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Hallo,
wir haben in den letzten Monaten immer wieder Probleme mit der Oberflächenbehandlung unserer Teile. Grund: Oberflächen Betrieb beschädigt die Teile bzw. chromatiert diese z.B. falsch und haftet laut seinen AGB´s nur für die Oberfläche jedoch nicht für die Teile. Wir wollen nun eine QS Vereinbarung erstellen in der u.a. auch dieser Part geregelt ist. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit hinsichtlich Durchsetzung und Formulierung?
Danke
GrussIst im Prinzip frei verhandelbar.
Tip: Nehmt (zur Verhandlung) KEINE Rechtverdreher mit dazu (dauert sonst ewig u. ergibt selten eine klare Regelung)sondern sprecht Euch mit klarem Menschenverstand mit Eurem Beschichter ab.Als ich noch bei einem Beschichter war, hatten wir eine teilespez. Regelung, dass je nach Anforderungen, Geometrie, ect. zwischen 5 – 10 % Ausschuss icl. war. Darüber hinaus, war es unser Schaden, auch incl. der Teile.
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Es wäre mal wieder an der Zeit einen neuen Footer zu suchen
—geändert von – loretta on 01/08/2006 11:48:32
Hallo!
Kann dem vorherigen Beitrag nur zustimmen. Ohne Rechtverdreher kommst Du schneller ans Ziel. Ausnahme: Ihr habt eine umfangreiche QSV für alle Lieferanten, in der sowas schon vorab geregelt ist. Dann ist der Einsatz vom Anwalt ratsam.
Gruß
MichaelAusnahme: Ihr habt eine umfangreiche QSV für alle Lieferanten, in der sowas schon vorab geregelt ist. Dann ist der Einsatz vom Anwalt ratsam.
Vooooosischt: Geltungsbereich für ALLE Lieferanten => AGB und somit wieder anfechtbar!!! Aber ich will hier keine unzulässige Rechtsberatung geben ;-)
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—Hallo mif,
ihr habe mit eurem Lieferanten einen Werkvertrag! Aus diesen Verträgen geht eindeutig hervor, das der Lieferant nur in höhe seiner Arbeit haftet.
Die Gerichte sehen dies als allgemein Gültig an.
Ich sehe dein Problem anders.
Stell dir mal die Frage:
Warum beschädigt er die Teile.
Was hat sich gegen früher, da gab es dieses Problem nicht, geändert?
Was kann man tun um diese Fehler zu beseitigen?Alle deine Papiervorgaben sind für die Ablage P (Papierkorb).
Denn dein Fertigungprozess muss sich ändern, damit die gute Qualität bekommst.Gruß
hschlAlle gefundenen Schreibfehler könnt ihr behalten
hallo hschl,
stell dir mal vor Du besitzt einen, ach was nehmen wir blos…. einen Bugatti Veyron… (du bist ja Qualitäter ;-) )
Nun gibst Du den zum Lackieren weil dir einer mit dem Aldikörbchen dranstösst..
Und der nette Autolackierer fackelt das Ding ab. Wärst Du damit einverstanden wenn der nur in Höhe seiner Arbeit haftet? Ich nicht.Viele Lohnveredler haben aber zugegebener Massen dieses Problem; und bei geschickten Vertrieblern begrenzen sie es.
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—geändert von – loretta on 01/08/2006 19:29:06
Moin,
auch mal meinen Senf dazu geben muss:
In den QSV, die ich mit meinen Unterlieferanten schliessen musste, habe ich immer darauf bestanden, dass die ne Produkthaftplichtversicherung abschliessen. Das ist das eine. So waren die und wir abgesichert, falls mal irgendwas in die Hose ging.
Das ist aber was anderes.
Ich habe immer darauf hin gearbeitet, dass nur ein gewisser Prozentsatz an Fehlteilen entstehen durfte, meistens bewegte sich das um die 5 bis 10%.
Bei einem Verchromer hatte ich mal Verluste von 70%. Das ist absolut inakzeptabel.Ich gehe mal davon aus, dass deiner auch sowas in den AGB oder so stehen hat.
Kommt ihm ein wenig entgegen, einigt euch irgendwo.Dino
Hallo Loretta,
du verwechsels Privatverträge mit Werkverträge!Wir im Maschinenbau haben oft sehr schwierige und teure Teile zum Beschichten.
Vor allem hängt an solchen Teilen ein ganzer Auftrag, mit Schadensersatz bis zu 3 Milionen Euro und mehr ab.Was nützt mir dann eine Vereinbarung (auf dem Papier), wenn es schief geht!
Gefahrenvorbeugung ist 1000 mal besser und billiger als nachher einen Rechtsstreit zu beginnen, wo nur die Richter und Rechtsanwälte daran verdienen!
Deshalb erst analysieren weshalb das alles schiebgegangen ist.
Meistens hängt es nicht an dem Zulieferer sondern an andere Faktoren wie Materialbandbreite, Konstruktionsfehler oder am Transport.
Hallo QM-Dino,
deine Produkthaftpflichtversicherung ist gut. aber sie deckt nicht den gesamten Schaden!
Du bekommst zwar deinen kompletten Teilekosten ersetzt, aber auf die Schadensersatzansprüche deines Kunden bleibst du sitzen. Dieses kann die ganze Firma in den Ruin treiben.
Wem ist da geholfen?Gruß
hschlAlle gefundenen Schreibfehler könnt ihr behalten
>>Hallo QM-Dino,
deine Produkthaftpflichtversicherung ist gut. aber sie deckt nicht den gesamten Schaden!
Du bekommst zwar deinen kompletten Teilekosten ersetzt, aber auf die Schadensersatzansprüche deines Kunden bleibst du sitzen. Dieses kann die ganze Firma in den Ruin treiben.
Wem ist da geholfen?<<Moin,
nee nee, lies mal die Bedingungen, die sind entsprechend dann auszuarbeiten. Es geht dabei auch um Kosten Rückruf etc. Dann muss man aber bei den Lieferverträgen mit dem Kunden noch drauf achte, die max. Summe auf die Versicherungssumme zu beschränken.
Dino
Hallo Dino,
bei Serienteilen hast du recht, aber bei Maschinen ist nicht.
Produktionsausfallkosten des Kunden werden nicht getragen, leider.Gruß
hschlAlle gefundenen Schreibfehler könnt ihr behalten
hallo hschl,
hab ich schon anders erlebt. Alles eine Frage der Verträge.
Aber nochmal zu mif´s Thema:
als Beispiel: wenn der Chromatierer 100 i.O Teile abliefern muss, bekommt er 110 St geliefert. Verbockbeutelt er nun mehr als 10 St. zahlt er für die darüberhinausgehende Menge AUCH die Teile und nicht nur seine Wertschöpfung.
Bleibt er drunter – umso besser.So oder ähnlich wird es vielfach gemacht.
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—Moin,
kann Loretta nur zustimmen.
Mein alter Lehrmeister hat mal gesagt:
„Ein bisschen Schwund ist bei jeder Sache“
Dino
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