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Hallo,
während meines Studiums bin ich an folgender Aufgabe hängengeblieben:
Welche Normabschnitte (9001) haben im Rahmen einer Absicherung gegen Produkthaftungsansprüche Bedeutung?
Antwortmöglichkeiten:
Abschnitte 4.2.3. bis 8.5.3.Meine Meinung: Werden nicht alle genannten Abschnitte durch die Lenkung von Aufzeichnungen abgedeckt? Denn alle Normabschnitte, die oben genannt wurden, müssen aufgezeichnet und somit gelenkt werden. Zu allen Abschnitten werden wohl Aufzeichnungen existieren.
Wie ist Eure Meinung?
Grüsse
petra
Moin Martxel,
schau doch mal hier auf dieser Seite:
http://www.produkthaftung-fuer-ingenieure.de/Du kannst IMHO nach nicht alles „nur“ mit der Norm abdecken. Denn schließlich gibt es soetwas wie eine Instruktionspflicht und Produktbeobachtungspflicht.
Ansonsten deckst du (fast) alles mit der Iso ab.Gruß: Mr.Idea
Guten Morgen,
bitte ebenfalls nicht die (in der Norm geregelten) Produktmerkmale vergessen. Hierzu gehören neben den Prüfungen auch die vertragl. Regelungen (Machbarkeit, kann ich die vom Kunden erwarteten Eigenschaften überhaupt garantieren/zusagen?).
Wie Mr. Idea bereits sagte, die Norm deckt fast alles ab. Im übrigen wird bei einer Reklamation meistens zunächst die Nachweisführung während der gesamten Produktenstehungsphase geprüft, dann gefolgt von Meßmitteln/Prüfungen und final geht es auch um die Kenne über das eigene Produkt im Kontex zu den geforderten Eigenschaften vom Kunden.
Die Produkthaftpflichtversicherungen gehen mittlerweile da ganz schön ins Detail (in Abhängigkeit von der Schadenshöhe).IsoMan
IsoMan
Hallo Petra,
wenn du zusätzlich zu den Antworten von Mr. Idea und IsoMan Zeit hast über Produkthaftung nachzulesen, was in diesem Forum dazu gesagt wurde, dann klick den Sucheknopf mal an und gib Produkthaftung ein. Darüber wurde schon sehr viel geschrieben.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Vielen Dank für Eure zahlreichen und sehr hilfsreichen Antworten. Sie bringen mich der Antwort sehr nahe. Ich habe mich gefragt, wenn z.B. ein Entwicklungsfehler vorliegt, den niemand bemerkt, und der „Schaden“ erst durch den Kunden zu Tage kommt, wer haftet dann. Wenn die Organisation nach besten Wissen und Gewissen entwickelt hat, so schleicht sich doch manchmal ein Fehler ein, der nicht bemerkt wird. So hat die Firma alles schön aufgezeichnet, was sie im Schadensfall auch nachweisen kann.
Aber der Link war supergrüsse
petra
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