Requalifikationsprüfung / Beschichter2005-06-28T08:58:16+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Requalifikationsprüfung / Beschichter

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 20)
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    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo QMler!

    Ich benötige mal etwas geistigen Input. Wie könnten Vorgaben für eine Requalifikationsprüfung bei einem Beschichter aussehen? Es geht ausschließlich um KTL Beschichtungen. Vielleicht hat da auch jemand eine Vorlage.

    Danke!
    Michael

    dorni
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 41

    hallo
    wenn du unter requalifizierungsaudit das gleiche verstehst wie ich (alle 3 jahre rezertifizierung) dann wird es sich hauptsächlich um ein systemaudit handeln. meinst du damit ein prozessaudit, solltest du die internen unterlagen für die jeweiligen prozesse ansehen
    gruß
    dorni

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Meinst Du die Requalifizierung des MA oder des Prozesses?
    Beim MA kannst Du die Prozessbeschreibung mit den gültigen Unterlagen überprüfen (Checkliste)
    Beim Prozess selbst, welche Änderungen vom Gesetz (z.B Umweltauflagen), Produkt oder von der Arbeitssicherheit hat es da gegeben.
    Auch dass muss der MA in Zukunft wissen.

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    ich meine die Requalifikationsprüfung nach bzw. für TS 16949. So wie es div. Automobilhersteller vorschreiben.

    Gruß
    Michael

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    hallo michael,
    unter welchen Punkt in der ISO TS steht das von der requalifikation?
    unter 6.2 ist nichts davon zu finden, oder schreibt es ein kunde vor?
    wenn es der kunde vorscheibt muss dies ja beschrieben sein. (vorgabedoku)

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Für pen-26

    Steht unter 8.2.4.1

    nadja
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 202

    Hallo Michael,

    leider habe ich mit KTL nicht viel am Hut, aber sicher folgender Kontakt.
    Sind zwar „nur“ nach VDA 6.1 zertifiziert, aber können Dir bei diesem Verfahren weiterhelfen.

    OFTEC GmbH & Co. KG
    Oberflächentechnik

    Telefon: +49 (0)7273 80 08 – 0
    Telefax: +49 (0)7273 80 08 – 11

    E-Mail: info@oftec.de

    Vielleicht hilft es Dir.

    Soweit ich die Requalifikation verstehe, geht es um 100%ige Maß- und Funktionsprüfung am Produkt.

    Gruß
    Nadja

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Nadja ht recht,
    es sollte eine periodische Prüfungen über alle Masse und Funktionen an allen Produkten durchgeführt werden, wie im Kontrollplan spezifiziert und unter Beachtung der Kundenvorgaben. Ähnlich wie eine Neubemusterung intern durchführen oder in die Produktaudits integrieren.
    noch fragen

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    So ganz kapiere ich die Frage nicht ? ;-))

    Die Beschichtungen werden doch irgendwelchen Spezifikationen unterliegen, wie z.B. Schichtdicken, Abriebsfestigkeiten, Schlagfestigkeiten, Widerstand gegen wasweissich…., oder nicht ?

    Dann nimm doch einfach alle geforderten Spezifikationen und teste sie bei allen verschiedenen Oberflächen durch (also nicht an allen verschiedenen Artikeln).

    Cya „ein auf das WE wartender“ Harm

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    die „Requalifiezierungsprüfungblahblaugrün“ ist ein Stolperstein, den die Vertriebler verbocken und die QM´ler ausbaden müssen… <upps..>
    IM PRINZIP (!) ist es eine turnusmäßige Erstbemusterung. Punkt
    (der Turnus ist allerdings verhandelbar…)


    Ars longa, vita brevis.
    Die Kunst ist lang, das Leben kurz.
    Gilt nach wie vor – auch im QM ;-)

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    die „Requalifizierungsprüfungblahblaugrün“ ist ein Stolperstein, den die Vertriebler verbocken und die QM´ler ausbaden müssen… <upps..>
    IM PRINZIP (!) ist es eine turnusmäßige Erstbemusterung. Punkt
    (der Turnus und Umfang ist allerdings verhandelbar…)


    Ars longa, vita brevis.
    Die Kunst ist lang, das Leben kurz.
    Gilt nach wie vor – auch im QM ;-)


    Ars longa, vita brevis.
    Die Kunst ist lang, das Leben kurz.
    Gilt nach wie vor – auch im QM ;-)

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    Nachtrag… vor allem pass auf, damit Du nicht Spezifikationen „requalifizierst“ die Du gar nicht selbst beinflusst…. ;-)


    Ars longa, vita brevis.
    Die Kunst ist lang, das Leben kurz.
    Gilt nach wie vor – auch im QM ;-)

    Schniker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 296

    Wir sind eine Dreherei und erschlagen diese Requalifiaktionsprüfung bereits in unserem Prozeßablauf. D. h. Durch die Erststückprüfung in der sämtlich Maße eines Arbeitsschrittes geprüft u. dokumentiert werden. Sowie die dokumentierten Wareneingangs-und Ausgangsprüfungen. Der Zusatz z. B. Wareneingangs/Requalifikationsprüfung benennt dies dann auch als solches. bosch wollte von uns die Re-Prüfung haben in Form von einem Empb. Da aber die Norm die Form net vorschreibt hat er von uns ein Satz Prüfnachweise von den Erstück-/WE-WA-Prüfungen erhalten und damit war die Sache erledigt. Wenn wir allerdings Teile hätten bei denen wir einen Salzsprühnebeltest machen müssten wäre es komplizierter bzw. müssten wir eben z. b. 1x noch einen solchen Test machen und zu dieser Charge die Prüfunterlagen raussuchen.

    nobbe
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 218

    So wie ich das verstehe ist die Requalifizierung die Überprüfung dass die im EMPB gemachten Angaben auch später noch stimmen und dazu der Nachweis.
    Das sind ja in der Regel beim Beschichten keine Faktoren die nur einmal gemessen werden, sondern diese sind prozessbegleitend, auch z.B. der Salzsprühtest. Wenn der Nachweis durch andere Teile mit der gleichen Bearbeitung erbracht wird wäre das für mich i.O.
    Anders ist das bei CNC – Teile, hier muss ich sämtliche auf der Zeichnung angegebene Maße regelmäßig nachweißlich überprüfen.
    Beim Beschichten steht auf der Zeichnung ja eigentlich nur Schichtstärke, Rauhigkeit evtl noch Härte.
    Dazu noch (wie oben erwähnt)die notierten Werte der Prozessparameter (Druck, Temperatur,evtl Badparameter, Stromwerte, usw). Eigentlich Dinge die der Beschichter regelmäßg macht.
    Gruß
    nobbe

    Schniker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 296

    ja es ist wie der erstmalige Empb zu verstehen. Wenn ich in einem Prozeßablauf sämtliche geforderten Daten abprüfe, diese dokumentiere und noch als den Zusatz irgendwo „Requalifikationsprüfung“ hinzufüge ist der Forderung genüge getan. Die Daten können ja jederzeit chargenbezogen abgerufen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, muss ich eben einen Intervall für eine z.b. Teilefamilie festlegen und eine R-Prüfung speziell durchführen.

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