen und analysiert werden?
2) Werden diese Prozesse überwacht, gemessen und analysiert?
3) Werden diese Prozesse überwacht, gemessen, und analysiert?
Wie erfolgt dies?Gruß
ChrisHallo Chris,
bei 1 einzelnen Frage wird es kaum ein Problem mit dem Urheberrecht geben, jedenfalls nicht bei Auditfragen(-katalogen), weil diese 1 Frage noch keine schöpferische Leistung darstellt (sagt mein GMV).
Die Zusammenstellung von Fragen (=Fragenkatalog) ist eine andere Hausnummer, die schützenswert sein könnte, je nachdem, wie viel schöpferischer Anteil da drinsteckt.
Konkreter lässt sich das nur an einem konkreten Beispiel festmachen, womit ich wieder beim Fachanwalt bin. Denn nur der kann das juristisch einschätzen. (Ich hab sehr gute Erfahrungen mit RA Sascha Faber von der Kanzlei Volke 2.0 gemacht, die hier auf ihrer Seite einen kurzen Beitrag zum Urheberrecht verfasst hat.)
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich nur sagen: Urheberrechts-Verletzungen sind sehr schnell sehr teuer (fünfstellig und mehr), deshalb lohnt sich eine Rechtsberatung, bevor Du eventuell eine Urheberrechtsverletzung begehst oder Dir jemand eine unterstellt (was in jedem Fall supernervig ist, selbst wenn Du nichts gemacht hast).
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker)Chris,
Alle unsere Einschätzungen sind ohne Rechtsanspruch:
Die 3 angeführten Fragen sind höchstwahrscheinlich unkritisch, da diese in dieser Form schon oft gestellt wurden, bekannt sind und durchaus dem üblichen Sprachgebrauch entsprechen.
Wer diese und ähnliche Fragen wörtlich so übernimmt, braucht sich wenig Gedanken zu machen. Die Beweislast liegt beim Urheber, dass diese Fragen nicht zuvor schon von anderen Personen so (oder ähnlich) formuliert worden waren.
Man kann einen Computer so programmieren, dass er Normenforderungen in eine Frage umformuliert. Solche Sätze beinhalten per Rechtsprechung keine kreative Leistung und sind damit nicht schützbar. (Die Software dazu ist sehrwohl urheberechtlich schützbar).
Kritisch sind die Veröffentlichung und der Verkauf von abgeschriebenen Fragekatalogen.Bei der Musik und Software wird sehr ähnlich vorgegangen: Eine Kopie für den eigenen, persönlichen Gebrauch wird als nicht strafbar angesehen. Erst bei der Verbreitung klinken sich die Juristen ein.
Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it. -
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