Requalifikationsprüfung nach ISO/TS 169492004-11-24T06:52:16+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Requalifikationsprüfung nach ISO/TS 16949

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  • RalfAb
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 313

    Hallo,

    die ISO/TS macht keine eindutige Aussage über den Zeitraum in dem die Prüfungen stattfinden müssen. Ich könnte also theoretisch festlegen, dass die Requalifikationsprüfungen alle x Jahre erfolgen (sofern dem keine anders lautenden Kundenforderungen entgegenstehen). Wie wird dies von den Auditoren beurteilt ? Wie interpretieren sie diese Normenforderung ?

    Zum anderen spricht die Norm eindeutig von allen Produkten, nicht nur von Produktgruppen – wie ernst muss ich diese Forderung nehmen? – Bei über 3000 Produkten kann ich ansondern noch 3 Mitarbeiter einstellen…

    Ralf

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Ralf!

    Requalifikationsprüfung: Wie Du schon schreibst, gibt es meistens Kundenforderungen (Z. B. DC: Alle Produkte einmal pro Jahr) Ich habe unsere Kunden angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Ergebnis: Bis auf einen, hat keiner eine Regelung. Vielfach sind in QSV der Kunden versteckte Hinweise. Wenn Du also keine Kundenforderung hast, ist es wirklich so, das Du die Zeiträume selber festlegen kannst. Das wird von den Auditoren auch akzeptiert. Wie das mit den Produktgruppen läuft ist so eine Sache. Ich würde Versuchen mit dem Auditor zu reden (VOR DEM AUDIT) und ihn direkt danach zu fragen. Vielleicht sagt er ja, was er akzeptieren würde.

    Michael

    nadja
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 202

    Hallo Michael,

    wie ich merke, bist Du im regen Schriftwechsel mit den Kunden. Verrate mir doch mal, mit welcher Abteilung Du die Vereinbarungen immer diskutierst.
    Meine Erfahrung ist es nämlich, dass der Einkauf keine Ahnung hat, die Qualitätssicherung nichts entscheiden will, schon gar nicht schriftlich, und damit hat sich das schon. Hauptamtliche QMB´s sind meistens gar nicht vorhanden (oder lassen die sich als solche verleugnen?)
    Mir ist das schon oft aufgefallen, dass Du versuchst direkt und individuell Dinge zu regeln, aber bei uns geht das irgendwie nicht.

    Gruß
    Nadja

    RalfAb
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 313

    Hey,

    von was für Vereinbarungen schreibst Du ?? QSV’s ?? Mach doch mal ein neues Thema auf…

    Ralf

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Guten Morgen Nadja, guten Morgen Ralf,

    Als Ansprechpartener dienen die Leute, die auch immer zu Besuch sind. Kundenauditoren, Lieferantenbetreuer etc. Die Visitenkarten sind doch vorhanden. Bei manchen Firmen gibt es spezielle Abteilungen für die Lieferantenbetreuung. Dort gibt es eigentlich alle Informationen. Wenn die auch nicht weiter wissen, haben die aber im allg. weitere Namen und Telefonnummern. Ebenfalls eine wichtige Informationsquelle: Das Internet. Da viele Firmen eigene Plattformen für den Austausch von Daten und Normen betreiben. Besuche beim Kunden oder vom Kunden sind ebenfalls dafür geeignet. Generell kann man mit einem allg. Anschreiben an die Abteilungen Einkauf / QS schon viel erreichen. Dort werden die Schreiben weitergeleitet. Ihr glaubt gar nicht, was dort für Informationen kommen. Manche Mitarbeiter sind doch froh wenn man überhaupt mal mit ihnen spricht. In jedem Anschreiben solltest ihr auch gleich eine alternative anbieten. Z. B: Requalifikationsprüfung aller Produkte in einem Zeitraum von 2,3 oder auch 5 Jahren. Und wenn der Brief nicht beantwortet wird, führt ihr diese Regelung automatisch ein. (Ja, ja Nadja, bei deinem Hang zum Perfektionismus ist das schwer) aber es zeigt Wirkung und erfüllt die Normenforderung. Denn welcher Auditor will Euch hier eine Abweichung aufschreiben? Ausgenommen von all diesen Regelungen sind Kundenforderungen oder z. B. DC, die wollen eh jedes Jahr eine RQ Prüfung. Das gilt natürlich auch für ihre Zulieferer. Ihr müßt das natürlich auch auf Ihre Lieferanten ausdehnen. Oder ihr prüft selber.
    Nadja: Hat sich der QMB schon gemeldet?

    Michael

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