Requalifikationsprüfung gem TS 169492005-02-21T08:39:14+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Requalifikationsprüfung gem TS 16949

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    Beitragsanzahl: 149

    Moin moin..

    kann ich die Requalifikationsprüfung unterlassen falls der Kunde zustimmt?????

    nadja
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 202

    Ja, kannst Du.

    Wir haben z.B. eine Requalifikation gesplittet. D.H. wir messen die Werte und Kunde testet selbst die Funktion.

    Alles Vereinbarungssache. Aber lass es Dir schriftlich bestätigen! Wegen dem Zertifizierer…Showprogramm im Sinne von Nachweismöglichkeit.

    Gruß
    Nadja

    QM
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 91

    Hi,
    ich behaupte, wenn Ihr TS zertifiziert sind könnt Ihr die Req. definitiv nicht weglassen, da der Abschnitt 8.2.4.1 Req. eindeutig sagt, dass alle Produkte einer vollst. Maßprüfung unterzogen werden müssen.

    Das einzige was offen bleibt ist der Zeitraum.

    Hintergrund ist, wie wird die Qualitätsfähigkeit von nicht überwachten Merkmalen über einen längeren Zeitraum verifiziert und validiert.

    Gruss

    QM

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Also wenn euch der Kunde mit Brief und Siegel bestätigt, dass ihr die Req.-Prüfung nicht zu machen braucht (evtl. macht er sie selbst oder es ist ihm sch….egal) wäre es ja extremer Schwachfug sie durchzuführen.

    Vor allen Dingen stelle ich mir gerade vor, dass der GF zu erklären: Nein, der Kunde will es nicht, aber wir schmeissen das Geld zum Fenster raus weil es die ISO/TS will ;)

    [X] vote 4 Wegfall

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Blackberry!

    Warum legtst Du nicht einfach einen größeren Abstand fest. Viele unserer Kunden schreiben eine RQ Prüfung im Zeitraum von 3-5 Jahren vor. Wenn Du das schriftlich festlegen kannst und der Kunde das bestätigt wirst Du auch keine Probleme haben.

    Gruß
    Michael

    jerry-q
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    Hi blackberry, wie schon QM sagte, weglassen dürft ihr sie auf keinen fall. wir hatten auch schon einen ähnlichen disput mit unserem zertifizierer. aber wer sagt, dass ihr zusätzliche prüfungen machen müsst? solange ihr alles prüft, benötigt ihr evtl. nur einen neuen ordner mit dem rückenschild „Requali-Prüfung“, in dem ihr gegeignete nachweise sammelt.
    PS. Ich halte diese Forderung persönlich auch für überzogen.

    gruß jerry

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