Prozessanweisung2005-08-03T08:14:41+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Prozessanweisung

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 15)
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    Beiträge
  • Mick
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Hallo!

    Ich lese andauernd etwas von Prozessanweisungen und Verfahernsanweisungen, wo ist denn da der Unterschied?
    Und heißt denn der QMB jetzt nach der Norm BdoL oder nicht?

    Begriffsverwirrungen und dann soll das einheitlich werden…

    Wollte ich nur mal loswerden

    Gruß
    Mick

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi Mick,

    lass Dich nicht so verwirren:
    AA = Arbeitsanweisung
    PB = Prozessbeschreibung
    PA = Prozessanweisung
    sind alles das gleiche und beschreiben das, wie, womit, wann, wie oft man es ausführen muss.

    Eine VA-Verfahrensanweisung ist übergeordnet und beschreibt das Ganze gesamtheitlich, was alles zu tun ist.
    Wenn die VA alles beinhaltet, benötigst Du i.d.R. keine AA. Ist aber eher die Ausnahme, da auf Werkerebene mit der Sprache der Werker gesprochen werden muss.

    QMB, QB, Bdol alles das gleiche = Q-Manager: alle wurden von der GF für die Q-Aufgaben beauftragt.

    Definition des Tages:

    Der Begriff „Qualität“ wurde abgeleitet von dem Wort „Qual“:
    Endkunde quält Hersteller,
    Hersteller quält Zulieferant,
    Zulieferant quält Unterlieferant,
    Unterlieferant quält Mitarbeiter, Mitarbeiter = Endkunde,
    weiter: siehe oben !!!!
    Daher auch KVP!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    Mick
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Mörcy qualyman!

    Danke für die Antwort, werde es schön einheitlich gestalten, aber dennoch sind die vielen „gleichen“ Beschreibungen für einen Begriff verwirrend. Es gibt ja noch mehr Bsp…

    Gruß

    Mick

    PS: Möge es euch nicht so verwirren wie es mich… Precious Quality

    rbuesching
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 7

    Hallo Mick,
    ganz bescheiden möchte ich noch ergänzen, dass Prozessanweisungen für Eure Kernprozesse (siehe ISO 9001, Kap. 7) benötigt werden. Dazu brauchst Du auch Kennziffern.

    Für die übrigen Prozesse kannst Du Verfahrensanweisungen schreiben. Dann benötigst Du keine Kennziffern.

    Gruß
    Rainer

    Gruß
    Rainer

    ma_este
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 90

    Hallo auch.
    Bei uns habe ich das folgendermaßen geregelt:
    Arbeitsanweisungen beschreiben die Prozesse, die Tätigkeiten, die von den Mitarbeitern erledigt werden.
    Kann man auch Prozessbeschreibung, oder Prozessanweisung nennen.
    Verahrensanweisungen sind übergeordnet und berschreiben bei uns z.B.: Wie Arbeitsanweisungen zu erstellen sind, mit Änderungsstand, Freigabe, der ganze Summs. Oder z.B. Was mit FMEA’s zu geschehen hat, wenn Projekte in Serie gehen, wer sie weiter betreut, usw.
    Prüfanweisungen sind im Prinzip das gleiche wie Arbeitsanweisungen, beschreiben halt nur Prüftätigkeiten, Prüfzyklen z.B. für Wareneingangspersonal.

    Gruß

    Ma_Este

    lg-qm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 3

    der Thread ist schon recht alt. Habe ihn gerade beim stöbern gefunden und der stiftet bei mir gerade mal wieder Verwirrung, weil in einem anderen Thread http://www.quality-management.com/forum/topic.asp?TOPIC_ID=1660&FORUM_ID=14&CAT_ID=1&Topic_Title=Definition+Prozess%2C+Verfahrensanweisung%2E%2E%2E&Forum_Title=Qualit%E4tsmanagement+ISO+9001%3A2000 etwas anderes behauptet wird. Sprich unterschiedliche Definitionen aufgeführt werden.

    Laut diesem Thread könnte ich mir als die Abgrenzung von PB, VA, AA ersparen und auf die entsprechenden Vorlagen, FB usw. verweisen. Unser ISO-Betreuer „verlangt“ jedoch nach unserer QMS-Matrix für diverse gleiche Themen eine Richtlinie + PB + AA, in anderen Fällen nur eine VA.

    Die Definitionen unseres ISO-Betreuers:
    Prozessbeschreibungen
    Die Abläufe eines oder mehrerer Prozesse werden darin dargelegt. Dabei können unterschiedliche Darlegungsarten genutzt werden, z.B. Ablaufpläne, Beschreibungen, Checklisten. In diesen Darlegungen werden die einzelnen Prozessschritte/Teilprozesse/Tätigkeiten ggf. mit den notwendigen Ressourcen, die notwendigen Eingaben (Inputs) und die notwendiger Weise zu entstehenden Ausgangsgrößen (Outputs) sowie die dafür benannten Verantwortlichen werden genannt. Eine Untersetzung oder Detaillierung der Beschreibung von Prozessschritten kann durch weitere Dokumente erfolgen, z. B. Arbeitsanweisungen erfolgen.

    Arbeitsanweisungen
    Sind dokumentierte Durchführungsregelungen einzelner Arbeitsschritte. Sie beschreiben verständlich, eindeutig und so detailliert wie notwendig, wer, was, wie, wann und wo auszuführen hat. Dabei können unterschiedliche Arten zur Beschreibung dieser Arbeitsschritte genutzt werden, z.B. Formblätter/Checklisten, Ablaufpläne, Beschreibungen.

    Meinungen dazu?

    hadi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    Hallo Mick,

    offenbar herrscht die Begriffsverwirrung an vielen Orten. Das muß an den runden Köpfen liegen ;).

    Prozessbeschreibung (PB) ist nach meiner Meinung einfach genau das, was das Wort aussagt. Eine Beschreibung von Prozessen, mehr nicht. Darin sollten Regelungen getroffen sein zur den Fragen:
    – Was ist zu tun (Prozess)?
    – Womit ist es zu tun (Input, Output)?
    – Von wem ist es zu tun (Verantwortlichkeiten)?

    Eine Verfahrensanweisung (VA) entsteht dann, wenn die Willenserklärung der GF hinzukommt, dass so und nicht anders zu Verfahren ist (z.B. durch Freigabe der Dokumente).

    Also ist PB plus GF-Freigabe = VA

    Arbeitsanweisungen (AA) sind den VA nachgeordnet. Es gibt sie zur Vertiefung der Vorgaben, wenn das nach Ermessen der Verantwortlichen erforderlich ist, oder wenn häufiger mal etwas schief gelaufen ist.

    Ich stimme „ma-este“ zu, dass Prüfanweisungen und andere Anweisungen im Sinn des QMS nur Unterarten von AA´s sind, mit einer Ausnahme die mit zur Zeit bekannt ist, nämlich die Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung.

    Übrigens ist zu den AA ist auch ein Artikel in Wikipedia erschienen.

    Gruß hadi

    ike
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    Hallo,
    meiner Ansicht nach sind Prozessbeschreibungen und Verfahrensanweisungen arbeitsplatzübergreifende Dokumente im Gegensatz zur Arbeitsanweisung, die arbeitplatzbezogen ist. Der Unterschied zwischen Prozessbeschreibung und Verfahrensanweisung ist nur, dass bei der Prozessbeschreibung eine Kennzahl hinterlegt wird (siehe auch Beitrag von Rainer).

    Gruß Ike

    stephan_ls
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo,

    kurz auch etwas von mir:
    Die Begriffe VA….AA sind doch in der Dokumentations-Pyramide (=Hierarchie) geregelt.
    von oben nach unten:
    Q-pol.–> Q-ziele –> QMH –> VA –> Proz.beschreibung –> AA
    Prozessbeschreibungen (Proz. Modelle) sind Teil der VA.
    Was zulässig ist und einiges an Aufwand verringert, ist lediglich folgendes zu verwenden:
    QMH (mit Verweis auf Proz.Beschreibungen) + Proz.Modelle + AA.

    Nochetwas: QMB + Q-Manager ist nicht das Gleiche. In KMU entsprechen diese Rollen allerdings oft der Person des Qulitätsleiters.
    Gruß, Stephan

    Hallo!

    Ich lese andauernd etwas von Prozessanweisungen und Verfahernsanweisungen, wo ist denn da der Unterschied?
    Und heißt denn der QMB jetzt nach der Norm BdoL oder nicht?

    Begriffsverwirrungen und dann soll das einheitlich werden…

    Wollte ich nur mal loswerden

    Gruß
    Mick

    Newbie
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 22

    Hallo,
    ich hoffe mit meiner Frage nicht wieder zu verwirren. Geht folgendes in die richtige Richtung?

    Verfahrensanweisung (=Geschäftsprozess):
    1. Maschine einschalten
    2. Mit Rohstoff füttern
    3. Fertiges Produkt entnehmen
    4. Maschine ausschalten
    5. Maschine warten laut Wartungsplan

    Arbeitsanweisung:
    Checkliste zum Maschine einschalten?
    oder
    Wartungsplan

    Bin ich da richtig? Vielen Dank

    Ich weiß zwar nicht wohin ich will, aber dafür bin ich schneller dort

    geändert von – newbie on 25/07/2006 10:54:21

    Q-Haut
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 78

    Hallo Newbie,

    that’s it. Du liegst goldrichtig.

    Und heißt denn der QMB jetzt nach der Norm BdoL oder nicht?

    BdoL find ich gut. Ich komm‘ mir machmal vor, wie der B-doll (doll ist pfälzisch für „meschugge“) ;-))

    Viele sonnige Grüße,
    krl

    _______________________
    Nach dem Audit ist vor dem Audit

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    OT

    Der Begriff „Qualität“ wurde abgeleitet von dem Wort „Qual“:
    Endkunde quält Hersteller,
    Hersteller quält Zulieferant,
    Zulieferant quält Unterlieferant,
    Unterlieferant quält Mitarbeiter, Mitarbeiter = Endkunde,
    weiter: siehe oben !!!!
    Daher auch KVP!
    Gute Zeit!
    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    Alles wesentliche wurde schon gesagt, ausser KVP gibtet nich mehr qualyman…..

    Tut doch keiner mehr knien vor Piech ;-)


    Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
    (Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Äääähhh…Loretta???

    Dinogradaufleitungsteht….

    Kein Kontinuierlicher Vera********prozess mehr???

    Oder ist das mal wieder auf was anderes bezogen?

    Dino

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    @Dino
    daher doch OffTopic ;-)

    KPV gibt es sicherlich noch als Kontinuierlicher Verbesserungsprozess – aber nicht mehr als „Knien vor Piech“

    nur um keine Bootsbauer zu verwirren… <grins>
    PS wird mal wieder Zeit für ein Bier.. nur wo?


    Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
    (Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Bier her oder ich fall um?????

    Jetza…… aua…..

    Tja… also, ich hab von hier ca. 60 Käfermeter sprich Kilometer bis zum Fischerdingsdabumsdada…..

    Und kenn mich hier absolut imma noch nich aus…..

    Dino

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