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Hallo. Wir haben Probleme mit einem unserer Kunden bezüglich der Mess- und Prüfmittelfähigkeitsnachweise. Wir selbst sind Hersteller von Prüf- und Testsystemen. Probleme macht eine unserer verbauten Sicherheitskomponenten. Diese wird dazu verwendet eine Hochspannung und Schutzleiterprüfung vorzunehmen. Dabei kann die Spannung bei der HV Prüfung und der Widerstandswert bei der PE Prüfung zrückgemessen werden.
Nun die Frage:
Lassen sich diese Rückgabewerte in einer Prüfmittelfähigkeitsnachweis auswerten ? Immerhin ist ein Schutzerleiterprüfgerät ja kein Widerstandsmessgerät und auch beim Genereiren der Prüfspannung sind nach Norm +/- 100V zulässig. Ich sehe da erstmal keine Sinn darin. Kann uns der Kunde das Nichtbestehen der Nachweise vorwerfen?Der Kunde vermisst einen Prüfling 50 mal und wertet anschliessend die 50 Messwerte aus.
Danke im Voraus und schönen Gruß
Uli
Servus Autech,
willkommen im Forum.
ich denke, daß dein Problem grundsätzlich lösbar ist. Du brauchst ‚eigentlich nur‘ ein Gerät, welches etwa um den Faktor 10 genauer messen kann. In deinem Fall vielleicht ein Oszilloskop, welches eine entsprechend kleine Zeitkonstante ( Abtastintervall hat und die Spannungen entsprechend genau auflösen kann.
Und ja, der Kunde kann euch das vorwerfen (Hat er bereits getan, daher q. e. d). Wenn die Prüffähigkeit eures Gerätes Bestandteil der Spezifikation oder in einer Norm / Richtlinie gefordert ist, dann sogar zu Recht. ;)
Das mal Gedanken eines nicht E-Technikers, vielleicht fühlen sich noch Berufenere zu einer Antwort fähig ,)
Rainaari
Also die Komponenten für das Testsystem sind fest und bereits im Einsatz. Das Schutzerleiterprüfgerät erzeugt ja einen AC Strom von 10-35 A und misst dabei
den Übergangswiderstand vom Schutzleiter zum Gehäuse. Laut DIN VDE 0702 beträgt der Grenzwert 0,3 Ohm (bis 5m) zuzüglich 0,1 Ohm je weitere 7,5 m. Also das Gerät hat
folgende Rückgabewerte: Strom , Widerstand und Status. Status ist 1 wenn der
Widerstandswert kleiner 0,3 Ohm beträgt. Dem Gerät ist es egal ob nun der zurück-
gelesene Widerstandswert 0,04 oder 0,03 Ohm ist. Dem entsprechend ist auch das
Messmittel im Gerät von günstigeren Sorte. Bei 50 Messungen am gleichen Prüfling
fällt das Schutzleiterprüfgerät jedoch wegen der hohen Streuung durch. Eigentlich
sollte meines erachtens aber nicht der Widerstandswert sondern der Status in die
Prüfmittelfähigkeitsnachweise miteinbezogen werden. Immerhin ist das Gerät ja
kein WiderstandsgerätServus,
gibts denn eine Spezifikation für die Streuung? und mit welcher Begründung fällt das Gerät durch?
Wenn du Mittelwert und Standardabweichung deiner Widerstandsmessung nimmst, sollte der Mittelwert mindestens 4s (cpk >= 1,33) unter dem Grenzwert liegen. Bei einem Abstand von 3s und 50 Prüfungen besteht überschlagsmäßig eine 50% Chance einer (1) Fehlmessung. Eventuell ist das deinem Kunden schon zu viel.
mfg
Rainaari
Hallo Autech,
ich hoffe, ich hab das richtig verstanden: Gekauft hat der Kunde ein Gerät, mit dem der Status bestimmt werden soll. Bemängelt wird, dass der Status nicht zuverlässig zurück gegeben wird, wenn ein Teil 50 Mal gemessen wird. Oder hat der Kunde das Gerät gekauft, um den Status zu messen und will jetzt damit zuverlässige Widerstands-Messungen haben?
Wenn es um den Status geht, würde das bei der Prüfmittelfähigkeit über die attributive MSA laufen. Dabei gibt es aber nicht die „50 Mal 1 Teil messen“-Variante, sondern nur die zwei Methoden „Wiederholbarkeit“ und „systematische Abweichung“, die mit jeweils 8-10 Teilen mit bekannter variabler Größe (hier: Widerstand) nach bestimmten Vorgaben ausgewählt und gemessen werden.
Wird die Prüfmittelfähigkeit für den Widerstand bestimmt, kann das Verfahren 1 für variable Messgrößen durchgeführt werden (50 Mal 1 Teil messen). Nur bin ich da wieder bei meiner ersten Frage: Hat der Kund ein Gerät für die Status-Feststellung oder die Widerstands-Messung gekauft?
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker) -
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