QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Produkthaftung
-
AutorBeiträge
-
Hallo Forumsmitglieder,
erstmal möchte ich allen Danken für die zahlreichen sehr hilfreichen Beiträge im Forum. Echt informativ.
Ein großes Thema bei uns in der Firma ist im Moment die Produkthaftung.
Problem ist, daß ich ja eigentlich bei jedem Produkt nachweisen können muß, daß es einwandfrei die Firma verlassen hat.
Da ich ja aber nicht für alle Produkte eine 100% Prüfung durchführen willkann, wie kann ich das sicherstellen?
Muß laut Produkthaftung ich auch evt. Ergebnisse von Prüfungen (auch von zugelieferten Teilen) dokumentieren?Danke für eure Hilfe
Ihr müsst halt eine repräsentative Prüfung der Produkte vornehmen, dessen Ergebnis i.O. sein muss. Ist es das nicht, wird die Stichprobe erhöht; usw.
Messergebnisse von zugelieferten Teilen werden beim Zulieferer aufbewahrt, weil dieser für die Richtigkeit seiner Produkte verantwortlich ist.
Solltet Ihr Erstbemusterungen und EMPB´s durchführen, werden von Zukaufteilen ebenfalls EMPB´s zum Standard gehören.Seid ihr zertifiziert?
Gruß
NadjaZum Thema Produkthaftung findest Du hier etwas:
http://www.coverforum.de/qboard/include.php?path=start.php
wichtig ist hier immer der Satz:
Stand der Technik!Wenn Stand der Technik AQL ausreichend ist, reicht es laut GPSG
Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.deHallo
„Messergebnisse von zugelieferten Teilen werden beim Zulieferer aufbewahrt, weil dieser für die Richtigkeit seiner Produkte verantwortlich ist.“
die Meinung von Nadja halte ich für gefährlich. Der Endverbraucher kann sich lt. Produkthaftungsgesetz irgendeinen Beteiligten der Lieferantenkette greifen und entprechend verklagen. Dieser muss nachweisen, dass bei ihm alles seine Richtigkeit hat. Für den Endverbraucher ist es völlig egal, welches Bauteil ihn geschädigt hat. Er ist durch das Gesetz geschützt und das verklagte Unternehmen muss zahlen, wenn tatsächlich das in Umlauf gebrachte Produkt ursächlich für den Schaden ist. Hier gilt, das Unternehmen muss sich umfassend entlasten können.
Jetzt wird es allerding interessant:
Der Endverbraucher ist jedoch durch das Produkthaftungsgesetz absolut nicht genötigt, sich durch die Lieferantenkette zu klagen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Relevant für ihn ist immer das vollständige Produkt.
Wurde z. B. ein Inverkehrbringer verklagt und stellt sich heraus, dass der Schaden durch ein Zulieferteil entstanden ist, kann er seinen durch die Produkthaftungsklage des Verbrauchers entstandenen Schaden nur über eine zivilrechtliche Klage gegen seinen Zulieferer geltend machen. Dann muss er nachweisen, dass der Schaden durch das fehlerhafte Zulieferteil entstanden ist und dass ihn keinerlei Verschulden trifft, z. B. schlampige Wareneingangskontrolle.
Hat er z. B. die Wareneingangskontrolle nicht ordnungsgemäß durchgeführt, wird ihm wohl ein Mitverschulden treffen. Also verdonnert eure Lieferanten per Vertrag zu entsprechenden Aufbewahrungsfristen, definiert die Eigenschaften des gelieferten Produktes so genau wie möglich und archiviert eure entsprechenden Prüfprotokolle.
Tröstend ist, dass kaum echte Produkthaftungsfälle verhandelt werden.
Schöne Grüße
Vivian
Was mir noch nicht ganz klar ist, wenn ich sicherstellen will, daß nur gute Teile das Haus verlassen, müßte ich eine 100% Prüfung machen oder die Prozessfähigkeit festlegen, bei der ich denke mein Prozess ist soweit beherrscht, daß ich es verantworten kann?
Stimmt das?
Aber dann ist doch trotzdem noch das Risiko da, daß ein Teil ausfällt und ich nicht nachweisen kann, daß genau dieses Teil ok war!AnonymGast5. November 2005 um 17:01 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
grundsätzlich ist es so, das es immer zu einem Produkthaftungsfall kommen kann. Materialfehler oder auch einzelne Ausreisser sind immer möglich. ABER: Wenn grundsätzlich sichergestellt ist, das Prüfungen gemäß ISO, TS VDA usw. stattfinden ist bzw. liegt kein Verschulden vor! Die VERSCHULDENSFRAGE ist hier relevant! Kann jeder gute RA vor Gericht beweisen!
Gruß an alle die sich in diesem tollen Forum einbringen!Moin,
der Fall das Trotz sorgfälltiger Prüfung nach „Stand der Technik“ trotzdem ein Teil ausfällt ist nicht ganz so gravierend wie man denkt. Wichtig ist das man nachweisen kann das man den Prozess beherscht und es sich dann um einen Ausreißer handelt. Ausreißer können vorkommen. Das wird vom Gericht anerkannt.
Gruß: Mr.Ideagrundsätzlich ist es so, das es immer zu einem Produkthaftungsfall kommen kann. Materialfehler oder auch einzelne Ausreisser sind immer möglich. ABER: Wenn grundsätzlich sichergestellt ist, das Prüfungen gemäß ISO, TS VDA usw. stattfinden ist bzw. liegt kein Verschulden vor! Die VERSCHULDENSFRAGE ist hier relevant! Kann jeder gute RA vor Gericht beweisen!
Nicht ganz richtig und sehr Vorsichtig zu geniessen!
Beispiel:
45.000 Euro für gefährlichen Spaten
Ein Hersteller von Spaten ist vom Dortmunder Landgericht zu 45.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Ein fabrikneuer Spatenstiel war beim ersten Einsatz durchgebrochen und hatte sich dem Käufer ins Auge gebohrt, berichtete die „Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht“. Der Geschädigte war dadurch auf einem Auge nahezu erblindet.Der Hersteller hatte argumentiert, seine Spaten entsprächen der DIN-Norm. Einzelne „Ausreißer“ in der Produktion seien trotz aller Vorkehrungen nicht zu vermeiden. Das Unternehmen müsse auch für Fehlproduktionen haften, die nicht zu vermeiden seien, entschied dagegen das Gericht
Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.deHallo laimbeer,
wollte nur anmerken, dass eine 100% Prüfung nicht heißt, dass du alle fehlerhaften Teile gefunden hast. Das kommt völlig auf die Art der Prüfung an. Wenn es der Faktor „Mensch“ macht, dann sind 100 % nicht gleich 100 %.
Gruß msbAnonymGast7. November 2005 um 16:50 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Mark,
klar, das man für den Schaden haftet. ABER hier gibt es keinen Stress mit der Versicherung, da ja der Prozess beherrscht wird und daher auch kein VERSCHULDEN vorliegt! Keine Rückrufaktion usw..
Gruß Auto Union -
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.