Hallo QuEm,
Nein, für mich waren das bislang immer Synonyme gewesen. Die Reklamation ist lediglich ein Fremdwort und kommt aus dem romanischen Sprachraum.
Auch wenn das Internet voll von Unterschiedsdeutungen ist, finden sich beide Begriffe kaum im BGB:
*beanstand*: 2 Treffer
*bekla*: 1 Treffer
*rüg*: 3 Treffer (im Sinne von Rüge)
Das BGB verwendet vielmehr den emotionsneutralen Begriff der „Mitteilung“.
Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.