Präferenzbedingungen ?2006-11-02T11:07:27+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Präferenzbedingungen ?

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    Beiträge
  • QM-Stefan
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 649

    Hallo,

    ich habe heute post vom Zollamt bekommen, es geht um Warenverkehr zu Präferenzbedingungen.
    Leider habe ich überhaupt keine ahnung von dem sch… ! Ich soll denen eine arbeits-und organisationsanweisung zukommen lassen.

    Hat das schon jemand von euch gemacht ?
    Wollen die einfach nur eine AA ?

    Ich steh echt auf dem schlauch und würde mich über info’s freuen.

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    „Venceremos“ Wir werden Siegen !

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Stephan,

    hier unten mal ein Auszug aus unserer VA Zoll:

    Präferenzen Ursprungsnachweise, damit der Empfänger im Bestimmungsland weniger, bzw. keinen
    Zoll entrichten muss.

    • Warenverkehrsbescheinigung
    Ursprungsnachweis gilt im Verkehr zwischen der EU und dem Präferenzabkommen
    beteiligten Länder, bzw. Ländergruppen (z.B. EFTA, Rumänien)
    Die beteiligten Länder werden im Export-Nachschlagewerk „K und M“ Konsulats-
    und Mustervorschriften genannt. Ebenfalls sind dort Arten von Warenverkehrs-
    bescheinigungen, sowie die maßgeblichen Warenwerte vermerkt.
    • ATR
    Im Warenverkehr mit der Türkei. dient die ATR als Nachweis dafür, dass die
    Waren sich im freien Verkehr der EU bzw. Türkei befinden.

    Wir dürfen im Auftrag des Kunden ATR-Dokumente erstellen. Dabei lassen wir die
    Vordrucke vom Zollamt Blanko vorabstempeln.

    • Form A
    Ursprungsnachweis im Verkehr zwischen EU und den beteiligten Ländern (z.B. Indien,
    Indonesien, Südafrika)

    Wirklich auskennen tu ich mich nicht damit.

    Ich denke schon, dass das Zollamt eine AA/VA von euch sehen möchte.
    Ich würde einfach dort nachfragen.
    Wer bearbeitet denn Zollangelegenheiten bei euch?
    Was sagt denn dieser Mensch dazu?

    Gruß

    Evereve99

    „Seht ihn an den Dichter
    Trinkt er, wird er schlichter
    Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
    auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“

    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

    QM-Stefan
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 649

    Hallo Evereve99,

    der/die mitarbeiter sind nicht mehr hier.
    Ich habe jetzt eine AA erstellt, jetzt taucht aber das problem auf, dass ich diese AA im original mit unterschrift der GL zum zoll schicken soll. Da bei uns aber die AA nicht unterschrieben werden, sind ja alle im QMH,
    tue ich sehr schwer damit diese AA außer haus zu geben. Die leute beim zoll sind nicht gerade hilfsbereit (BEHÖRDE).
    Was würdet ihr/du in diesem spezielen fall tun ?

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

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    Hollerungt
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo QM-Stefan,

    ich kann nur dringend empfehlen, dieses Thema gaaaaanz ausführlich mit einem Eurer Groß- und Außenhandelskaufleute (? – früher war das doch mal ein Lehrberuf, oder?) zu diskutieren. Meines Wissens (und das ist dann schon alles) kann man da, selbst wenn man es gut meint, viel falsch machen – und die sehr genaue Verfahrensanweisung von evereve99 scheint meine Vermutung zu bestätigen…

    Grüße,

    Thomas

    Yipp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 186

    Moin Stefan,

    Du kannst auch bei eurem Einkauf und Vertrieb Nachfragen, denen sollte das Verfahren Thema bekannt sein.

    Bis dann

    QM-Stefan
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 649

    @ Yipp,

    die haben mir das auf den tisch gelegt.

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    „Venceremos“ Wir werden Siegen !

    Yipp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 186

    Moin Stefan,

    soetwas gehört ab und an zu einem Kaufvertrag, ehemals Präferenzursprungszeugnis nach EWG . . .

    Das ist normales Tagesgeschäft und somit deren Job. Siehe mal in Dein Postfach.

    Bis dann

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