Prüfmittelverwaltung2006-01-09T09:00:52+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Prüfmittelverwaltung

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    Beiträge
  • aileron
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo

    ich muss im Laufe meines Praktikums eine Prüfmittelverwaltung in einem Maschinenbauunternehmen aufbauen. Diese PMV soll konform zur ISO 9001 sein. Bei der Aufnahme der vorhanden Mess- und Prüfmittel bin ich darauf gestossen das die Messmittel in der Produktion (Messschieber, Bügelmessschrauben) zu grossen Teilen Eigentum der Mitarbeiter sind. Gibt es eine Möglichkeit das Norm konform in eine PMV zu integrieren ? Habe bisher dazu leider nicht gefunden. Vielen Dank für die Hilfe.

    aileron

    Eldra
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 67

    Es spielt doch keine Rolle, ob die Meßmittel Eigentum der Firma oder der Mitarbeiter sind. Die Prüfmittel, welche bei euch in der Firma im Einsatz sind, müssen erfasst und regelmäßig kalibriert werden.

    Für mich würde sich die Frage stellen, warum die Prüfmittel nicht von der Firma bereit gestellt werden.

    Gruß

    Eldra

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo zusammen,
    auch ich frage mich, warum eure Mitarbeiter eigene Messmittel haben?
    Muss das Unternehmen nicht alle Ressourcen fürs Arbeiten zu Verfügung stellen?

    Gruss Carlos

    HABU
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 28

    Hallo Carlos,

    bei uns wird das seit einiger Zeit auch so gehandhabt, dass die MA Ihre Messmittel-Grundausstattung, nämlich einen Messchieber, selbst mitbringen müssen. Wir haben winfach festgestellt, dass die Leute damit besser und sorgfältiger umgehen.
    Teilweise waren bis dahin die Messschieber eine Art Verschleissteil, was alle drei bis vier wochen ersetzt werden musste.
    Alle weitergehenden Mess- und Prüfmittel (von der Bügelmessschraube bis zur 3D-NC-Messmaschine werden natürlich von Betrieb bereitgestellt).

    Gruß

    HABU

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo,
    ja auch diese Messmittel unterliegen der Überwachung/Verwaltung und müssen somit eine eigene PM-Nummer haben, müssen auf das nationale Normal rückführbar sein, müssen fähig sein usw.

    Gruss Carlos

    Gruss Carlos

    aileron
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Die Behandlung der Messmittel ist bei uns auch Grundlage für dieses Vorgehen. Der Mitarbeiter geht mit seinem Eigentum einfach sorgfältiger um als mit Firmeneigentum. Mir stellt sich nur die Frage wie man das in der PMV hinterlegt und wie man das mit eventuell anfallenden Kosten für die Kalibrierung regelt.

    Gruss aileron

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo aileron,

    das Meßmittel von Mitarbeitern beschafft werden hatte ich bisher auch noch nicht gehört.
    Scheinbar Carlos auch nicht.

    Hat die Betriebstechnik auch eigene Bohrmaschinen, Bohrer und Schraubenzieher
    und der Einkauf eigene Taschenrechner?

    Wie auch immer.
    Behandle doch diese Meßmittel wie Eigentum der Firma. Prüfmittelnummer anbringen, Aufnahme in der Prüfmittelliste u.s.w.
    In der Prüfmittelliste fügst du eine Spalte „Eigentum von Herrn XYZ“ ein.

    Die Mitarbeiter dürfen auf keinen Fall auch noch die Kalibrierungskosten aufgebrummt bekommen.
    Wofür stellt Ihr eigentlich Ressourcen bereit?

    Tschüß

    Eldra
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 67

    Mir stellt sich da noch eine entscheidende Frage.
    Was passiert, wenn das private Prüfmittel eines Mitarbeiters bei der Kalibrierung als n.i.O. befunden wird?
    Muss dann der Mitarbeiter auf seine Kosten eine Neuanschaffung tätigen?

    Gruß

    Eldra

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo,
    sehr gute Frage!
    Was passiert wenn das Prüfmittel bei der kalibrierung zwar i.O ist, aber nicht fähig ist?
    Muss der Mitarbeiter sich eine Bügelmessschraube anschaffen?

    Gruss Carlos

    HABU
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 28

    Nein, zumdindest bei uns beschränkt sich das ganze ausschlieslich auf Messschieber. Alles andere stellt die Firma. Die Kosten für die Kalibrierung trägt natürlich auch die Firma. Da wir auch keine Prüfmittelfägkeitsuntersuchungen machen stellt sich die zweite Frage bei uns auch nicht. Sofern die Kalibrierung „überlebt“ wird, kann das Teil auch benutzt werden.
    Seit die Messschieber Privateigentum sind, fallen diese auch nur noch extrem selten bei der Kalibrierung durch -und das ist dann meist auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen.

    Gruß

    HABU

    RalfAb
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 313

    Bei uns wird das auch ganz pragmatisch gehandhabt ;->
    Der Mitarbeiter stellt die Betriebsfläche für die durch ihn mitzubringende Maschine zur Verfügung. Alternativ kann er auch Fläche günstig anmieten. Denn auch wir haben die Erfahrung gemacht das die Mitarbeiter mit ihrem Eigentum deutlich sorgsamer umgehen. Erinnert mich ein wenig an Prostitution bei der sich die Dame einmieten muss….

    Ralf

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