QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Prüfbescheinigung 3.1.B
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Hallo zusammen,
gilt die Prüfbescheinigung nach 3.1.B auch für Kunstofferzeugnisse????Gruß
AlexbikerHallo Alexbiker!
(welches Bike, nebenbei? Ich hab‘ ’ne alte R80 G/s)Nein, 3.1.B gilt überhaupt nicht mehr. Heißt seit der Neuausgabe der DIN EN 10204 nur noch 3.1. Ansonsten: Die 10204 gibt eine Form vor, keinen Inhalt. Du kannst die Prüfungen von rosa Wollsöckchen auf Farbechtheit bescheinigen. 3.1 heißt dabei: Prüfung wurde am gelieferten Teil und von einer unabhängigen Stelle durchgeführt. Bei der Unabhängigkeit läßt sich notfalls auch noch einiges tricksen.
Schöne Grüße
Frank Hergt
Hallo Alexbiker,
schau mal in deinem Briefkasten. Hab Dir ein Formblatt nach 3.1 mit dem wir unsere Kunststoffprodukte versehen, gepostet.
Die Q-Merkmale sind echt und Forderung unseres kundenGruß
Fidelioso…jetzt bin ich gespannt, ob ich durchkomme, weil 2x war nix
Hallo Fedelio,
welche Merkmale hast Du in Deinem Formblatt?
Mechanische- und Chemische Werte.
Wenn möglich, bitte senden.Hallo,
bitte bitte ich auch.
Danke
Dino
Hallo pen26 , hallo QM-Dino,
gestern gemailt.
Gruß
FidelioHi,
habs bekommen, danke.
Dino
Hallo Fidelino,
wir haben auch gerade das Problem mit der Austellung von Prüfbescheinigungen. Daher würde ich mich auch sehr über das Formblatt als Orientierung freuen.
Hallo Fidelio,
bin auch immer an sowas interessiert und bitte um Dein Mail mit Anhang.
Danke!
Gute Zeit!
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Hallo Alexbiker,
man kann mit dem Kunden die Merkmale abstimmen, die der Materiallieferant in seinem Prüfzeugnis haben soll. Und wenn es keine exotischen, überzogenen Forderungen sind, geht der Materiallieferant auch üblicherweise darauf ein. Bei uns ist das so.
Gruß msb
rem difficilem aggredi
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