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Hallo zusammen,
nach längerer Abstinenz melde ich mich wieder mal mit einer Frage.
Folgendes Problem: wir nutzen verschiedene Hebevorrichtungen, zum Teil selbstgemachte. Nun möchten wir diese regelmäßig prüfen, genau wie bereits unsere Krane. Was ich rausgefunden habe, können wir diese Hebevorrichtungen auch selbst prüfen, in dem wir diese mit einer höheren Last belasten als im „Normalbetrieb“. Wird dieser Test bestanden und gibt es keine sonstigen sichtbaren Schäden, darf man diese Hebevorrichtung weiter benutzen. Meine Fragen sind:
1. Stimmt diese Aussage?
2. Gibt es diesbezüglich eine Norm, bzw. Richtlinie?
3. Welche Last muss ich bei der Prüfung nehmen?
4. In welchem Intervall führe ich die Prüfungen durch?Danke für Eure Beiträge.
Grüß LuftfahrerHallo Luftfahrer!
Was genau sind selbstgemachte Hebevorrichtungen“? Anschlagmittel? Hydraulikheber? Wäre gut wenn es da noch mehr Informationen geben würde. Ansonsten: Betriebssicherheitsverordnung. Da wird eigentlich für fast alles eine befähigte Person gefordert.
Gruß
MichaelHallo Michael,
es handelt sich um Hebegeschirr aus Stahl zum Heben von verschiedenen Lasten. An dem Hebegeschirr werden z.T. auch Hebegurte befestigt – diese sind aber geprüft.Hallo!
Gibt das mal bei Google ein. Dann weisse Bescheid!
Prüfungen von Arbeitsmitteln (auch Anschlagmittel und Hebezeuge sind Arbeitsmittel) werden in der Betriebssicherheitsverordnung §3 §4 §7 und §10 geregelt.
Gruß
MichaelHallo Michael,
die Betriebssicherheitsverordnung definiert das Arbeitsmitteln zu prüfen sind, gibt aber keine vollständigen Antworten auf meine Fragen. Ich hoffe, dass jemand im Forum bereits über etsprechende Erfahrungen verfügt und kann diese Weitergeben – dafür sind ja Foren da, auch wenn die Thematik nicht direkt im QM angesiedelt ist.
Eine mögliche Antwort: „frage doch deine SiFa“ würde auch nicht helfen, da die Anfrage läuft schon parallel.
Wir profitieren alle hier im Forum von gestellten Fragen, welche verschiedene Themen anregen und von gegebenen Antworten, welche unser Wissen erweitern.
Gruß LuftfahrerHi Luftfahrer,
Is nicht mein Metier, aber schau doch mal bei Beuth rein, da gibt es einige Normen zum Thema Hebevorrichtung. Vielleicht ist ja was passendes dabei. Als Richtline könnte die Maschinenrichtline gelten.
Gruß,
mediHi Luftfahrer!
Wenn die Hebevorrichtungen selbst gebaut sind, ist es schwer sie einer Norm zuzuordnen. Die grundsätzliche Frage die sich stellt: Wer kann eigentlich in eurem Haus die Berechnungen für solche Vorrichtungen machen und somit dafür gerade stehen das alles hält? Ich habe vor zig Jahren mal bei Thyssen gearbeitet. Dort wurde ganz klar gesagt: Vorrichtungen werden im Fachbetrieb gebaut. Grund: Davon können Menschenleben abhängen. Jeder SiFa sollte da zum gleichen Ergebnis kommen. Sonst könnte ich ja alles selber bauen und würde eine menge Geld sparen. Natürlich kann man die Faustregel anwenden, je dicker das Blech und je dicker die Kette, umso mehr kann ich heben. Stell die vor Du wärst bei einer Versicherung als Schadensgutachtet. Versicherungsfall: Eine Kunde hebt eine Last mit einer selbstgebauten Vorrichtung (ohne Berechnung, Festigkeitsnachweis, Abnahme, etc. ) Die Vorrichtung reist und die herabfallende Last trifft 2 Menschen. Beide schwer Verletzt, einer Berufsunfähig. Sachschaden: 200000,-€ da LKW und Produkt beschädigt sind und der Kunde wegen Lieferverzug klagt. Welche Norm soll das denn berücksichtigen. Und würdest Du als Versicherung zahlen?
Gruß
MichaelHallo Luftfahrer,
Hebezeuge sind sicherheitsrelevante Betriebsmittel. Geht mal zum Technischen Überwachungsverein oder einem Mitbewerber. dort sitzen die Experten für so was.Gruß Dietmar
Hallo Michael,
auf deine „grundsätzliche Frage“ kann ich nicht antworten, weil es schon mehrere Jahre her ist, als die Hebevorrichtungen gebaut wurden. Nun Fakt ist, dass wir sie jetzt haben und keiner kommt auf die Idee sie jetzt zu entsorgen und neue zu kaufen, nur weil wir nicht wissen wer sie gebaut hat. Was ich ereichen möchte, ist dass sie regelmäßig geprüft werden, ob man sie für unsere Zwecke einstätzen kann, damit eben die Arbeitssicherheit gewährleistet wird und ich schon gar nicht in die Rolle eines Schadensgutachters schlüpfen muss. Deswegen Zielen meine Fragen darauf wie kann ich so eine Prüfung durchführen/durchführen lassen, und was/wen brauche ich dabei?
Oder würdest du bei diesem Sachbestand anders vorgehen?
Gruß, LuftfahrerHi!
es wird bei euch Firmen geben die sowas bauen und / oder auch prüfen. Termin machen und beraten lassen. Dann wisst ihr mehr. Beim selberprüfen hast du keine rechtliche Sicherheit. Ich lasse nächste Woche unsere Anschlagmittel prüfen. Machen wir alle 2 Jahre. Preise: Seile und Bänder /Sichtprüfung) 6,15,-€, Drahtseile 12,80,-€, Greifer, Zangen Sicht und Funktionsprüfung: 25,60 – 51,20,-€, Seile, Kettenzüge, Magnete, 30,70,-€,
Gruß
Michaelgeändert von – Michael on 14/04/2011 08:58:40
Jaaaa!
Michael, kannst du mir etwas mehr zu dieser „Sicht- und Funktionsprüfung“ sagen, wie erfolgt die Funktionspürung? Hat sich das vielleicht einer bei euch mal angeschaut?
Gerade nach diesen Informationen frage ich?
Es ist interessant es zu wissen, um eventuell anschließend einen Mitarbeiter entsprechend zu schulen und in der Zukunft es selbst zu machen, läuft mit der Prüfung von Leitern auch so. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht hier von befähigten Personen und nicht von einem Dienstleister. Die Anforderungen an diese Person entscheiden, was günstiger ist, Fremdfirma oder eigener Mitarbeiter.
Gruß, LuftfahrerHi!
Die Prüfungen erfolgen am 16/17.5 hier bei uns. Dann weiß ich mehr. Bei Ketten bezieht man sich auf die UVV 18.4 VBG 9a. Das muss wohl eine ganze Serie darüber sein. Urigens, bei Leitern muss die befähigte Person auch eine Ausbildung haben. Die gleiche Ausbildung gibt es auch für Anschlagmittel, Krananlagen, etc. Gibt es bei der zuständigen BG kostenlos. Die Fa. die uns da betreut ist im PLZ 42.
Gruß
MichaelHallo zusammen,
die BGR 500 schreibt vor, dass Anschlagmittel spätestens nach einem Jahr zu überprüfen sind (durch eine befähigte Person). Nach 3 Jahren muss eine Rissprüfung erfolgen. Diese Tätigkeit wird von diversen Firmen (u.a. unserer) als Serviceleistung angeboten.
Selbstgebaute Hebevorrichtungen müssen z.b. den Anforderungen der DIN 13155 entsprechen. Diese schreibt u.a. vor, dass das Lastaufnahmemittel die doppelte Trägfähigkeit aufnehmen muss ohne das es sich plastisch verformt. Lastaufnahmemittel sind meist mit CE zu kennzeichnen, eine Konformitätserklärung muss erstellt werden. Eine Gefährdungsanalyse muss durchgeführt werden… Das Anschlagmittel ist mit der Tragfähigkeit, dem Hersteller, SN, Zeichnungsnummer ect. zu kennzeichnen.
Selbstgebaute Lastaufnahmemittel sind nicht ohne…Ralf
geändert von – ralfab on 14/04/2011 12:15:14
@all,
zumal hier niemand wirklich die Tragfähigkeit zu kennen scheint….
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ…scheint mir auch so. Dann sollte (eigendlich muss) die Hebevorrichtung verschrottet werden. Bevor ein Mitarbeiter (oder gar der SIFA) darunter liegt.
(Werbung an)
Neue gibts auch bei uns ;->
(Werbung aus)Ralf
geändert von – ralfab on 14/04/2011 14:15:38
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