QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Produktsicherheitbeauftragter – Pflichten, Haftung
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Hallo QMler,
uns hat eine Anfrage zum Produktsicherheitsbeauftragten erreicht. Leider habe ich als Tier-X-Lieferant keinen Zugang zu den relevanten VW-Richtlinien.
Meine Fragen:
Welche persönlichen Haftungsrisiken geht der PSB ein?
Ist der PSB nur für Produkte mit sicherheitsrelevanten Merkmalen erforderlich oder für alle Produkte, die an VW geliefert werden?
Ist von VW zwingend eine Schulung bei einem von VW autorisierten Ausbilder erforderlich?
Vorab schon mal vielen Dank
Vivian
Hallo Vivien
Kenntnisse:
zum Hergestellten Produkt : funktionsweis, Fertigung im Detail am eigenen Standort und bestimmungsgemässer Verwendungszweck beim Kunden
zum Produkthaftungsgesetzt und zum Produktsicherheitsgesetzt
Methodenkenntnisse zu RisikobewertungenAufgaben:
Mitwirken Erarbeiten und setzen von Prioritäten zur Beseitigung bzw. Vermeidung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention)
Mitarbeit bzw. Initiieren und verifizieren von von Konstruktions / Prozess FMEA’s zu sicherheitsrelevanten Umfängen
Mitarbeit im Rahmen von lessons learned bei Produktanläufen zur Vermeidung produktsicherheitrelevanter Fehler im Bereich der Fertigung-, Montage und Prüfprozesse
Erstellung von lessons learned Checklisten zur qualifizierten Überprüfung von Konstruktionen und Prozessen unter producktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten
Ständiges durchführen bzw. veranlassen von regelmäßigen Fertigungs – Produktchecks der laufenden Serie zur Bestätigung der Produktsicherheitfür den Gebrauch (inkl. vorhersehbaren Fehlgebrauch) und Einleitung sowie Nachverfolgung von (Sofort) Massnahmen bei rel. Abweichungen
Bewertung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Häufigkeit des betroffenen PRodukts im Fehlerfall
Im Beanstandungsfall sind die geplanten Abstellmassnahmen deren schnelle Umsetzung und nachhaltige Wirksamkeit zu verifizieren. Die Massnahmenwirksamkeit muss durch den Lieferanten PSB schriftlich bestätigt werden
Die Kommunikation (incl. Selbstanzeige) läuft über den QS Verantwortlichen beim Kunden (QS-Kaufteilorganisation oder QS Produkttechnik) inkl. Übermittlung aller Details
Der PSB stellt hierbei die Qualität der Informationen (Eindeutige Angaben zu Fehlerbild, Eingrenzung, Ausfallwahrscheinlichkeitetc.) sowie die Vertraulichkeit der Kommunikation sicherKompetenzen:
Der PSB berichtet an die Geschäftsführung, den Werkleiter bzw. den Leiter der Qaulitätssicherung
Einleitung von Bauteilsperrungen der laufenden Serie u.a. bei sicherheits- und imagerelevanten Beanstandungen (auch wenn diese aus Sicherheits den Serieneinsatz gefährden) inkl. Ressourcenhoheit bzgl. Prüfstandtests, Validierung etc.
Für jede Stufe der Lieferkette ist ein PSB je Fertigungsstätte zu bennenen. der PSB des 1st Tier ist analog Q Formel Konkret in der Lieferantendatenbank (LDB) einzutragen–> August 2012
Nun wie geht man damit um :
Habe 4 Kollegen auf eine PSB Schulung geschickt wo wir direkten Kontakt zu VW haben –> Schulung ist mehr oder weniger für den Arsch (Pro Standort einer –> diese weisen dann noch weitere 2 Kollegen pro Standort als Multiplikator ein –> mit Unterschrift… –> link in die Q Matrix)
Habe mit unseren Versicherer gesprochen damit er uns eine Produkthaftung / Sicherheitschulung –> Bereich Complaiance , Forderungen macht –> geschult worden sind hier vertrieb, Projekt, QS –> Unterschrift –> link in die QMatrix
Wichtig dass wenn due D TEile hast –> hier diese D Teil Audits durchgeführt werden!Dort wo wir indirekt kontakt haben –> langte diese Schulung mit der Versicherung, PSB’s sind bei uns in der Regel QS MA die kontakt zu dem Produkt haben.
(Planung / Serie)Hatten seit her auch 4 VW Audits, war so in Ordnung,
im Grunde wenn Du das in der Q Matrix verlinkt hast , in der Datenbank jemand hinterlegt ist und die 8D’s Ordnungsgemäß abgearbeitet werden, sollte es gut sein.Gruss
robbob
Hallo robbob,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Die Infos waren sehr hilfreich.
Ich habe meine „Berufung“ zum PSB abgelehnt. Damit umgehe ich die Begehrlichkeiten der GL, sich über ein praktisches Papierchen ihren Verantwortungen für ihr eigenes Handeln zu entledigen.
Das Produkthaftungsgesetz kann nur gegenüber juristischen Personen sprich den Inverkehrbringer des jeweiligen Produktes angewendet werden und greift nicht unmittelbar auf den Arbeitnehmer durch.
Somit bleibt für mich als Arbeitnehmerin nur die Haftung bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verfehlungen und das ist im Zweifelsfall juristisch schwer durchsetzbar.Also vielen Dank und Grüße
Vivian
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