QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › QMB – keine Stabstelle?
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Hallo liebe Qm-ler,
ich, als „Neueinsteigerin“, möchte erst einmal ein großes Lob für das Forum aussprechen! Es hat mir schon in vielen Fragen weitergeholfen und hoffe, dass es mir auch diesmal weiterhelfen kann!
Wie ich bereits erwähnt habe, habe ich so gut wie keine praktischen Erfahrungen und leider auch noch keine Schulung in QM. Ich bin seit kurzem als Sachbearbeiterin f. QM alleine fürs Qm zuständig.(Die Stelle wurde neu geschaffen.) Ich werde demnächst als QMB ernannt. Laut dem Organigram bin ich allerdings einem Abteilungsleiter unterstellt. Ist das überhaupt zulässig? Meiner Meinung nach nicht, da ich damit nicht Beauftragte der Obersten Leitung bin. Mein direkter Vorgesetzter müsste mich doch frei im Qm handeln lassen, oder?
Für Meinungen und Anregungen wäre ich sehr dankbar!
moin und herzlich willkommen!
die stellung als qmb ist definitiv eine stabsstelle und muß auch mdementsprechend im organigramm ausgewiesen werden. (siehe ISO 9001:2008, da steht sinngemäß … beauftragter der obersten leitung o.ä.)
in deiner position als qm- sachbearbeiterin kannst du durchaus noch an anderer stelle im organigramm erscheinen.gruß
hackilein„das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums
Sie ist nicht als Stabstelle ausgewiesen. Meinst du, dass sie quasi mehrmals im Organigram vorkommen kann? Mein Vorgesetzter ist mir ggü. weisungsberechtigt und nimmt dies auch sehr ernst ;( Er hat aber nichts weiter mit Qm zu tun. Ist das i. O.?
Hallo,
du als QMB MUSST als Stabsstelle stehen und darfst niemanden unterstellt sein. Wie hackilein schon schrieb du bist Beauftragter der obersten Leitung.
Wenn du noch andere Aufgaben die nix mit QMB zu tun haben dann ist das zulässig wenn du noch nen Vorgesetzten hast.
Eine mehrfach Nennung für den QMB ist nicht zulässig.Gruß: Mr.Idea
Dieser Meinung bin ja auch! (Und ich mache nur QM.) Die GF „weiß“ dies ebenfalls, allerdings sind sie der Meinung, dass das auch so geht, zumal mein Vorgesetzter Prokurist ist.
Könnte es beim nächsten Zertifizierungsaudit zu großen Schwierigkeiten kommen? Da ich der Meinung bin die GF demnächst nicht zu einer Stabstelle überreden zu können, wollte ich das nächste Audit abwarten, damit der Prüfer die GF darauf hinweist!
Gruß
q-mini
Hallo,
so wird es kommen und ihr werdet eine Abweichung beim nächsten Audit bekommen.
Aber wenns nicht anders geht….Gruß: Mr.Idea
moinmoin…
in deiner Situation möchte ich nicht sein….
ich habe meine GF darauf hingewiesen, was in der ISO steht ud deutlich gemacht was das bedeutet. Natürlcih habe ich „dick aufgetragen“ und dazu gesagt: das könnte ja auch die zertifizierung gefährden, ich mag mich ja irren aber wichtig ist das schon ….
das war das Argument, da meine GF mittlerweile gerne das Zertifikat möchte.Aber als ich das sagte, da wusste ich nicht, dass ich hier zum QMB gemacht werde…
Ich finde auch, dass du Weiungsbefugnis brauchst, um den Job überhaubt zu machen! wie soll dich denn die Abteilungsleitung erst nehmen, (die meisten Menschen haben doch leider leider Mauern im Kopf)wenn du nicht auf einer Ebene mit denen bist?Wie stellen die sich das denn eigentlich vor?
dann wärest du bloß Stellvertretende QMB, so wie ich noch im Moment, und alles, wirklich alles müsstest du Rückfragen– noch dazu jemand der sich nicht damit auskennt….
Gelinde gesagt, das ist der HAMMER was die da versuchen mit dir zu machen….Ich schätze mal, ich an deiner Stelle würde mich echt zurücklehnen und den Auditor sprechen lassen– aber erst nachdem ich versucht hätte, „denen“ klar zu machen, worumn es geht, Hintergründe etc.
Da bist du sicher, könntest sogar nacher einkleines „siehste wohl“ hinterherflüstern….
Hallo!
Welche Funktion hat denn dieser Prokurist genau? Wenn er über evtl. mehrere Standorte Bereiche zu sagen hat, ist da doch nichts gegen einzuwenden. Wenn nicht, kann der Auditor eine Abweichung schreiben, aber warum solltet ihr nicht die Gelegenheit bekommen, das Organigramm noch eben zu ändern. Ich blicke nicht so ganz durch, welche genaue Funktion Du hast und welche der Prokurist. Da fehlen mir zuviele Infos über deine Firma.
Gruß
MichaelHallo zusammen!
Ich komme aus Unternehmen, da war der QMB keine Stabsstelle und das funktioniert auch! Ich lese aus der Norm nicht das Wort Stabstelle heraus. Beauftragung kann auch bedeuten, dass ein Benennungsschreiben und eine Funktionsbeschreibung für den QMB vorliegen. Da beides bei den Unternehmen vorlag war das für den Auditor ok. Auch steht es so in einer Fachbroschüre vom TÜV Süd.
Ob das nun Stabstelle ist oder nicht, viel mehr zur Sorge besteht, dass keine ausreichende Qualifikation vorliegt. Daran wird sich ein Auditor stoßen.
Viele Grüße
Ami
eben, es liegt genau genommen gar keine Qualifikation vor. Wie wollt ihr da ne Stabsstelle draus ableiten?
Und seit wann ist der QMB mit Weisungsbefugnis ausgestattet? Das fehlte nun wirklich noch, jemand der überall reinquatscht und der nicht mal zu bremsen ist ;-)
Monika
— Weisungsbefugt was QM angeht—
Mir würde das gerade fehlen wenn mir einer meine Prozesse umgestaltet, meine Vorgaben als kann und nicht als muss auffasst… etc… wie soll ich dann arbeiten?
Hallo,
naja monika, meinst du nicht das du ein wenig über das ziel hinaus geschossen hast ?
Ein QMB ohne weisungsbefugnis ist ja wohl kaum vorstellbar !Schönen Gruß
Stefan
„Das ganze Elend kommt daher, dass die Menschen nicht zu Hause bleiben.“
Ich glaube, Ihr habt Monikas Emoticon übersehen. Hier noch mal in Zeitlupe:
;-)
Schöne Grüße
Frank
„Es ist alles gesagt – nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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