Reklamationspauschale2003-12-16T08:27:01+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Reklamationspauschale

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    Beiträge
  • Bronco
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 8

    Hallo zusammen,
    einige Kunden „drohen“ uns in QM-Vereinbarungen mit sogenannten Reklamationspauschalen in Höhe von „x“ bei einer anerkannten Reklamation.
    Ich habe gehört, daß die Erhebung dieser Pauschalen nicht rechtens ist. Aus diesen Gründen sind wohl auch schon einige Firmen im Automotivbereich abgemahnt worden.
    Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die diese Vorgehensweise verbietet?

    Alexbiker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 130

    Hallo,
    gerade eben bekomme ich ein Fax eines unserer Kunden, indem er mir mitteilt, dass pro Mängelrüge pauschal 200 EUR fällig sind!!!

    Denke Deine Frage ist ein sehr wichtiges und zu erörterndes Thema.
    Hoffe auf viele Antworten.

    Reiner
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo Bronco,

    vielleicht kann ich Dir weiterhelfen.

    Bei einer berechtigten Reklamation muß der Kunde dem Hersteller die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel in einem bestimmten Zeitraum geben. Hat der Kunde die Mängel aus terminlichen Gründen selbst behoben, so kann er diese Kosten nach Aufwand dem Hersteller in Rechnung stellen. Manche Kunden berechnen einen gewissen Handlingsaufwand und schicken die Teile denoch zur Nacharbeit zum Hersteller zurück. Ob der Hersteller diese Kosten übernimmt, bleibt doch ihm überlassen.
    Aus Kulanz wird man die Kosten sicherlich übernehmen,(Kunde ist König) wenn sie im gewissen Rahmen bleiben und wenn man bedenkt, was der Tranport hin und her kostet, die der Kunde bestimmt nicht übernimmt.
    Ich glaube nicht, dass man eine Reklamationspauschale generell akzeptieren muß oder sollte. Rein rechtlich gesehen weiß ich nicht, ob dies überhaupt zulässig ist.
    Wenn der Hersteller dies durch eine QM-Vereinbarung mit dem Kunde akzeptiert, sieht das natürlich anders aus. Man kann ja vieles vereinbaren z. B. auch Vertragsstrafen bei Lieferverzug.
    Vielleicht kann jemand mehr dazu antworten als ich.

    Gruß Reiner

    Florian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 17

    Hallo Kollegen

    Wir reden nicht von Endkunden (Leute von der Strasse), sondern von Zulieferungen an einen Firmenkunden?!

    Ich denke die Diskussion erübrigt sich. Entweder man will liefern oder eben nicht! Eigentlich ist die rechtliche Situation unwichtig, beim Abschluss eines Vertrags, da der Kunde eh bestimmt (etwas plakativ, ich weiss)!

    Baut Euch langfristige Kunden mit Eurem Know how auf, dann müsst Ihr weniger über solche Unanehmlichkeiten diskutieren.

    Jeder Einkäufer, der sich mit seinem Lieferanten rechtlich herumschlagen muss wird so schnell wie möglich einen neuen suchen.

    Die Frage ist eigentlich nur dann relevant, wenn Eurer Kunde auf die Lieferungen angewiesen ist und sie sonst nur mühsam beschaffen kann.

    Freundliche Grüsse
    Florian Padrutt

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