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Hallo,
ich weiß, dass dieses Thema hier eigentlich nicht so recht passt, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen:
Seit heute gilt bei uns eine neue Regelung über das Rauchen. Generell nur in Pausen (find ich nicht übel), aber auch in den Pausen nur im Raucherraum. Auch ausserhalb des Gebäudes ist das Rauchen untersagt.
Meine Frage: Ist das so rechtens? Kann der GF hingehen und auf dem gesamten Gelände das Rauchen untersagen?
Die Belegschaft ist.. na ja… red mer net drüber……Ich würd ja verstehen, wenn er sagt, im gesamten Gebäude Rauchverbot…
Dino
Hallo Dino,
rechtens ist das schon, der GF hat ja auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Nichtrauchern und wegen der potentiellen Gefährdung durch offenes Feuer, Zigarettenkippen, usw.
Für mich würde sich eher die Frage stellen: Ist das sinnvoll? Wenn die Belegschaft da eh nicht mitmacht, dann kann man sich sowas auch gleich sparen ;-)
Viele Grüße
Barbara
~~~ Der Sinn des Lebens ist 42. ~~~
moin!
also ich sage mal: ja, er kann. allerdings wäre ich so konsequent und würde es komplett verbieten.
grüße
hackiHallo Dino,
Barbara und Hacki haben Recht, „er darf“.
Ich habe vor kurzem ein Urteil vom Arbeitsgericht gelesen, in dem dies bestätigt
wurde. Bei einem Betrieb in dem ich mal
gearbeitet habe, wurde noch einer drauf gelegt, da mußte jeder Raucher Abstempeln und anschließend wieder Anstempeln – wenn es jemand vergessen hatte bekam er eine Abmahnung.
Hintergrund war die dortige GL, die wollten
die Sucht nicht auch noch bezahlen.Aber am Arbeitsplatz nicht Rauchen gehört
doch heute schon dazu, also ich kenne es
(als Raucher) nicht anders.Gruß aus dem Outback
Stefan
Hallo,
das ist alles so nicht ganz richtig:
Er darf das Rauchen in bestimmten Bereichen verbieten, muss aber Alternativplätze anbieten.
Er darf mir nicht verbieten zu rauchen, er greift damit in mein Persönlichkeitsrecht ein. Auch darf er nicht sagen, er will meine Sucht nicht finanzieren. Damit bezeichnet er mich als krank.
Wenn er „Gesundheitsförderung“ anführt, muss er sogar ein Programm zur Entwöhnung anbieten.
Ich glaube, die GF machen es sich etwas einfach.Weitere Meinungen (am liebsten sogar fundierte Urteile) sind willkommen.
Dino
also in öffentlichen gebäuden ist rauchen seit 2003 untersagt. es gibt auch keine „raucheecken“ mehr. das kenne ich so von meiner ehem. hochschule.
außerdem würde ich behaupten, daß der schutz der persönlichkeitsrechte der nichtraucher höher wiegt als der der raucher (–>sucht!)
er aber wirklich das recht, in seinem gelände das rauchen zu untersagen.meine persönliche meinung: ich hab nix gegen eine fluppe, aber es hat mich damals an der hs echt genervt, nach einem essen in der cafeteria zu stinken wie nach einem kneipenbesuch. ein rauchverbot kratzt mich wenig, weil ich nicht rauche.
warum geht ihr nicht vor das betriebsgelände?Hallo Hackilein,
kommen wir doch mal zum Thema: Das Ganze Ding heißt ja wohl: Mitarbeitermotivation!
Ich als QMB darf mir irgendwas aus dem Hirn drücken, dann kommt die GF und sagt: Also, Leut, ihr dürft hier und da und dort net mehr rauchen.
Suuuuper Motivationsschub.Ja, wir gehen vor die Tür. Sieht aber auch toll aus, wenn dann die Kunden kommen und die halbe Belegschaft qualmt vor der Tür.
Wie gesagt, ich bin Raucher, aber ich versteh die Steuersparer, die halt net vollgequalmt werden wollen.
Nur, ich fühl mich gerade benachteiligt.
Aber ist das nicht wieder ein Punkt mehr in die Richtung der totalitär überwachten Arbeitswelt??(Darf man in China noch rauchen??)
Dino (qualmt.. vor Wut)
Hallo Dino,
schau mal in Dein Postfach, kann den link
hier leider nicht Einfügen.Gruß Stefan
Hallo Rudolf,
hab ich bekommen, danke.
Bestätigt aber eigentlich das, was ich vermutet habe.Dino
Hallo QM-Dino,
ich versteh das glaub ich nicht ganz:
– Der AG verbietet Rauchen an bestimmten Orten-> Rechtens, da eine Handlungs-/Unterlassungsanweisung
– Er erlaubt das Rauchen an anderen Orten in den privaten Pausen-> schön für die Raucher.Spiel das Thema mit urinieren durch, ich finds logisch :-) (+ auch keine sucht)
Im Ernst: Ich sehe keinen Fehler der GF, außer dem berühmten Ton..
lg,
hccvHallo Hccv,
also laut § 75 Betriebsverfassunggesetz darf
„Er“ das Rauchen im Betrieb untersagen, aber auf dem Gelände nicht so einfach.
Setzt natürlich voraus das dort keine Gefahrstoffe lagern – wer Raucht schon neben
einem Bezintank ? – , denn dort werden Nichtraucher nicht belästigt.Gruß Stefan
Hallo,
genau das ist es.
Es ist meiner Meinung nach unlogisch, das Rauchen in einem geschlossenen Raum zu erlauben aber im Freien zu verbieten.
Andersrum würde es eher passen, denn draußen belästige ich die Nichtraucher (die ich durchaus verstehe) weniger, denn innerhalb eines Gebäudes ist immer der Qualm irgendwo.Ausserdem muss ich innen öfter renovieren.
Aber es ist damit wie mit allen anderen Themen: Es gibt nicht richtig oder falsch.
Ich finds nur vom Standpunkt der Motivation arm, es so zu handhaben.Dino
@ Dino
sach mal, „was“ rauchst du denn??? :D@ Dino
sach mal, „was“ rauchst du denn??? :DWie meinst das??
Auch wenn ich ursprünglich aus dem grenznahen Gebiet von Holland komme ….. ich geh nicht in den „Coffee-Shop“….
Ich unterstütz nur die innere Sicherheit Deutschlands, indem ich ordnungsgemäß in Deutschland versteuerte Tabakwaren käuflich erwerbe und konsumiere….Ansonsten: In meiner Pfeife rauch ich all die, die meinen, nen armen alten QM ärgern zu müssen :-)
Dino
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