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Benötige dringend Informationen, ob vom Kunden erhobende Reklamationspauschalen/Bearbeitungsgebühren im Reklamationsfall gesetzeswidrig sind!!
Wer kann mir schnell helfen?
Danke
mfG
BroncoHallo Bronco,
Fakt ist, wenn der Kunde reklamiert, hast du eine mangelhafte Sache geliefert. Werden durch den Mangel weitere Schäden verursacht, handelt es sich um einen Mangelfolgeschaden. Es ist rechtlich legitim, diesen Mangelfolgeschaden geltend zu machen.
Wichtig im Streitfall: Die Höhe des Mangelfolgeschadens muss durch den Geschädigten glaubhaft und realistisch nachgewiesen werden.
Gruß
Vivian
Hallo Bronco,
vielleicht hilft hier auch das Produkthaftungsgesetz weiter: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/prodhaftg/index.html
Grüße Alblondie
Hallo Alblonie,
neee neee, das Produkthaftungsgesetz hilft in diesem Fall auf keinen Fall weiter. Das ProdHG regelt Ansprüche zwischen Endverbraucher/Privatperson und Hersteller/Inverkehrbringer eines Produktes.
In dem hier genannten Fall ist alleinig das Bürgerliche Gesetzbuch – Kaufvertrag, Sachmängelhaftung, Mangelfolgeschaden etc. – heranzuziehen.
Tipp: Den Mangelfolgeschaden kann man auch als Privatperson geltend machen, z. B. Fahrtkosten, Versandkosten aufgrund einer fehlerhaften Sache. Man braucht nur etwas Mut und Nachdrücklichkeit im Geschäft.
Gruß
Vivian
PS.: Gesetze zum „Schmökern“ gibts in unverschämter Menge auch unter http://www.valuenet.de
Hallo Vivian,
ich gehe immer auf http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BMJ_index.html
Da gibts immer die neuesten Fassungen und man kann auch ganz gut arbeiten damit. Und wo ist ein Gesetz aktueller als beim Bundesministerium für Justiz? Erklärungen gibt’s hier natürlich nicht dazu wie bei valuenet.Grüße Alblondie (mit „d“!)
Hallo zusammen,
in Broncos Fall geht es aber doch nicht um einen tatsächlichen Schaden, sondern um den um sich greifenden Zustand einer reinen Reklamationspauschale. Hat da jemand vielleicht noch was dazu?
Ich streiche es aus Q-Vereinbarungen bisher immer raus, aber was wenn es ein Kunde ohne die Vereinbarung einfach verbucht?Gruß,
DieterGruß,
DieterHallo Dreichl,
du hast vollkommen recht. Es geht nicht um die Begleichung des Schadenfalles, sondern um zusätzliche Pauschalen für Aufwendungen zur Bearbeitung der Reklamation.
Gruß Bronco
… ok, da hab ich dann wohl wirklich was komplett falsch verstanden! Sorry.
Hallo dreichl,
wenn ich richtig verstanden habe, störst du dich an der Definition des Schadens.
Mangelfolgeschaden kann lt. BGB ein Sachschaden, ein Vermögensschaden oder auch die Beschädigung eines Rechtes sein. Schaden ist also nicht so definiert, dass ledigliche ein Schaden an einer Sache entsteht. Ich muss z. B. bei der Post zunächst bezahlen und die Verpackung stellen, wenn ich eine defekte Sache reklamiere und zurücksenden muss. Hier entsteht ein Mangelfolgeschaden und zwar in der Form von Postgebühren und Kosten für Verpackungsmaterial. Diese Kosten kann ich einfordern. Mein Vertragspartner hat jedoch das Recht, sich die tatsächlich entstandenen Kosten von mir nachweisen zu lassen. Bei überhöhten Reklamationspauschalen würde ich dies auf jeden Fall tun.
Warum sollte ich als Kunde den internen Aufwand für die Reklamation akzeptieren und die Kosten schlucken?
Grüße
Vivian
Hallo Vivian,
bei uns wurden alle Zulieferanten wie folgt, nur kurz beschrieben, darüber informiert, daß wir pro Reklamation €60.- zusätzlich verlangen. Diese Pauschale beinhaltet:
– Handling n.i.O.-Teile (Kennzeichnen, sicher-stellen)
– Erstellen der Doku (Prüfbericht, 8D-Report)
– SAP-Buchung
– Rückversand (Lieferschein & Belastung schreiben, Verpacken der Teile)
– Reklamationsverfolgung (incl. Mahnwesen)Die Kosten für Teilepreis, evtl. Sortierung usw., werden natürlich dem Lieferanten separat berechnet.
Die Lieferanten verpflichteten sich gegenüber uns per QSV zum Ziel “ Null-Fehler“ ! U.a. wird dies jedoch durch den Faktor „Mensch“ und instabile Prozesse, wohl sehr schwer erreichbar sein oder ist nur durch Investitionen für Prüfautomaten abzusichern ist.
Da diese nur sehr selten eingesetzt werden, müssen wir wohl immer mit n.i.O. Teilen vom Lieferanten rechnen.
Logisch ist dann halt eben auch, daß die uns hierfür entstehenden Zusatzkosten (siehe oben)vom Lieferanten zu tragen sind.
Bei uns kann sich aufgrund der Teile- und Lieferantenvielfalt, 1 Mitarbeiter „fulltime“ nur mit Reklamationen beschäftigen. Wer zahlt uns das? Und das nur, weil die Lieferanten nicht in der Lage sind, halt 100% Qualität zu liefern.
Das muß in der heutigen Lage für uns, den Kunden, kostenneutral sein !In meinem vorhergehenden Betrieb (Automotiv-Zulieferer) mussten wir bei einer Reklamation eines Teiles (Druckschalter Klimaanlage, VK-Preis = € 6,50)ganze € 70.-/St. an Aus- und Einbaukosten, Befüllen der Klimaanlage, erneute Prüfung der Funktion und Dichtheit im KFZ, Handling plus den Teilepreis)dem Kunden erstatten. Man kann sich vorstellen, daß bei einer Tagesproduktion von 5.000 Teilen und bei gerade mal 0,1% fehlerhaft angelieferten Teilen (= 5 St. n.i.O./Tag = € 375.- Reklamtionspauschale + € 32,50 Teilepreis, Summe: € 400.-/ Tag bei 5 n.i.O. Teilen).
Wir hatten schnell erkannt, daß eine 100%-Endprüfung notwendig war und nur durch einen automatischen Prüfautomaten (kostete uns stolze € 50.000) realisierbar ist. Innerhalb von ca. 6 Monaten war dieser amortisiert und vor allen Dingen unser Image zum Kunden wieder i.O. !
Es muß dem Lieferanten halt schon mal ein wenig Schmerzen bereiten, bis er einsieht, sich zu verbessern! 0-Fehler ;-)Gruß
Qualyman
PS: von unseren rund 150 Lieferanten, haben ca. 120 das auch gleich eingesehen und die Zusatzabmachung „Reklamationspauschale € 60.-“ schriftlich bestätigt.
Spruch des Tages: wer ein Problem genaustens definiert, hat schon zu 75 % die Ursache erkannt!
Hallo Leute,
von einem unserer Kunden wird eine Pauschale von 125.- € pro Reklamationsfall verlangt. Zusatz- und Nacharbeitskosten extra. Und das bei einem möglichen Teilepreis von unter 5.- € und nur mäßigen Stückzahlen.
Das sind Preise!
Da sind 60.- € ja noch erträglich!Wobei ich jedoch auch der Meinung bin, dass der Lieferant „eigentlich“ keine fehlerhaften Teile zu liefern hat.
Gruß
PeterHallo Qualyman,
das ist eine vernünftige Lösung und rechtlich nicht zu beanstanden. Wie man an deinem Beispiel sieht, können bei hohen Stückzahlen enorme Kosten auflaufen und der Kauf eines Prüfautomaten hat sich schell armortisiert.
Bei privaten Geschäften ist die Umlage der Kosten ebenfalls möglich. Es kann jedoch passieren, dass man zur Reklamation das Gesetzbuch mit ins Geschäft nehmen muss, weil der deutsche Kunde seiner Rechte entwöhnt wurde und das Verkaufspersonal überfordert ist.
Schöne Grüße
Vivian
Hallo allerseits,
lese seit einiger Zeit hier querbeet und werde wohl auch bald mit einem ‚Problem‘ ankommen…
Etwas Abseitiges zu Reklamationspauschalen/Bearbeitungsgebühren:
Kennen wir als Automobilzulieferer auch. Das Problem eines unserer Kunden ist, dass er häufig Teile reklamiert, die a) völlig in Ordnung oder b) im Laufe seiner Montage z.B. durch andere Komponenten in Mitleidenschaft gezogen werden.
Das hat dazu geführt, dass wir bei unberechtigten Reklamationen unsererseits Bearbeitungsgebühren (reichlich Aufwand Fehlersuche) berechnen (dürfen).Bei zwei Überwachungsaudits konnten wir amüsiert erklären, dass unsere Reklamationskosten keine sind, sondern die Angelegenheit eine Einnahmequelle darstellt… ;-)
Grüße, Walt
Meine Frage ist durch die obige Diskussion leider immer noch nicht beantwortet.
Hier noch einmal: Sind die Pauschalen gesetzeswidrig?
Mittlerweile habe ich weiter recherchiert und eine Liste vom WSM-Wirtschaftsverband im Internet gefunden, in der erfolgreich abgemahnte Unternehmen stehen (z.B. Automobilzulieferer wie Autoliv, Faurecia, Hella etc.)
Frage an Qualiman: Was wäre denn mit den Zulieferern passiert, wenn diese die QSV nicht unterschrieben hätten?!Hallo
Ich habe ein Auszug vom WSM Wirtschaftsverband. Im März 2002 wurden einige Firmen erfolgreich bzüglich der Erhebung von Kostenpauschalen abgemahnt. Diese Firmen mussten eine Unterlassungserklärung gegenüber WSM unterschreiben.
Gruß
QSFrank -
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