Qualittätsbeauftragter= Angestellte?2004-06-23T09:58:17+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Qualittätsbeauftragter= Angestellte?

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  • Neulinge
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    Hallo!

    Schon wieder eine Frage von einer Unwissende… Muss der Qualitätsbeauftragter angestellte sein ?
    Danke!
    LG
    Marie

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Äähhhh….wie?
    Bezahlt werden wir alle eigentlich ganz gerne! Oder was genau meinst Du?

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    Neulinge
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    Natürlich wird jeder gern bezahlt!!!! :))
    Es geht mir darum , ob man die Position d. QB halten kann, auch wenn man bei der Firma nicht mehr angestellt ist? Auf Berater-Basis zum Beispiel.

    Moppel
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 16

    Hallo,
    nein ein QMB kann auch ein Berater sein also extern.
    Gruß Moppel

    Neulinge
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    Danke für den Beitrag!
    D.h. die Anmerkung zu 5.5.2 „Verbindung mit externen Parteien einschliessen“ könnte da angewendet werden?
    Schöne Grüsse
    Marie

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Marie,

    halt mal, halt mal.

    Ein QMB ist ja nichts anderes als der „Hausmeister Krause der Betriebsorganisation“. Einer, der nach dem Rechten sieht.

    Vor lauter Normen, VDA’s, Six Sigmas, TQM etc. sollten wir den eigentlichen Sinn, der dahinter steckt, nicht aus den Augen verlieren:

    Es muss jemanden im Unternehmen geben, der für „gute Betriebsorganisation“ zuständig ist und mit den entsprechenden Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet ist.

    Ob das jetzt ein Angestellter ist, ein Externer, der Chef selbst, meine Großmutter ist doch echt egal !!!

    Ich kann Dich verstehen, das Du mittlerweile durch dieses „Scheiß-Normenkauderwelsch“ (Entschuldigung für diese Ausdrucksweise) durcheinander geraten bist. Die Qualtität an sich kann nicht durch eine Norm vorgegeben werden, es ist mittlerweile eine Schande, das man Expertre sein muss, um sich im Dschungel der Qualität auszukennen.

    Warum sind Kinderbücher so verständlich ???

    Also, Keep it simple !

    Gruß,

    Martin S

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo Marie,

    gehen wir einfach den Normtext durch:

    5.5.2: Die oberste Leitung muss ein Leitungsmitglied (Leitungsmitglied = weisungsbefugt) benennen, das, unabhängig von anderen Verantwortungen (wer könnte das besser sein als ein Externer?), die Verantwortung und Befugnis hat, die Folgendes einschließt (dessen muss er sich bewusst sein, A B E R , in letzter Instanz ist IMMER die Geschäftsführung/ -leitung verantwortlich). So, das ist meine Interpretation.

    Bei der DQS gibt es eine Druckschrift (Fallbeispiele ISO 9001:2000 – ISBN 3-410-32935-8, 1. Auflage), wo folgendes zu lesen ist:
    Ein kleines Unternehmen benennt als QM-Beauftragten den externen Berater, der zuvor bereits bei dem Aufbau des QM-Systems geholfen hat. Der Berater ist in üblicher Weise freiberufliche ohne besondere Bindung oder Befugnisse tätig. Die Norm fordert, dass der QM-Beauftragte ein „Leitungsmitglied“ der Organisation ist, das heißt ein fester Mitarbeiter. -> Nebenabweichung!

    Bis auf „das heißt ein fester Miterabeiter.“ bin ich noch dabei. Ich kann einen Berater doch entsprechende Befugnisse einräumen (unbedingt immer (auch bei allen anderen Beauftragten, egal ob intern oder extern) schriftlich festhalten mit Unterschrift!!!). Den Sprung vom „Leitungsmitglied“ = „fester Mitarbeiter“ vor allem in einer kleinen Firma würde ich gründlich ausdiskutieren.

    Ich habe morgen sowieso die DQS im Haus, ich werde die Herren einmal darauf ansprechen, wie die das sehen und melde mich am Montag noch einmal.

    Grüße Al Blondie.

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo,

    es ist zu meinem ganz persönlichen Beauern leider in vielen Firmen üblich, das QMS durch einen externen Berater oder sogar durch eine outgesourcte QM-Abteilung managen zu lassen.

    Das wird bei plausibler Erklärung dieser Schnittstelle auch durch die Zertifizierungsgesellschaften akzeptiert, wenn es auch nicht unbedingt von allen Auditoren gern gesehen wird. Da brauchst du in der Norm nicht lange zu suchen, die ist zur Beantwortung der Frage ungeeignet.

    Fakt ist, wenn der externe Berater ein paar mal im Jahr zu einem Meeting vorbeischaut, welchen Einblick kann er dann in die Unternehmensprozesse haben und auf welcher Basis vernünftig beurteilen oder sogar Einfluss nehmen?

    Ich finde es immer traurig, wenn die Qualität aus einem Unternehmen outgesourct wird.

    Schöne Grüße

    Vivian

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo Vivian,

    das ist klar, wenn es so ist, würde ich sogar über eine Hauptabweichung nachdenken.
    Funktionieren soll das ganze schon noch!

    Grüße Alblondie.

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    seit wann ist denn der QMB für die Qualität verantwortlich?
    normalerweise schafft der doch gar nicht mit..
    ich ihn ihn eher als berater der GF

    ein extern hat den vorteil das er mehr vergleichen kann, ein interner ist näher dran am geschehen

    bei kleinen unternehmen sollte das thema qm schon so wichtig sein das der chef das selbst macht bei mittleren Unternehmen ca 10 bis 50 halten ich einen extern QMB für eine gute Entscheidung

    Aber Qualität kommt von den Mitarbeiten und die GF stell nur die Mittel dazu.

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo Stephan,

    in 9001:2000 5.5.2 ist klar zu lesen, dass die von der Geschäftsleitung benannte Person „die Verantwortung und Befugnis hat, die Folgendes einschließt“, was dann im folgenden näher erläutert wird. Die Geschäftsleitung kann jedem (!) Verantwortung übertragen, wenn diese Person dafür das entsprechende Mandat (Befugnisse) bekommt. Sollte es eine Grauzone geben oder einen Zweifelsfall, geht die Verantwortung zurück an die Geschäftsleitung. Zwingend erforderlich ist daher, dass Verantwortung und Mandat schriftlich fixiert werden.

    … so, ich klink mich jetzt für 3 Wochen aus. Habe heute die DQS im Haus (Audit 9001 und 14001 … yeah…) und danach hau ich ab in den Urlaub.

    cu, Alblondie.

    hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    Viel Spaß heute und schönen (verdienten) Urlaub
    hccv

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Einen guten Tag an das Forum,

    ich habe die lebhafte Diskussion zu diesem Thema mit großem Interesse vefolgt.

    Wenn von kleinen Unternehmen eine externe Stelle mit Aufgaben des Qualitätsmanagements beauftragt werden soll, ist doch eine saubere Lösung einfach.

    Der Geschäftsführer übernimmt auch die Verantwortung für das QM-System. Verantwortlich in letzter Instanz ist er sowieso, denn er muss die regelmäßige Bewertung des Unternehmens vornehmen (Managementreview).

    Die Punkte, die in diese Bewertung mindestens einfließen müssen, sind im Regelwerk benannt.

    Im Rahmen seiner Verantwortung für das Unternehmen können Aufgaben des Qualitätsmanagementsystems an externe Stellen vergeben werden. Entscheidungen werden vom Geschäftsführer getroffen.

    Welcher Geschäftsführer will allen Ernstes Entscheidungen für sein Unternehmen von einer externen Stelle treffen lassen und dann die Verantwortung dafür übernehmen?

    Natürlich können die Eingaben für seine Entscheidungen von anderen Stellen im Unternehmen und auch von externen Stellen vorbereitet werden. Dazu sind Fachleute doch da.

    Wird in dieser Weise verfahren ist die Normenkonformität gewahrt.

    Klaus Braatsch

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    … letzte Meldung vorm Urlaub.

    Die Auditoren haben sich ganz klar für einen Dienstleister im kleinen Unternehmen ausgesprochen, falls dieses schriftlich fixiert ist (wie ich schon weiter oben der Meinung war) und den Dienstleister in den Führungskreis „hebe“ (… muss Mitglied des Führungskreises sein). Die kostengünstigere Lösung für ein Unternehmen haben sie fast wortwörtlich so beschrieben, wie das Szenario von Klaus Braatsch.

    So, Ende, Aus, Schluss, Servus, bis demnächst, Grüße Alblondie.

    PS: Etwas angeben muss ich doch noch: Das Wiederholaudit (9 Manntage!) wurde ohne Haupt-/ Nebenabweichung bestanden.

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