QM Dokumentation2006-03-06T16:52:32+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement QM Dokumentation

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  • Aniken
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo,

    bezügl. der Dokumentation der Prozesse in Verfahrens- und Arbeitsanweisungen stellen sich mich derzeit folgende Fragen.

    In unserem Unternehmen existieren sehr einfache Prozesse. Eine Arbeitsanweisung beschriebt die spezielle Tätigkeit jedes Mitarbeiters und die Verfahrensanweisung den Prozess.

    Unsere Verfahrensanweisung beinhaltet aber eine Spalte mit dem Prozessflussdiagramm und in der nächsten Spalte die Beschreibung der Tätigkeit und in der Nächsten Input/Output sowie Verantwortlichkeiten.

    Jetzt meine Frage:
    Damit habe ich doch, meiner Meinung nach, die Arbeitsanweisung schon realisiert, da ja die Spalte die Beschriebung der Tätigkeit enthält.
    Liege ich hier richtig, oder muss ich wirklich nochmal jeden einzelnen Punkt genau beschreiben. Muss jeder Mitarbeiter heutzutage die Arbeitsanweisung noch eigenhändig unterschreiben?

    Vielleich kann mir einer auf die Sprünge helfen oder hat hier schon Erfahrung gemacht.

    Herzlichen Dank
    Aniken

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Aniken,

    nur etwas doppelt schreiben um eines Papierchens willen, ist nicht der Sinn von Qualitätsmanagement. Bei uns ist es so, dass Verfahrensanweisungen das komplette Verfahren in grober Weise beschreiben. Darin als mitgeltende Unterlagen erwähnte Arbeitsanweisungen beschreiben Details des Verfahrens genauer.
    Wenn bei dir beides in einem machbar ist, wieso sollst du dann nur ein weiteres Papier produzieren. Hängt sicher von der Komplexität des Verfahrens ab.

    Gruß msb

    KlickKlack
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 102

    Hallo Aniken,

    ich halte mich immer an das Motto: So viel wie nötig und so wenig wie möglich. Wenn aus der Beschreibung in der VA zu wenig hervorgeht, würde ich eine AA schreiben, allerdings nur, wenn sich der Aufwand lohnt. Sind es nur drei – vier Kommentare, bringe ich sie in der VA mit unter.

    Gruß,
    Thomas

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Hallo Aniken,

    berücksichtige bei der Erstellung von VA und AA auch die Ausbildung der MAs. Einige Abläufe kann man da aus der genauen Beschreibung raushalten (z.B. wie ne Schraube reinzudrehen ist)
    Einem ausgebildeten Bäcker musst Du ja auch nicht erklären was ein Ei ist.
    Unterschreiben müssen die MA die AA nicht. Nur bei der Einarbeitung würd ich mir schon unterschreiben lassen, das die in der angegeben Form auch stattgefunden hat. Dann hast Du ja die AA auch mit drin.

    Gruss,
    medi

    Aniken
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Danke Euch allen, ich denke, dass ich versuchen werde, alles in die Verfahrensanweisung zu nehmen.

    Noch eine Frage:
    Wie verweise ich aus der VA am Besten auf die jewilige AA? Einfach eine Spalte dazu oder einfach darunter? Habt ihr hier nen Tipp?

    Viele Grüße
    Aniken

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    einfach am Ende der VA unter der Überschrift Mitgeltende Unterlagen, beschreiben wo die AA zu finden ist.

    Gruß msb

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