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Hallo,
ich wollte fragen wo ich Informationen zur digitalen Speicherung von Qualitätsdokumenten für Prüfbescheinigungen und Prüfberichten finde. Vor allem möchte ich wissen wie es rechtlich damit aussieht, also inwiefern es zulässig ist, alle Dokumente nur noch digital zu archivieren.
MfG
DanielHallo Daniel,
hier ein Link, der in diese Richtung geht:
http://www.digital-archivieren.de/Vielleicht hilft er dir ein wenig weiter.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo,
die Frage ist schwierig zu beantworten.
Außer den gesetzlich vorgeschriebenenen zu archivierenden Dokumenten müsste man nichts aufheben – es ist eine Frage des Risikos (laut unserer Rechtsabteilung). Ähnlich verhält es sich mit digitalen/digitalisierten Dokumenten im Falle eines Falles. Aus akkreditierten Bereiche ist mir bekannt, dass digitale Fotodokumentationen von einem Richter anerkannt und von einem anderen Richter abgelehnt wird.
In unserem Buchhaltungsbereich gibt es eine digitale Ablage nach GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen), dass von den Finanzbehörden akzeptiert wird – was es kostet (Einrichtung und lfd. Betrieb) entzieht sich meiner Kenntnis.
Privat hatte ich ein Verfahren durchgeführt, in dem ich mir selbst eine CD mit Fotos per Einschreiben in einem versiegeltem Umschlag zuschickt hatte.
Den Brief hätte ich dann von einem Notar öffnen lassen können, der bestätigt hätte, dass dieser vor der Öffnung unversehrt gewesen wäre.
Zusammen mit dem Einschreiben hätte ich den Beweis gehabt, wann die CD entstanden ist. Ob das „rechtssicher“ ist, weiss ich nicht – ich habe die CD nie gebraucht.Gruss mfunk
Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
<chinesische Weisheit>nette Frage,
wir gehen immer mehr dazu über Daten nur noch digital vorzuhalten. Z.B. werden keine Rechnungen für die Ablage mehr ausgedruckt, sondern halt digital abgelegt. Wir haben auch Kunden die so verfahren und ausdrücklich nur noch eine digitale Rechnung wünschen um Kosten zu sparen. Ich denke das ist auch ok so und die Rechtsprechung wird sich dem anpassen. Was wir nicht verwenden ist eine digitale Signatur. Habe aber auch schon Rechnungen mit digitaler Signatur bekommen. Scheint aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Außerdem läuft die ganze Buchhaltung digital, da wird nichts mehr ausgedruckt und das ist vom Finanzamt abgesegnet. Warum sollte es mit anderen Papieren Probleme geben?
Monika
AnonymGast20. Dezember 2007 um 17:16 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo!
Weiß jemand, wie die Normauslegungen von Zertifizierungsauditoren hinsichtlich elektronischen Signaturen auf digitalen QM Dokumenten aussieht?
Muss die freigebende Stelle sich einer „echten“ elektronischen Signatur bedienen? Oder reicht es, dass nur die betreffende Person vom Admin „Bearbeitungsrechte“ eingerichtet bekommt, und alle anderen dürfen nur lesen..?
Merci.Gruß von ISO Mary
Hingehen. Machen. Wieder weggehen.
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