QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Reinigung duch nicht deutschsprachige Fachkräfte
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Hallo zusammen,
wir haben die Reinigung unserer Reinräume an einen Dienstleister ausgelagert. Das hat einige Jahre gut funktioniert, allerdings häufen sich seit dem Sommer die Personalwechsel incl. Sicherheits- und Hygieneeinweisung etc… Nun gut, das ist das Risiko bei ausgelagerten Prozessen.
Mein aktuelles Problem ist, dass die Damen gar kein Deutsch mehr sprechen und mein Rumänisch / Bulgarisch nicht mal für den Urlaub taugt. Die Art und Weise, wie zu putzen ist, bekomme ich ja noch mit Händen und Füssen erklärt (und unter Zuhilfename der radebrechenden Vorarbeiter) aber spätestens bei Betriebsanweisungen (Die BG sagt was von ‚in der Sprache der Beschäftigten..‘ [BGI578]) wirds unlustig.
Bei Ecolab habe ich entsprechende Dokumente angefragt, dort war man eher irritiert.
Wie handhabt ihr das? Die BA durch den Google Translator schieben?
–Rainaari
Hallo
Ist es nicht Sache des Dienstleisters, dass er Leute beschäftigt, welche auch Deutsch verstehen?
Ich würde die Einweisungen und Schulungen genau 1 x machen, inkl. Nachweis. Danach sollte es Sache des Dienstleister sein, seine neuen Leute zu schulen…es sein denn, dass sich eure Vorgaben geändert haben.
Bei anderen Lieferanten geht man ja als Kunden auch nicht hin, um nach jeden Personalwechsel bei Lieferanten seine Leute neu zu schulen, es ist Sache des Lieferanten das Wissen intern weiter zu geben.
Gruss
Carlos
Hallo Carlos,
Guter Punkt.
Ich sprech das mit der Firma mal durch und lasse mir die Dokumente zeigen…
–Rainaari
Hallo Rainaari,
bei den ausgelagerten Prozessen durch externe Dienstleister ist der auch zuständig für die Einweisung und Schulung der Mitarbeiter,ich würde mich auch mit dem Dienstleister in Verbindung setzen und das Thema an diesen weiterdelegieren als seine Verpflichtung und nicht als Deine. Ich würde dem Dienstleister einmal eine Vorgabe in Deutsch geben, was und wie gereinigt werden soll und der Dienstleister muss für eine entsprechende Weitergabe der Information an „sein“ Personal sorgen
Gruß Donald 6556
Hallo Rainaari,
Kritische / minderkritische Lieferanten?
Von Euch als Auftraggeber wird verlangt, dass Ihr Eure Lieferanten qualifiziert:
Die ISO 9001 (7.2) und EN ISO 13485 (6.2) haben hier klare Vorgaben an die Lieferantenbewertung:
6.2 Personelle Ressourcen:
Das Personal muss durch angemessene Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten und Erfahrung zu diesen Tätigkeiten befähigt sein.
Die Befähigung, die erforderliche Schulung und das Qualitätsbewusstsein des Personals muss per Verfahrensanweisung dokumentiert werden.Die Organisation muss dazu:
a) die notwendige Befähigung des Personals, das die Produktqualität beeinflussende Tätigkeiten ausübt, ermitteln;b) zum Erreichen oder Aufrechterhalten der notwendigen Kompetenzen für Schulungen sorgen oder andere Maßnahmen ergreifen;
c) die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen bewerten;
d) sicherstellen, dass ihr Personal sich der -> Bedeutung und -> Wichtigkeit seiner Tätigkeit bewusst ist und weiß, wie es zur Erreichung der Qualitätsziele beiträgt;
e) geeignete -> Aufzeichnungen zu Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten und Erfahrung aufrechterhalten.
ANMERKUNG Die -> Methodik zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schulungen oder anderer Maßnahmen steht in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit der Arbeit verbundenen Risiko.
Wie wollt Ihr Anforderungen und Änderungen dem Fremdpersonal vermitteln wenn keine normale -> Kommunikation stattfinden kann?
Je nach Kritikalität müsst Ihr die Wirksamkeit auch ggf. anhand von -> Schulungsunterlagen nachvollziehen können.
Wissen die Leute denn, wie bei Euch ein Feueralarm abläuft, welche Räume sie nicht zu betreten haben und wo sie z.B. im Prüflabor die Finger von den teueren Geräten lassen müssen usw.?
Gruß QM-FK
Don’t think it – ink it.
Hallo
a) die notwendige Befähigung des Personals, das die Produktqualität beeinflussende Tätigkeiten ausübt, ermitteln;
Auswahl der Lieferanten, für Metzger-Arbeiten nehme ich keine Maler, sondern einen Metzger.
b) zum Erreichen oder Aufrechterhalten der notwendigen Kompetenzen für Schulungen sorgen oder andere Maßnahmen ergreifen;
Einarbeitung am Arbeitsplatz mit Sicherheitseinweisung , inkl Nachweis, evtl. Nachschulung auch inkl. Nachweis
c) die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen bewerten;
Überprüfen der geleisteten Arbeit-> Kundenzufriedenheit
d) sicherstellen, dass ihr Personal sich der -> Bedeutung und -> Wichtigkeit seiner Tätigkeit bewusst ist und weiß, wie es zur Erreichung der Qualitätsziele beiträgt;
Siehe Punkt b)
e) geeignete -> Aufzeichnungen zu Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten und Erfahrung aufrechterhalten.
siehe ebenfalls Punkt b), bei internen Wechsel Lieferantenpersonals ist es Sache des Lieferanten, dass das Wissen weitergegeben wird.
Gruss
Carlos
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