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AnonymGast8. Dezember 2004 um 13:19 UhrBeitragsanzahl: 2122
Hallo zusammen!
Bei uns kommt (mal wieder) das Thema Requalifikationsprüfung auf.1. Da stellt sich uns die Frage – was ist damit nun wirklich gemeint, also eine genaue Definition.
2. Kann ich diese Requalifikationsprüfung auch als „normales“ Produktaudit anziehen mit verweisen auf die serienbegleitenden Prüfungen mittels CAQ-System?
3. Oder muss ich dann, wenn ich dieses Requalifikationsprüfung mache, eine Art „Neubemusterung“ durchführen?
Ich weiss das es für z.B. Ford und DC Vorgaben gibt, die über die Forderungen der TS2 hinausgehen. Die Frage ist dann, was ist mit den Kunden die keine erweiterten Forderungen haben.
Ich fände es cool wenn ich viele, viele Antworten und Erfahrungen zu diesem Thema bekommen würde – Danke!
Gruss
Frank L.Hallo Frank L.
Über Requalifikationsprüfungen wure schon des Öfteren und ausgiebig in diesem Forum diskutiert. Vielleicht sind in den einzelnen Beiträgen für Dich brauchbare Informationen dabei.Die Requalifikationsprüfung geht allein schon bei der Maßprüfung sicher weit über das Produktaudit hinaus.
Ansonsten kann ich nur auf TS 16949:2002 8.2.4.1 verweisen, in welcher alle Forderungen beschrieben sind. Ich denke man muß eine Vereinbarung mit dem Kunden treffen, um sinnvolles in akzeptablem Maße zu tun. Ich weiß, alle Kunden lassen darüber mit sich reden und sind selbst an einer Einigung interessiert. Sollte keine Kundenforderung bestehen, würde ich festlegen, welche fertigungsbegleitende Prüfungen, Lebensdauer- und sonstige Sonderprüfungen (z.B. Produktaudits) mit den Teilen durchgeführt werden und zusätzlich die Funktionsmaße dokumentieren.Lothar
Hallo Frank! Hallo Lothar!
Ich habe dieses Thema schon mehrfach in diesem Forum angesprochen. Dabei gab es immer wieder sehr viele Tipps und Hinweise. Aber nach internen Überlegungen sind wir zu folgendem Entschluß gekommen: Alle Kunden (ohne Forderungen wie DC) werden von uns angesprochen bzw. angeschrieben. Selbst DC sagt in den MBST, das Abweichungen von der Forderung nach einer Requalifikationsprüfung schriftlich vereinbart werden müssen. Also bleibt doch nur der Weg mit den Kunden zu reden.
Gruß
Michael -
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