QSV2007-01-09T14:04:59+01:00
Ansicht von 14 Beiträgen – 1 bis 14 (von insgesamt 14)
  • Autor
    Beiträge
  • Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo zusammen,

    auch wir wollen jetzt auf den Zug auf springen und die WEK zum Lieferanten verlagern. Das kann natürlich nur über eine „wasserdichte“ QSV erfolgen.
    Ich weiß das dieses Thema hier im Forum bereits mehrfach behandelt wurde, allerdings habe ich ein paar Fragen an euch und hoffe das Ihr mir helfen könnt.

    1. Kann mir mal bitte jemand eine Muster QSV zukommen lassen damit ich sehen kann wie sowas aufgebaut ist? bzw. eine Adresse nennen wo man eine Muster QSV herbekommt?

    2. Wenn ich mit ausgewählten Lieferanten (nicht alle) eine QSV abschließe die sich im Wortlaut gleicht, greift dann der Knackpunkt das diese QSV eine Art AGB wird (und somit anfechtbar wird)?

    3. Reicht es in der QSV reinzubringen das die Teile (Dreh und Frästeile)zeichnungsgerecht sein müssen oder muss ich explizit Qualitätsmerkmale aufführen?

    4. Wie genau muss ich dem Lieferanten vorschreiben wie oft er zu prüfen hat? Reicht z.b. AQL 0,6?

    …Fragen über Fragen…
    Danke euch schon im voraus für eure Hilfe.

    Gruß: Mr.Idea

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Tach Post

    Man gab uns mancherlei auf Erden:
    zum Denken gab man uns die Stirn,
    man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
    doch auch den Himmel und den Zwirn.
    (Heinz Erhard)

    Nassy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 59

    Hallo Mr.Idea,

    hab Dir auch grad mal ein Beispiel von uns geschickt.

    Grüßle
    Nassy

    …. und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:
    „Lächle, und sei froh, es könnte schlimmer kommen!“
    …. und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer….!

    HBuhl
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 162

    Hallo Qualitäter/innen,

    ich hänge bei Mr. Idea noch einen hinten dran:

    5. Wie oft muss/sollte ich Lieferanten auditieren mit denen ich eine QSV abgeschlossen habe?

    Oder reicht es wenn ich mich, durch Stichproben in meinem WE, davon überzeugt habe das die Prozesse beim Lieferanten i.O. sind?

    Über Post würde ich mich auf freuen. Danke für Eure Hilfe!

    Gruß
    Henning

    ————————
    Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt.
    ————————

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    @Henning: kommt ganz drauf an…

    ok wär jetzt fies nix weiter zu schreiben…

    Wenn Du mit dem Lieferanten keine Probleme hast, mach einen netten Besuch bei ihm und seh dich ein wenig um

    Entdeckst Du da was, was dich stört… rede (!) mit ihm.. (gell Herr Braatsch?)

    Hast Du aber Trouble… dann steig ihm auf die Zehen, vereinbare Massnahmen und überwache diese.
    Meine amerikanischen Brüder/Schwestern (Freunde kann man sich aussuchen) bevorzugten es, den Lief. „antanzen“ zu lassen und seine Massnahmen zu „Präsentieren“

    Meiner Meinung nach Bullshit! Hinfahren! Q-Leiter soll die ppm oder sonstwas Entwicklung seit dem letzten Besuch vorstellen, Fertigungs- oder Werkleiter sollen die Massnahmen und deren akt. Stand vorstellen.
    Du wirs dazu sicherlich des öfteren die Unterstützung deiner GF / Einkäufer benötigen. Meiner Erfahrung nach bringt es aber mehr, a) persönlich vor Ort zu sein (soll heißen DU BIST WIRKLICH AM ORT DES GESCHEHENS und nicht im Kaffeestübchen) und löcherst auch mal die Maschinenbediener.. (das zeigt nämlich weiter oben Wirkung)
    und b) den armen Q-ler ;-) zu nerven.. hm.. geh da ran, die die Fehler produzieren..

    Die QSV allein.. ist Papier..

    Lerne deine Gegenüber kennen und versuch zum beiderseitigen Nutzen zu agieren. Das bringt mehr als Verträge und Kloppe..

    Ausnahmen bestätigen die Regel..

    Ah ja – zum Thema QSV hab ich n´ Ordner voll mit Infos.. leider nur als Papier..

    Wer hat einen automatischen Scanner?…


    Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.

    geändert von – loretta on 09/01/2007 17:53:57

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    @Mr.Idea: Ausgangsfrage:

    1) ja in Papierform
    2) du brauchst einen Wirtschaftsjuristen (uns normalsteblichen ist Rechtsberatung untersagt) aber meiner Meinung nach reicht es wenn die QSVs nachweilich verhandelt sind)
    3) wenn dier Lieferant die akt. Zeichnung hat und SC/CC ausgewiesen sind.. sollte das reichen (Vergewissere dich aber das er auch weis was das ist..) (ich kannte mal welche, die immer von „wir sind prozessfähig“ sprachen und KEINER im Unternehmen konnte Prozessfähigkeit auch nur annähernd erklären..)
    4) würde ich bleiben lassen.. damit machst Du ja das Gegenteil von dem was Du erreichen willst – nämlich dass er EIGENVERANTWORTUNG übernimmt.


    Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.

    HBuhl
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 162

    Hallo Loretta,

    ich hätte da einen automatischen Scanner…
    Darf ich??

    Gruß
    Henning

    ————————
    Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt.
    ————————

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Mr. Idea!

    2. Nein. Nicht wenn Du die Teile, auf die sich die QSV bezieht, explizit aufführst. Wir haben pro Lieferanten nur eine QSV mit einer Teileliste im Anhang.

    3. Wenn Du keine darüber hinausgehenden Anforderungen hast, reicht das. Wir führen gesondert nur aus Ex-Gründen notwendige Stückprüfungen auf.

    4. Gar nicht! Laß es.

    Zusatzkommentare:
    – Wirklich wichtig ist nur der Satz mit dem Verzicht auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
    – Laß‘ die Vorlage von Eurem Anwalt durchsehen und hör‘ auf ihn! Unbedingt!!!
    – Nimm‘ die Mindestdeckung seiner Versicherung in die QSV auf (die vom Lieferanten, nicht die vom Anwalt ;-).

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    anika
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Schönen guten Tag,

    auch ich benötige eine Muster-QSV, um zu sehen, wie so etwas aufgebaut ist.
    Kann mir bitte jemand eine solche zukommen lassen?
    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße
    Anika

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Prozeßfähigkeit bedeutet in manchen Fällen nur, daß der Lieferant eine Rechtsschutzversicherung hat ,)

    SCNR, Rainaari

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Ich weiß ja nicht ob ich da jetzt was durcheinander bringe, aber WEK steht doch für Wareneingangkontrolle? Seit wann darf bzw. kann man die verlagern? WAK= Warenausgangsprüfung könnte ich mir ja noch vorstellen.Aber davon freigesprochen eine WE durchzuführen ist, soweit ich weiß, nach deutschen Recht niemand.

    Gruß
    Michael

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Michael,

    genau das ist der Punkt.

    Viele Kunden versuchen so mittels einer QSV, in der diese WEK auf den Lieferanten abgewälzt wird, ihre Kosten zu senken und hebeln damit die deutschen Gesetze aus.

    Darum ja immer der Rat: Lest die Dinger vorher durch und gebt sie nem Rechtsanwalt.

    Dino

    Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
    Man muß sie mit Fassung tragen.
    (Heinz Erhardt)

    elke
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 15

    Hallo Mr Idea,
    unsere Rechtsabteilung akzeptiert grundsätzlich keine QSV’s, mit denen man sich aus der WEK „schmuggeln“ will. Da gibts den § 377 HGB und drohenden Versicherungsverlust für den Lieferanten.

    Gruß
    elke

    Micha80
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 37

    Hallo Forum!

    Ich würde mich auch über ein Muster einer QSV freuen.

    Grüsse aus HH

    Micha

Ansicht von 14 Beiträgen – 1 bis 14 (von insgesamt 14)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben