Produktänderungen ;Informationspflicht???2006-11-30T10:10:41+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Produktänderungen ;Informationspflicht???

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 15)
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  • Leos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne wissen, ob es für ein nach ISO 9001:2000 zertifiziertes Unternehmen Pflicht ist, bei Änderungen in der Qualität ihrer hergestellten Produkte den belieferten Kunden zu informieren.(z.B. auch Verlagerung des Standortes)
    Für eine Quellenangabe vielleicht auch in englisch wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüsse
    Leo´s

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo Leos,

    schau mal in der Norm nach. Punkt 7.2, Kundenbezogene Prozesse, speziell 7.2.3 (a).

    Dies läßt die Auslegung zu, dass du diese Informationspflicht hast.
    Wobei ich wieder nur mal anführen kann, dass die Norm KEIN Gesetz ist.
    In den meisten Fällen legt der Kunde aber Wert auf die Information. Näheres regeln im Normalfall die Qualitätssicherungs – und / oder Liefervereinbarungen mit dem Kunden.

    Im Normalfall ist es so, dass du, sobald du dein Produkt qualitätsmäßig veränderst, den Herstellungsprozess änderst, den Standort wechselst, ggf. einen Unterlieferanten neu bestimmst du eine neue Erstbemusterung machen musst.
    Dies dient auch zu deiner eigenen Sicherheit im Falle des Falles, dass der Kunde einen Mangel geltend macht und sich dann darauf beruft, dass er bestimmte Dinge nicht freigegeben hat.

    Dino

    Man gab uns mancherlei auf Erden:
    zum Denken gab man uns die Stirn,
    man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
    doch auch den Himmel und den Zwirn.
    (Heinz Erhard)

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Moin Leo’s

    habt ihr ne Qualitätssicherungevereinbarung unterschrieben?

    Gruss,
    medi

    Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.

    Leos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo Medi,

    wir haben einige Qualitätssicherungevereinbarungen
    unterschrieben.
    Gruss
    Leo´s
    Moin Leo’s

    habt ihr ne Qualitätssicherungevereinbarung unterschrieben?

    Gruss,
    medi

    Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    dann solltest du dich mal hinsetzen und die Dinger lesen……

    Dino

    Man gab uns mancherlei auf Erden:
    zum Denken gab man uns die Stirn,
    man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
    doch auch den Himmel und den Zwirn.
    (Heinz Erhard)

    robbob
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 384

    aber halo ,

    dat ding mus komplett nue bemustert und abgenommen werden

    gruss

    robbob

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Hi robbob,

    wo steht das?

    Gruss,
    medi

    Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    er is nicht automotive zertifiziert (geschädigt?) somit musser er meiner meinung nach nicht (wäre aber ab einer gewissen grössenornung an anzuraten..)
    was in seinen QSV´s steht… weis nur er und sein kunde) (hoffentlich) ;-))


    „Ist der Mensch nach Ausfall aller Gehirnfunktionen wirklich tot, oder einfach nur ein deutscher Abgeordneter?“ (Matthias Richling)

    feschtag
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 9

    Servus!

    Sollte da eine Deckblatt-Bemusterung nicht ausreichen?

    feschtag

    Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    wie bereits gesagt: Wenn es so ausgemacht ist mit dem Kunden muss man komplett bemustern. Es kann auch genügen, das Deckblatt mit den nötigen Hinweisen zu senden.

    Ansonsten hab ich ja oben bereits auf den Normpunkt verwiesen.

    Dino

    Man gab uns mancherlei auf Erden:
    zum Denken gab man uns die Stirn,
    man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
    doch auch den Himmel und den Zwirn.
    (Heinz Erhard)

    robbob
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 384

    alo medi -> aus der TS

    QMS
    4.2.3.1 -> is aber noch en weng wässrig
    Produktrealisierung
    7.1.4 -> da sehr deutlich -> s.a Anmerkung 1
    und dann noch ein hinweis in der 7.3.7 hier auch die Anmerkung

    gruss

    robbob

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Hi robbob,

    wir sprachen hier von 9001 und 9001 ungleich TS, wenn ich nicht irre.

    However, Leos soll seine QSV durchlesen und danach handeln. Eine Erstbemusterung und Information an den Kunden macht Sinn, Pflicht ist es meiner Meinung nach bei 9001ern aber nicht.

    Gruss,
    medi

    Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.

    robbob
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 384

    oh sorry , in der 9001 habe ich halt keine suchfunktion :-)

    robbob

    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    au weia, wenn ihr das Teil im Laden verhökert macht ihr dann auch ein Schild dran: Lieber Kunde wir haben unseren Produktionsstandort verlegt, drum prüfe bitte ob wir jetzt noch die gleiche Qualität liefern? Da kannste doch die eigene QM komplett schließen und so direkt Kosten einspraren und dir einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

    Monika

    Speckiy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 92

    Hi !

    also die 9001 verlangt von Niemanden das er seinen kunden deswegen zu informieren hat.

    Ich denke hier musst du an den Kunden ran und mit Ihm den Umfang der Requali absprechen.

    MFG

    Speckiy

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