QMH2006-03-07T10:18:03+01:00
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  • smurf
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 87

    Guten Tag,

    in meiner Firma existiert bereits ein QMH (9001, 14001, 16949)!
    Der Auditor hat den Aufbau bemängelt. Des Weiteren wird es mit jedem Jahr unübersichtlicher und unhandlicher!
    Hat einer einen guten Vorschlag zum prozessorientierten Darstellung eines QMH , das den Anforderungen der oben genannten Nomen entspricht?

    Gruß Robert

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Joh,

    machs elektronisch. Besorg Dir eine Software wie z.B. Visio, iGrafx Nautilus, ViFlow oder wenn’s sein muss uach ARIS, erstelle damit ein Prozessmodell (das QMH mit den VAs) und stell den ganzen Krempel ins Intranet.

    Sowas bleibt immer übersichtlich, kann zentral gepflegt werden und Du bist in dieem Bereich die Lenkung der Dokumente los.

    Grüße,

    Tim

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    dem Vorschlag von Tim kann man nur voll und ganz zustimmen.

    Gruß msb

    smurf
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 87

    Danke für den Tip,

    kann ich die bereits abgebildeten Prozesse dann übernehmen und die einzelnen erfüllten Normpunkte dann unter diesen anfügen!

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Klare Antwort: Ja ;-))

    Wobei das etwas darauf ankommt, welche Software Du verwendest. Bei Nautilus z.B. wirst Du eine Reihe Prozesse neu definieren müssen, weil hier ein Prozess immer durch EIN Verb und EIN Objekt beschrieben wird (also z.B. Rechnung ausgeben). Prozesse wie „Rechnungsprüfung“ gibt es hier nicht.

    Aber grundsätzlich geht das so wie Du es beschrieben hast: Die Prozesse in die neue Software einpflegen und die einzelnen Normenpunkte unter dem jeweiligen Prozess (-schritt)einfügen.

    Grüße,

    Tim

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    ins Handbuch gehören meiner Überzeigung nach keine Prozessbeschreibungen hinein. Das Handbuch stellt ein übergeordnetes Dokument dar.

    Hier sollte nur die Übersicht der angewendeten Hauptprozesse sowie der Teilprozesse hinein. Aber keine inhaltliche Beschreibung derer. Dafür gibt es ja gerade die Teilprozessbeschreibungen die dieses sicherstellen.

    Wenn es jemanden interessiert wie beispielsweise interne Audits ablaufen, dann bitte in die entsprechende Prozessbeschreibung hineinschauen und nicht ins Handbuch!

    Anbei mal ein Vorschlag für das Inhaltsverzeichnis eines Handbuches:

    Inhaltsverzeichnis

    1. Einleitung
    1.1 Geltungsbereich
    1.2 Grundsatzerklärung
    1.3 Zielsetzung
    1.4 Inkraftsetzung

    2. Systemübersicht
    2.1 Normen
    2.2 Gesetzliche Regelungen
    2.3 Organisation
    2.4 Produktpalette
    2.5 Prozess-Netzwerk
    2.6 Verantwortlichkeiten
    2.7 Systemdokumentation

    3. Politik, Leitsätze

    4. Führungsprozesse

    5. Geschäftsprozesse

    6. Unterstützungsprozesse

    7. Entsprechungen zwischen ISO 9001: 2000 und IMS

    Grüße

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    nach meinem Dafürhalten sind die Verfarensanweisungen Teil des QMH.

    Was Du da beschreibst, klingt für mich nach dem typischen Dokument, daß jeder kennt und keiner liest.

    Was bringt mir z.B. ein Kapitel ges. Regelungen? Soll der Mitarbeiter, wenn er sich in eine neue Tätigkeit einarbeiten will oder muss, in diesem Kapitel nachlesen, welche Normen für das Unternehmen im allgemeinen gelten und sich dann die für ihn geltenden raussuchen?

    Ich wage mal die Prognose das dass in 90% aller Fälle nicht passieren wird.

    Deswegen verfechte ich den Ansatz, ganz von einem gegliederten Handbuch wegzugehen.

    Es werden die Prozesse abgebildet und bei jedem Prozess steht, u.a. welche Gestze und Verordnungen hier zu beachten sind, welche Arbeitsanweisungen es gibt und wo die ggf. zu finden sind.
    Dann findet der Mitarbeiter nämlich schnell genau das was er benötigt.

    Die einzelnen betroffenen Normenkapitel werden ebenfalls an die Prozesse angehängt und nicht umgekehrt. Eine Listung der Kapitel und der davon betroffenen Prozesse bringt nämlich nix außer, daß dem Auditor gezeigt wurde, daß man sie gemacht hat. Dafür machen wir aber (hoffentlich) kein QM ;-))

    Grüße,

    Tim

    HBH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Hallo, ihr Alle,

    wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, haben wir es hier mit zwei verschiedenen Handbüchern zu tun. Die eine Fraktion, zu der Tim gehört, meint, dass man in einem internen Handbuch alles komplett finden kann. Dem schließe ich mich an.

    Wenn es jedoch um das Handbuch geht, das auch an Außenstehende gegeben wird, haben meines Erachtens VA’s, AA’s usw. darin nichts zu suchen. Dazu gibt man zu viel von seinem Knowhow preis. Ich habe es allerdings so gehalten, dass ich im externen Handbuch darauf hingewiesen habe, dass es diese und jene VA gibt, um auch nach außen zu zeigen, dass wir uns in unserem Unternehmen Gedanken über alle Faktoren und Abläufe machen, die die Qualität beeinflussen können.

    Das externe Handbuch ist meines Erachtens eher eine umfangreiche Werbebroschüre, die einen groben Überblick über das Unternehmen geben soll. Das interne Handbuch dient dagegen wirklich als Nachschlagewerk für alle Mitarbeiter.

    Gruß

    Heike

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo HBH,

    ja, ich sprach in der Tat von einem internen Handbuch. Ich gebe Dir auch vollkommen Recht darin, das für die Außendarstellung eine „Abgespeckte“ Version erstellt werden muss und ich würde das genau so machen, wie Du das beschrieben hast.

    Grüße,

    Tim

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    HBH bringt die Sache auf den Punkt. Unser Handbuch des integrierten Management Systems wird an Kunden sowie interessierte weitergegeben.

    Dort sind dann natürlich keine genauen Prozessbeschreibungen enthalten.

    Warum benötigt man dann noch ein Handbuch in dem die Prozessbeschreibungen integriert sind.

    Es reichen diese doch alleine aus, ohne die in ein Handbuch mit aufzunehmen. Wer soll in dem Handbuch dann noch den Überblick behalten. Bei ca. 60-70 Teilprozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen und Formblättern.

    Nach wie vor bin ich der Überzeugung, das ein Handbuch an Kunden und dritte weitergegeben werden kann und aus diesem Grunde hier keine genaueren Prozessbeschreibungen abgebildet werden sollten. Es ist ein übergeordnetes Dokument das einen ersten Überblick über das Integrierte Management System geben soll.

    Soweit meine Meinung und Überzeugung!

    Grüße

    PS: Unter dem Punkt Vorschriften, gesetzliche Regelungen und bitte nicht immer Kapitel (hiervon sind wir längst weg) wird dargestellt:

    für das Integrierte Management System zu berücksichtigende gesetzliche Vorschriften und Regelungen sind im Rechtskataster des IMS festgelegt.

    Auszug aus dem Rechtskataster:

    BGV´s Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
    ASiG Arbeitssicherheitsgesetz
    BImSchG Bundes – Immissionsschutzgesetz
    WHG Wasserhaushaltsgesetz

    Genau dies gehört in ein übergeordnetes Dokument und zwar ins Handbuch des IMS!!!

    geändert von – Q-Manager on 08/03/2006 14:54:03

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    „Nach wie vor bin ich der Überzeugung, das ein Handbuch an Kunden und dritte weitergegeben werden kann und aus diesem Grunde hier keine genaueren Prozessbeschreibungen abgebildet werden sollten. Es ist ein übergeordnetes Dokument das einen ersten Überblick über das Integrierte Management System geben soll.“

    Dazu ein Auszug aus Wikipedia:

    „Unternehmen und Organisationen können sich nach einer Zertifizierungsnorm wie etwa der EN ISO 9001:2000 zertifizieren lassen. Hierzu besuchen Auditoren einer Zertifizierungsstelle (Zertifizierungsgesellschaft) das zu zertifizierende Unternehmen und bewerten das dortige Qualitätsmanagmentsystem auf die Übereinstimmung (Konformität) mit …

    1. der gültigen Zertifizierungsnorm, z.B. der EN ISO 9001:2000;
    2. Anforderungen, die das Unternehmen bzw. die Organisation im Rahmen des Qualitätsmanagement-Handbuchs (QMH) an sich selbst stellt;
    3. bestehenden Kundenanforderungen, soweit dies durch die Zertifizierungsnorm mitgefordert wird (dies gilt in jedem Fall für die EN ISO 9001:2000 sowie für alle auf ihr aufbauenden Normen);
    4. ggf. geltenden gesetzlichen Forderungen, deren Erfüllung durch die Norm mitgefordert wird.“

    Die unter Punkt 2 angesprochenen „Anforderungen“ beinhalten nach meinem Dafürhalten auch die betrieblichen Abläufe und damit die Prozessbeschreibungen. Daß man diese nicht nach Außen gibt versteht sich von slebst, aber so ein QMH wird ja nicht einmal gedruckt und gebunden, sondern man kann verschiedene Ausfertigungen für verschiedene Adressaten erstellen. Wie man ja auch bereiche des QMHs nur der GL zu Verfügung stellt.

    „Für das Integrierte Management System zu berücksichtigende gesetzliche Vorschriften und Regelungen sind im Rechtskataster des IMS festgelegt.

    Auszug aus dem Rechtskataster:

    BGV´s Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
    ASiG Arbeitssicherheitsgesetz
    BImSchG Bundes – Immissionsschutzgesetz
    WHG Wasserhaushaltsgesetz“

    Dazu eine Frage:

    Was bringt das außer daß man einem außenstehenden einigermaßen glaubhaft machen kann, daß man weiß, welche Gestze man zu beachten hat?

    Für mich ist ein QMH ein umfassendes Dokument, welches das Qualitätsmanagementsystem definiert und das Leistungserstellungssystem des Betriebes unter betreiebswirtschaftlichen und Qualitätsmanagementtechnischen Gesichtspunkten dokumentiert.

    Je mehr Differeinzierungen und Schnittstellen ich habe zwischen QMH, Prozessdokumentation, Stellenbeschribungen, Gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen usw. desto komplizierter wird das Ganze und desto weniger wird es gelebt.

    Weiterhin würde ich im Rahmen eines QMHs nichts machen, was keinen Return on Investment verspricht. Das heißt, daß ich (etwas übertrieben ausgedrückt)für Material nach außen eine Werbeagentur beauftragen würde und der mitgeben würde, daß ich mein QMS entsprechend erwähnt haben möchte.

    Eine andere Sache ist z.B. die Darstellung des Managementreviews oder der Verantwortung der obersten Leitung. Da werden die schönsten (häufig von Unternehmensberatern formulierten) Dokumente geschrieben (wie auch zum Unternehmensleitbild) und wenn man den Geschäftsführer diesbezüfglich fragt, kommen sinngemäß Antworten wie: „Ja, da haben wir so etwas, aber wissen Sie, in der Praxis hilft doch nur draufhauen.“ (Ich kann mir vorstellen, QM-Stefan kann da leider gerade einigermaßen zustimmen)
    Man kann sowas auch dokumentieren, indem man die Managementprozesse dokumentiert (z.B. als EPKs). Kein Gefasel, keine schönen Worte, aber etwas nachprüfbares.

    Zum Abschluss möchte ich aber noch an den Ausgangspunkt dieses Threads erinnern, der in den Prozessbeschreibungen lag.

    Grüße

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    um zum Ausgangspunkt dieses Threads den Prozessbeschreibungen zurück zukommen,
    sollten diese ja gerade raus aus dem unübersichtlichen und kaum zu handhabendem Handbuch. Nur der Verweis auf die Haupt und Teilprozess unter dem Punkt Prozessmodell oder Prozessnetzwerk reicht vollig aus.

    „…Anforderungen, die das Unternehmen bzw. die Organisation im Rahmen des Qualitätsmanagement-Handbuchs (QMH) an sich selbst stellt…“

    …hier kann ich immer nur wieder darauf verweisen nicht mehr alle Prozessbechreibungen im Handbuch zu hinterlegen. Es reicht völlig wie schon mehrfach aufgeführt aus, dass das Handbuch als übergeordnetes Dokument auf die Haupt und Teilprozesse verweisst und somit ist die Schnittstelle gegeben zum Handbuch.

    Auszug aus dem Rechtskataster:

    BGV´s Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
    ASiG Arbeitssicherheitsgesetz
    BImSchG Bundes – Immissionsschutzgesetz
    WHG Wasserhaushaltsgesetz“

    Dazu eine Frage:

    Was bringt das außer daß man einem außenstehenden einigermaßen glaubhaft machen kann, daß man weiß, welche Gestze man zu beachten hat?

    Hallo?? Hier geht es doch nicht alleine darum nur zu wissen welche Gesetze zu beachten sind, sonder GERADE diese normativen und legislativen Anforderungen auch umzusetzen. Wie soll ich etwas umsetzen wenn ich nicht weis was ich umsetzen soll??

    Eine der wichtigsten Anforderungen der 14001!

    Grüße

    GBL
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 23

    Hallo zusammen,

    ich gebe Q-Manager recht.

    Das Handbuch ist der reine Leitfaden.

    Spezifische Details oder Vorgänge sollten dort nicht geregelt werden.

    Auch wir haben die Prozesslandschaft in das Handbuch miteingebracht jedoch nur als grobes Schemaund zur Übersicht geeignet.

    Wenn Du eh Probleme mit einem zu unübersichtlichen Handbuch hast dann „schmeiss“ alle Details dort raus und versuche nur den Leitfaden zu behalten.

    Ich prüfe mich immer selbst…..

    Die VA´s / AA´s usw. packe ich mehrmals im Jahr an (Prozessänderungen , neue Maschinen….)

    Im Handbuch wir nur dann geändert wen sich Grundlegende Strukturen ändern (Zentralisierung von Abteilungen) bzw. wenn sich die U-Politik o.ä. ändert
    => ich packe das Handbuch max. 1x jährlich an.

    Gruss
    GBL

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Einer der den Prozess verstanden hat!

    :-)

    Grüße

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