QMB – muß der eigentlich sein?2004-04-28T09:57:05+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement QMB – muß der eigentlich sein?

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    Beiträge
  • webhahn
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 125

    QMB – ein kleines Wort für einen großen Verantwortungsbereich – muß der eigentlich sein? oder reicht auch ein Leiter QW?
    ich denke da an die Qualifizierung: ein QMB muß doch einen Ausbildungsnachweis erbringen – oder???? Während ein Leiter QW nur befähigt oder ernannt sein muß – oder????

    HPH

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Nach ISO 9001 – nein. Gefordert ist ein „Beauftragter der obersten Leitung“, also ein Mitglied der Führungsebene, das für QM verantwortlich ist.

    Wie und an wen die einzelnen Aufgaben dann delegiert werden, steht in der ISO 9001 nicht.

    Frank

    Frank R.

    FrankS
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 16

    Hallo Zusammen,

    Das würde mich auch interessieren. Ohne QMB müssen doch die Audits extern durchgeführt werden. Laut ISO muss doch ein QMB der GF unterstellt sein.

    Gruß
    Frank

    Inge
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 29

    Hallo zusammen,
    wie Frank schon sagt, fordert die Norm nur den „Beauftragten der obersten Leitung“. Die Aufgaben desselben oder derselben sind in der Norm beschrieben, mehr nicht!
    Eine Qualifizierung ist lt. Norm überhaupt nicht vorgeschrieben.
    Er muss der Führung angehören und , wie das restliche Personal, die notwendigen Fähigkeiten mitbringen, seine Aufgaben zu erledigen.
    Ob dieser sich dann QMB oder anders nennt, spielt dabei keine Rolle. Ich kenne QMBs, die überhaupt keine diesbezügliche Ausbildung haben. Mag sein, dass die Firma das verlangt (das kann sie ja auch) oder dass ein Zertifizierer danach fragt!
    Aber von der Norm her, muss ich mir die Qualifikation nicht durch eine der bekannten Qualifizierungen angeeignet haben.

    Viele Grüße
    Inge

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    zu Frank S.:

    Interne Audits müssen nicht vom QMB durchgeführt werden (auch wenn es in der Praxis häufig so ist). Für Aufgaben, Stellung und Qualifikation von internen Auditoren gelten wieder gesonderte „Spielregeln“.

    Frank R.

    Frank R.

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo webhahn,

    wie meine Vorredner schon sagten, fordert die Norm einen „Beauftragten der obersten Leitung“. Ob der sich jetzt QMB nennt, oder „Hausmeister Krause für die Betriebsorganisation“ oder „Bademeister der Papierflut“ ist ja egal.

    Eine Ausbildung ist aber auf jeden Fall sinnvoll, das man mit der Norm umzugehen weis. Mittlerweile fordert auch jede Firma einen DGQ-Schein bei Neueinstellung.

    Gruß

    Martin S

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    … noch ein Punkt ist wichtig: Er muss NICHT der Führung angehören. Der Satz aus der Norm bezweckt vielmehr, dass er in der Aufgabe des „Beauftragten der obersten Leitung“ eine Weisungsbefugniss und damit das entsprechende Mandat hat. Am Beispiel (habe ich selbst erlebt): Ein Mitarbeiter aus der Verpackung ist vielmehr der Bademeister der Papierflut, weil er oft Leerlauffasen hat. Er hat aber das RECHT, einen Produktionsablauf oder Auslieferung entsprechend zurückzuhalten (auch gegenüber dem Leiter Fertigung) in seiner Aufgabe als Beauftragter der obersten Leitung. Dann muss er sich entsprechend der Geschäftsleitung rechtfertigen.

    Grüße Alblondie

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    … noch ein Punkt ist wichtig: Er muss NICHT der Führung angehören oder ihr direkt unterstellt sein (nur in der Funktion des Beauftragten!). Der Satz aus der Norm bezweckt vielmehr, dass er in der Aufgabe des „Beauftragten der obersten Leitung“ eine Weisungsbefugniss und damit das entsprechende Mandat hat. Am Beispiel (habe ich selbst erlebt): Ein Mitarbeiter aus der Verpackung ist vielmehr der Bademeister der Papierflut, weil er oft Leerlauffasen hat. Er hat aber das RECHT, einen Produktionsablauf oder Auslieferung entsprechend zurückzuhalten (auch gegenüber dem Leiter Fertigung) in seiner Aufgabe als Beauftragter der obersten Leitung. Dann muss er sich entsprechend der Geschäftsleitung rechtfertigen.

    Grüße Alblondie

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Webhan und alle anderen Qualitöter,

    ich wurde 1991 von meiner GF als QMB benannt. War damals für die Abteilung QM auch zuständig und hatte, außer dem QII und einige Q-Seminare kein QMB-Zertifikat. Nach dem Aufbau unseres QM-Systems liesen wir uns vom TÜV zertifizieren.
    Der Auditor fragte mich bereits kurz nach dem Eröffnungsgespräch nach meiner Qualifikation! „Wie, Sie sind QMB und haben keine Ausbildung mit Zertifikat hierfür?“
    „Nein“ antwortete ich.
    Auditor: „Kriegen wir schon geregelt!“ und sprach unsere GF auf die Notwendigkeit an und schrieb dies auch als eine Abweichung in das Auditprotokoll: Schulungsbedarf nicht erkannt und Kenntnisse nicht durchgängig vorhanden. BINGO ! Die GF hat es auch gleich eingesehen, und so kam ich zu meinem Zertifikat. Seit dem traten keine Probleme mehr auf. Und für Bewerbungen ist diese Qualifikation auch noch gut ;-)

    Schlauer Spruch des Tages:
    Lernen ist wie gegen den Strom zu schwimmen. Wer nicht lernt, wird weggespült!

    oder

    Für ein Unternehmen ist die Ausbildung seiner Mitarbeiter eine Investition für die Zukunft!

    Gute Zeit!

    Qualyman

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Webhan und alle anderen Qualitöter,

    ich wurde 1991 von meiner GF als QMB benannt. War damals für die Abteilung QM auch zuständig und hatte, außer dem QII und einige Q-Seminare kein QMB-Zertifikat. Nach dem Aufbau unseres QM-Systems liesen wir uns vom TÜV zertifizieren.
    Der Auditor fragte mich bereits kurz nach dem Eröffnungsgespräch nach meiner Qualifikation! „Wie, Sie sind QMB und haben keine Ausbildung mit Zertifikat hierfür?“
    „Nein“ antwortete ich.
    Auditor: „Kriegen wir schon geregelt!“ und sprach unsere GF auf die Notwendigkeit an und schrieb dies auch als eine Abweichung in das Auditprotokoll: Schulungsbedarf nicht erkannt und Kenntnisse nicht durchgängig vorhanden. BINGO ! Die GF hat es auch gleich eingesehen, und so kam ich zu meinem Zertifikat. Seit dem traten keine Probleme mehr auf. Und für Bewerbungen ist diese Qualifikation auch noch gut ;-)

    Schlauer Spruch des Tages:
    Lernen ist wie gegen den Strom zu schwimmen. Wer nicht lernt, wird weggespült!

    oder

    Für ein Unternehmen ist die Ausbildung seiner Mitarbeiter eine Investition für die Zukunft!

    Gute Zeit!

    Qualyman

    Inge
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 29

    Hallo qualyman,
    ob das eine Abweichung ist, wenn ein QMB keine Schulung hat, darüber würde ich aber streiten. Eine Abweichung kann es eigentlich nur sein, wenn – ohne das persönlich zu meinen – nicht ausreichende Kenntnisse festgestellt werden.

    Grundsätzlich spreche ich damit natürlich nicht gegen eine Schulung, die ist sicherlich sehr hilfreich und wichtig, aber von einer Schulung zum QMB steht nun wirklich nichts in der Norm.

    Inge

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Inge, hallo liebe Q-Regie,

    die Richtlinein sagen aus, daß der MA die für seine Arbeit notwendige Qualifikation resp. Schulung haben muß (Qualifikationsanforderung, Schulungsbedarf). Wie läßt sich die Wirksamkeit einer Schulung einfach nachweisen?
    Ganz einfach mit einer abgelegten und bestandenen Prüfung eines unabhängigen Schulungsträgers. Im Anschluß daran kann ja der Vorgesetzte noch seinen Kommentar abgeben, daß der „QMB“ seinen Job beherrscht und das QM-System positiv vorantreibt. Für mich im Nachhinein schwer vorzustellen, daß es ohne ausgebildeten „Vollblutqualitäter“ so einfach geht.

    Gute Zeit!

    Qualyman

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