Hallo Curley,
wen die Kundenfreigabe bei Euch eindeutig geregelt und Bestandteil der Prozesse ist, so würde ich es als QMB als Abweichung dokumentieren und Maßnahmen des Prozessverantwortlichen veranlassen.
Letztlich muss er dafür den Kopf hinhalten.
Wenn solche Abweichungen bei Euch öffentlich zugängig sind (was ich annehme), so wird es ziemlich schnell bekannt sein und entsprechenden Druck erzeugen, ohne dass der QMB nochmals aktiv werden muss.
Viele Grüße
QMarc
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Wer noch nie einen Fehler gemacht hat, hat sich noch nie an Neuem versucht.
(Albert Einstein)