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Hallo zusammen,
ich habe Fragen zum Prüfmittelmanagement.
Wir verwenden im Wareneingang größtenteils selbstgefertigte Maßlehren.
Inwiefern sind diese überwachungspflichtig (z. B. gemäß DIN EN ISO 9001)? Was sind die Kriterien, die ein Prüfmittel überwachungspflichtig machen? D. h. wann ist ein Prüfmittel qualitätsrelevant?
Was sollten wir mind. durchführen in Bezug auf das Prüfmittelmanagement?Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße,
MelissaHallo Melissa!
Wenn ihr anhand dieser Lehren eine Entscheidung auf i. O. oder n. i. O. trefft, müßt ihr auch dafür sorgen, das die Lehren i. O. sind. Wenn ihr eine Messmaschine habt, dann überprüft die Lehren damit. Das dürfte wohl aureichen. Markiert die Lehren mit einen Prüfstempel und gebt ihnen eine Prüfmittelnummer. Ob ihr eine Messmittelfähigkeit braucht, könnte von euren Kunden und vom Produkt abhängen.
Frage: Gehören diese Lehren euch?Gruß
Michaelgeändert von – Michael on 21/11/2006 14:55:02
hallo Melissa!
ihr solltet/müßt auf jeden fall alle meß- und prüfmittel, die im zusammenhang mit fertigung und/oder verkauf zu tun haben, periodisch kalibrieren lassen. den zeitraum könnt ihr selber festlegen (wir machens es aller 2… 3 jahre).
alle nicht kalibrierten meß- und prüfmittel habe ich mit „nur zur information“ gekennzeichnet.nutze bitte auch die suche- funktion, denn zur kalibrierung usw. gab es soweit ich weiß schon einige threads.
gruß
hacki
„das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums
@Michael: danke für die schnelle Antwort:-)
Ja, die Maßlehren gehören uns.@alle: Das Problem ist, dass hier die Überwachung dieser Lehren als „zu teuer“ angesehen wird.
Die Wareneingangsprüfung soll „so einfach wie möglich“ gehalten werden. Deswegen ist man auch vom Messen auf die selbstgefertigen Maßlehren übergegangen.
Ich suche jetzt nach Argumenten, die mich darin bestärken, dass eine Überwachung trotzdem notwendig ist.Gruß,
MelissaMelissa, habt Ihr denn nun eine Messmaschine oder nicht? Wenn ja, ist die Überwachung doch einfach durchführbar.
Gruß
Michaelola,
tja hier kann unter umständen nur ein Audit helfen oder , die aussage das das ungesteuert und unbeschrieben vor sich hinläuft wird auf jeden fall zu einer abweichung führen .
zudem : sollten aufgrund von nio messmitteln Reklamaiert werden ( Lieferant , oder interne Kunden -> dann sieht es für euch auch mau aus)
gruss
robbob
@Michael: wir haben eine Prüfstelle. Die Durchführung wäre nicht das Problem.
„Aber dann müssten man ja einen Tag auf die Prüfmittel verzichten und die Prüfstelle will auch noch Geld dafür und überhaupt…es ist doch nur eine Wareneingangsprüfung…“Aber Eure Antworten haben mich in meiner Meinung bestärkt, dass die Prüfmittel überwacht werden sollten.
Danke für Eure Hilfe.Gruß,
MelissaHallo Melissa,
geb doch einfach die Maßlehren in der Zeit zum Überprüfen wenn ihr Inventur habt. Dann werden die Dinger nicht benötigt. Oder lege den Prüfintervall so das du immer die Maßlehren dann zur Überprüfung gibst wenn ihr sie grade nicht benötigt (oder braucht ihr immer tag aus tag ein die selben?).
Hilft aber alles nix, sobald du damit ein Maß überprüfst musst du die Lehren überwachen lassen.
Gruß: Mr.IdeaHallo Melissa,
wir definieren die zu prüfenden Prüfmittel, die zur Überwachung müssen dadurch, welchen direkten Einfluss sie auf unsere Produkte haben, die wir verkaufen.
Ein zweites Kriterium ist die Genauigkeit der PM. Einen Zollstock bei uns im Werkzeugbau unterliegt nicht der PMÜ.Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo Melissa,
ich würde erstmal die Frage nach der Notwendigkeit klären.
Da Ihr Eure WE-Prüfung nicht aus Jux und Tollerei durchführt, setzt Ihr eine Vorrichtung im Rahmen der Wareneingangsprüfung ein, um Merkmale zu prüfen. Die
a) für Euren Kunden wichtig sind, oder
b) die für Euch im weiteren Fertigungsprozess wichtig sind.Bei a) würde ich mal klären, ob Ihr diese (qualitätsrelevanten) Merkmale nicht im weiteren Prozess (z.B. Endprüfung, Produktaudit etc.) prüft. In diesem Fall muss das andere Prüfmittel eh kalibriert sein, d.h. das Merkmal ist abgesichert und somit würde ich das Prümittel bei der Wareneingangsprüfung nicht so kritisch ansehen.
Bei b) solltet Ihr eine Risikoabschätzung treffen. Was kann passieren, wenn Euer Lieferant n.i.O.-Teile liefert und Ihr erkennt diese nicht, da das WE-Prüfmittel schrott ist. Produktionsstillstand, Bandabriss beim Kunden etc. Darauf aufbauend Prüfmittel kalibrieren oder nicht.
Was ich noch anmerken möchte. Evtl. ist es möglich dieses WE-Prüfmittel einer „light“-Kalibrierung zu unterziehen (z.b. Sichtprüfung). Diese könntet Ihr selbst und einfach durchführen. Abhängig wie Ihr Punkt a) und b) beantwortet.
Dürfte (wenn keine Kalibrierung) bei einem Audit wohl zu Diskussionen führen (müsst Ihr gemäß der Risikoabschätzung überzeugend sein), aber meiner Meinung nach der pragmatischste Weg im Sinne der Kosten – Nutzen.
Grüße
s.Oliverden genannte weg mit der light kalibrierung sind wir auch gegangen.
Heißt: alle Hilfsmittel die zum Prüfen eingesetzt werden sind erfasst und werden mindestens einer jährlichen sichtprüfung unterzogen.
Somit entgehe ich der leidigen diskussion mit dem auditor und habe auch die chance die haarlineale die zum bierflaschen öffnen genutzt wurden aus dem verkehr zu ziehen ;-)scnr… ein scherz aus dem wahren leben..
—
„Ist der Mensch nach Ausfall aller Gehirnfunktionen wirklich tot, oder einfach nur ein deutscher Abgeordneter?“ (Matthias Richling)
—Genau Loretta, das meinte ich mit „light“-Kalibrierung.
Haarlineale zum Bierflaschen öffnen? Ich bevorzug da eindeutig Messschieber! Sind als Werkzeug (von der Anreisnadel bis zum Schraubenzieher) eh‘ eindeutig universeller einsetzbar. Und als Flaschenöffner, Du glaubst gar nicht wieviel Möglichkeiten es da gibt.
Solltet Ihr unbedingt mal ausprobieren *ggg*
Grüße
s.Oliver -
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