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Hallo zusammen,
bin Praktikantin im Einkauf und wurde von meinem Chef beauftragt herauszufinden, unter welchen Bedingungen man die Wareneingangsprüfung an Lieferanten abgeben kann. Ich habe bereits herausgefunden, dass das über Qualitätassicherungsvereinbarungen möglich ist. Kann mir jemand sagen, ob es Richtlinien gibt, wie QSV aufzusetzen sind?
Grüße,
LisannHallo Lisann,
meines Wissens ist dieses nicht ganz so einfach. Eine Qualitätsvereinbarung bzw. Rohstoff- oder Lieferspezifikation entbinden nicht von der Eingangsprüfung. Wir haben den netten Satz in der Rohstoffspezifikation stehen “ der Lieferant entbindet den Kunden von der Eingangsprüfung“ und dieses wird vom Lieferanten mit unterschrieben. Wir prüfen allerdings schon aus Eigeninteresse selber, um hier nicht in ein Problem zu laufen. Ob so etwas im Ernstfall bestand hat entscheiden ohnehin die Juristen und die werden dieses wohl auch beantworten können. Das Problem ist aus meiner Erfahrung ohnehin nicht das fehlerhafte Produkt sondern die Folgeschäden (defekte Anlagen, Ausfälle, fehlerhafte eigene Produkte). Mein Vorschlag : schriftlich entbinden lassen, prüfungen aber auf ein minimum weiter betreiben (große Prüfintervale für Stichproben)
Gruß und viel Erfolg !!!Moin,
ich warne, mal wieder, vor unbedacht in Verträge reingekritzelte Bedingungen.
Du kannst nicht einfach alles dem Lieferanten aufbürden, denn selbst der Passus, dass der Lieferant für die 100% Qualität zu sorgen hat und ihr die WE Prüfung in eine WA Prüfung ummodelt reicht nicht.
Damit geratet ihr in Konflikt mit BGB und HGB.Ich rate euch, wenn ihr so ein Ding einmeißeln wollt, das Ganze mit nem Rechtsanwalt,der von sowas Ahnung hat, zu schreiben.
Ich hab die Dinger als Lieferant auch immer erst nem Anwalt gezeigt.Gruß
Dino
moinmoin ihr lieben!
qsv ist so ein reizwort für mich (als lieferant). die, die ich bisher von kunden bekommen habe, trugen so einen charakter von „… und mit blut besiegelten sie den verkauf seiner seele…“. nur, was soll ich machen? uterschreibe ich, sitzt mir der kunde im nacken, wenn bei der montage fehlerhafte teile von mir gefunden werden. unterschreibe ich nicht, habe ich einen kunden weniger. der nächste punkt ist, daß ich diese verträge in englisch erhalte, wo ich teilweise
auf deutsch den nonsense, der da drin steht, schon nicht verstehe…
und nun zum thema:
ich würde nie aufgrund einer qsv die we- kontrolle aussetzen. man kann vereinbaren, soviel man will, kontrolle ist besser.
wenn ihr das aber unbedingt machen wollt, nimmst du dir bereits existierende qsv z.b. von euren kunden und euch und liest dir die durch und nimmst die passagen, die deinem praktikumsbetreuer auf den schnabel passen.gruß
hackiIn der Anhang zu VDA 2 gibt es ein brauchbare QSV-Entwurf
Hallo zusammen,
wir haben mit unseren Lieferanten auch QSV geschlossen. Dort steht auch drin das wir eine Stichprobenprüfung nach Skip- Lot durchführen. Der Prüfzyklus ist dort mit angegeben und von beiden Seiten unterschrieben.
Bei unseren Chemikalien (ca. 20) die wir verarbeiten sieht das aber anderst aus.
Dort sind die Bestandteile nur durch ein eingerichtetes Labor nachzuprüfen.
Kosten für uns ca. 200.000 €!
Diese Kosten sind für Prüfungen nach Skip- Lot ca. 4x pro Jahr viel zu hoch für uns.
In der QSV mit unseren Chemikalien-
Lieferanten steht drin das wir uns auf das mitgelieferte Werksprüfzeugnis verlassen und evtl. Reklamationskosten der Lieferant trägt.
Wie gesagt wir haben keine Prüfmöglichkeiten
und die Chemikalien betragen ca.10% des Wareneinganges.
Im Streitfall müßten wir eine Probe (Rückstellmuster)an ein externes Labor geben um zu beweisen das die Lieferung n.i.O. war.
Wir prüfen natürlich in der laufenden Fertigung auch aber es würde schwer fallen evtl. Fehler auf die Chemikalie zu schieben.
Bisher hatten wir noch nie Probleme.
Ob das alles im Streitfall rechtens ist sei dahingestellt.
Was meint Ihr dazu?Tschüß
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