QMH2006-08-15T13:21:10+01:00
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  • n/a
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 13

    Hallo,
    mit diesem Eintrag oute ich mich als Neuling im QM.

    Erstelle ein QMH mittels einer Software. Finde das die Vorschläge zu ausführlich sind.

    Nun zu meinen Fragen.

    1. Ist eine mind.Anzahl von Verfahrensanweisungen gefordert? (mir ist, als hätte ich etwas von mind.6 gelesen)
    2. Ist es Richtig, dass ich im Kapitel QM-System unter Geltungsbereiche die Forderungen der DIN ausschließe, die für unser Unternehmen nicht zutreffen (z.B./.3 usw.)

    Danke in Vorfeld

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Nach welcher Norm ?

    n/a
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 13

    ISO 9001:2000

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    zu deinen Fragen:
    Eine mindest Anzahl kann man generell nicht sagen. Es kommt darauf an was ihr im Unternehmen alles habt.
    Beispiele: VA für Beschaffung, Wareneingang, Zwischen und Endkontrolle, Entwicklung von Produkten, Lenkung fehlerhafter Produkte, Aufragsbearbeitung, Verantwortung der Leitung usw.
    Wir haben z.B. 26 VA. Da kann aber von Unternehmer zu Unternehmen halt varieren. Die besten Antworten liefert dir die Norm selbst und dann gleichst du die Norm mit euren Unternehmen ab was muss und was nicht.
    Wichtig ist nur wenn ihr was ausgliedert/weglässt müsst ihr das Begründen.

    Gruß: Mr.Idea

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo QMH-Ersteller,

    dir von deiner Software abzuraten, ist sicher jetzt zu spät … ich tue es trotzdem. Lass es lieber sein udn abue eine einfache Doku für euer Unternehmen. Das bringt mehr im Hinblick auf Transparenz, Motivation und „Leben des Systems“.

    Zu deinen Fragen:

    1. Mindestanzahl an dokumentierten Verfahren gibt es – alle die, für die die ISO 9001 ein dokumentiertes Verfahren fordert, musst Du es auch dokumentieren. Wir hatten schon diverse Threads dazu … benutze doch bitte die Suchefunktion dieses Forums.

    2. Ausschluss vo Forderungen: Ja, kannst Du machen – in welchem Kapitel auch immer. Normalerweise kommt da aber außer Entwicklung kaum ein Thema in Frage.

    Ich hoffe, es hilft dir weiter.
    Viel Erfolg weiterhin,
    viele Grüße

    Qmarc

    ____
    Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands?

    Q-Haut
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 78

    Hallo QMH-Ersteller,

    ganz kann ich Mr. Idea nicht zustimmen. Die Norm fordert tatsächlich eine Mindestanzahl an dokumentierten Verfahren:

    – Lenkung der Dokumente 4.2.3
    – Lenkung von Aufzeichnungen 4.2.4
    – Internes Audit 8.2.2
    – Lenkung fehlerhafter Produkte 8.3
    – Korrekturmaßnahmen 8.5.2
    – Vorbeugungsmaßnahmen 8.5.3

    Es liegt in Deinem Ermessen, ob Du die Punkte alle zusammen in einer Verfahrensanweisung beschreibst oder ob Du 6 oder 10 daraus machst. Die Norm sagt lediglich, dass diese Punkte in einem dokumentierten Verfahren festgelegt werden müssen. Was Du darüber hinaus an VA anlegst, bleibt Dir ebenfalls überlassen.

    Unter Punkt 4.1 findest Du die Stelle, die das Ausgliedern von Prozessen beschreibt.

    Ich hoffe, ich konnte Dir soweit helfen.

    Viele Grüße aus Rheinhessen,
    krl

    _______________________
    Nach dem Audit ist vor dem Audit

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Q-Haut,

    danke für die Zusammenstellung aus der 9001 ;-).

    Gruß Qmarc

    ____
    Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands?

    Jürgen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 103

    Hallo QMH-Ersteller,
    die Ausschlüsse im Kapitel QM-System – Geltungsbereich aufzuführen ist durchaus sinnvoll. Wichtig ist, dass die ISO 9001 nur Ausschlüsse aus dem Abschnitt 7 zulässt, alles andere muss! sich in eurem QMS wieder finden (s. ISO 9001, 1.2 Anwendung).

    Gruß
    Jürgen

    n/a
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 13

    Guten Morgen,
    das muss auch sein, am Morgen ins Büro zu kommen und sich nochmals die DIN durchlesen.

    @Jürgen: es ist also erlaubt, die Kapitel 7.3 & 7.6 mit Begründung auszuschließen.

    Wir sind ein kleines Unternehmen,dass sich mit der Beschaffung und Verteilung beschäftigt. Wir Produzieren,Entwickeln und Messen…. nicht.

    z.B wenn ich im QMH einen Kundendienst beschreibe muss es dazu auch eine VA geben oder kann man(n) diese weg lassen.

    Jürgen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 103

    Hallo,
    ja, das ist erlaubt.

    Die Antwort auf Frage 2 ist schon schwieriger. Ein Muss aus Normsicht gibt es hierfür nicht, die Norm fordert „nur“ die bereits genannten 6 dokumentierten Verfahren. Die entscheidendere Frage ist jedoch, was ist für euer Unternehmen sinnvoll? Und dies kann ich aus der Entfernung nicht beurteilen. Grundsätzlich würde ich mich von folgenden Überlegungen leiten lassen: Welchen Stellenwert hat der Prozess für euer Unternehmen? Wie hoch ist das Risiko bei einem schlecht funktionierendem Prozess? Wie groß ist die Störungshäufigkeit? Gibt es eine Schnittstellenproblematik? Wie qualifiziert sind die Mitarbeiter?

    Der Detailierungsgrad einer Prozessbeschreibung und /oder VA sollte entsprechend angepasst sein. Grundsätzlich sollte die Frage nach der Sinnhaftigkeit immer! im Vordergrund stehen.

    Gruss
    Jürgen

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo QMH-Ersteller,

    welche Ausschlüsse zulässig sind verrät dir die 9001:

    Ist beschrieben im Vorwort (Seite 2) und auf Seite 16, Kapitel 1.2 Anwendung.

    Viel Erfolg

    Gruß

    Evereve99

    „Seht ihn an den Dichter
    Trinkt er, wird er schlichter
    Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
    auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“

    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

    n/a
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 13

    Guten morgen Jürgen,

    ich stehe vor dem Problem, dass in unserem Ing.-Büro es leider im realen Ablauf keine Abteilungs- und personelle Trennung der Aufgaben und Funktionen gibt. Meine Chef (die GL) will Punkte wie z.B Kundendienst im QMH beschrieben haben.Das Problem ist nur, dass wir keinen klassichen Kundendienst haben sondern solche Tätigkeiten von anderen Stellen miterledigt werden. Wenn ich nun diesen und noch vereinzelte andere Prozesse im Geschäftsablauf beschreibe, wird aus meiner Sicht das System zu groß, zu komplex und in der Realität nicht umsetzbar.

    Uhu
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 265

    Hi, QMH-ersteller,

    Du: „ich stehe vor dem Problem, dass in unserem Ing.-Büro es leider im realen Ablauf keine Abteilungs- und personelle Trennung der Aufgaben und Funktionen gibt.“

    Da Ihr Euch im Wettbewerb behauptet habt, seid Ihr wohl eine der hoch produktiven „primitiven fromm’schen Gesellschaften“:
    „In den primitivsten Gesellschaften übt derjenige Autorität aus, dessen Eignung für die jeweilige Aufgabe anerkannt ist.“ (Erich Fromm)

    Solche Gesellschaften sind prinzipiell produktiver als deren Gegenteil, wo das Peter-Prinzip umgesetzt ist und die als inkompetent erkannten Personen eine Autorität ausüben, die sie gar nicht haben.

    Euer offentlichtlich produktives Miteinander läßt sich wohl nicht so ordnen, wie das in einem Peter-Unternehmen.
    Der Versuch könnte Euren Ruin bedeuten.
    Wenn die Software das erzwingen sollte, dann ähnelt sie dem Heroin – kurzfristiges Glücksgefühl mit nachfolgender Verdammnis bis zum Ableben.

    Auch wenn sich Eure Routine nicht nach Peter-Kategorien ordnen läßt, muß sie sich als Prozeß formulieren lassen. Nur eben nach Ordnungskategorien, die für Euch richtig sind.

    Vorschläge:
    1. Ordnung nach Resultatverantwortung: Das Recht auf das letzte Wort muß immer derjenigen Person zukommen, die für die Resultate aus der Entscheidung gerade steht.
    (Logische Begründung und Lehre aus dem Toyota-Schock: Ein Unternehmen, das gegen seine Konkurrenz bestehen will, muß überdurchschnittliche Resultate erwirtschaften unter der Voraussetzung überdurchschnittlicher Steigerung seiner Produktivität. Deshalb dürfen nur Resultatverantworliche das letzte Wort haben, denn wer für anderes verantwortlich ist, der opfert pflichtgemäß die Resultate.)
    2. Ordnung nach Fachkompetenz – wer berät maßgeblich zum Wie des Vorgehens?
    3. Ordnung nach anfallender Arbeit – wenn die Vorgänge so überstürzend anfallen wie in kleinen Unternehmen üblich, dann gilt eben diejenige Person als ergebnisverantwortlich, die sich des Vorgangs annimmt.

    Da sind gewiß noch andere Kategorien zu finden. Ich hoffe, daß die Norm diese auch zuläßt.

    Ciao
    Wolfgang Horn

    Jürgen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 103

    Hallo QMH-Ersteller,
    Du schilderst eure Situation im Unternehmen, – aber was ist die Frage?

    Die Abgrenzug, welche Prozesse ins QMH kommen und welche nicht, muss jedes Unternehmen treffen. Als Faustregel gilt, dass der Fokus zunächst auf alle q-relevanten Prozesse und Prozesse mit Kundenkontakt liegt – insoweit gehört der Kundendienst sicherlich dazu. Unterhalte Dich mal mit den beteiligten MA und beziehe sie in die im obigen Thread genannten Überlegungen mit ein. Ich vermute, dann wird schnell sichtbar, ob und wo es Klärungsbedarf/Probleme gibt.

    Gruß
    Jürgen

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