Hallo zusammen,
wie beurteilt ihr die Rechtsqualität von Managementsystemen?
Es geht um die Frage, ob ein Managementsystem als mitgeltendes Dokument zum Arbeitsvertrag klar Aufgaben und Pflichten definieren kann.
An Stelle von Stellenbeschreibungen stehen die Prozessverantwortungen, die klar benannt sind und vom Prozesseigner freigegeben werden.
Ich bin im Zwiespalt, ob das so ok ist.
Contra:
Die BGV A1 fordert zum Beispiel die schriftliche Aufgabenübertragung. Nur wenn Unternehmerpflichten schriftlich mit Unterschrift desjenigen, auf den die Pflichten übertragen werden, erfolgt, ist diese rechtskräftig.
Pro:
Systeme wie EMAS (Umwelt) basieren auf EG-Verordnungen und dadurch bekommen Unternehmen rechtliche Freiheiten (z.B. bei der Bilnazierung von Entsorgungen). Der Gutachter bzw. Zertifizierer bescheinigt die Compliance des Unternehmens bzw. das Mechanismen vorhanden sind, um diese zu gewährleisten.
Ich freue mich auf eure Meinungen. Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße
QMarc
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You may say I´m a dreamer … but I (hope) am not the only one …