QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › PPAP – offizieller Rückzug möglich??
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Hallo, hier mal wieder eine Frage von mir, die mir ziemlich unter den Nägeln brennt.
Bin seit letzetem Jahr im Automotivebereich tätig (hier also absolutes Greenhorn)und brauche Eure Hilfe zu folgendem Problem.
Ein Kunde verlangte von uns, damit er seinen Termin beim OEM halten konnte ein PPAP für ein Produkt (aus unserer Sicht noch nicht serienreif und daher nicht stabil zu produzieren). Wir gaben diesem Verlangen nach, da es ein wichtiger Kunde ist und haben jetzt ein Problem. Der Kunde wurde von uns auf diese Umstände hingewiesen, Dokumentation dazu??, aber er kann oder will?? sich nicht mehr daran erinnern und sagt was wollt ihr, hier ist doch ein unterschriebenes PPAP. Nun stellt sich mir die Frage, kann man ein solches Dokument offiziell zurückziehen?
geändert von – binijabik on 03/01/2008 09:13:56
Hallo!
Habt ihr in einem Begleitschreiben auf die besonderen Umstände hingewiesen? Wenn ja, Glück für euch. Wenn Nein, Pech für euch. Die Verhaltensweise erinnert mich an frühere Kunden von uns. Die hatten es auch immer eilig und niemand hatte den Arsch in der Hose ein entsprechendes Schreiben auf zu setzen. Hat viel Geld gekostet und der Firma eigentlich nichts gebracht. Frage: Wer hat das dennunterschrieben und durfte er das überhaupt?
Aber die Antwort auf deine Frage ist ganz klar: Nein!
Gruß
MichaelHmm,
schwieriges Thema. Am sinnvollsten wäre es gewesen auf im PPAP auf den Prototypenstatus hinzuweisen. Jetzt ist es hierzu jawohl zu spät. Es ist leider öfter das Problem das bei solchen Problemen das Gedächnis der Kunden versagt.
Entscheidend scheinen mir aber hierzu die geschlossenne kaufm. Vereinbarungen (Lieferverpflichtungen / Verträge ??). Diese scheinen mir entscheidend für die weitere vorgehensweise.
Klar kann ich dem Kunden mitteilen das sich in der Serie unerwartete – nicht in der FMEA erkannte – Probleme ergeben haben. Der Kunde müsste aber von sich aus jetzt das PPAP ablehnen und eine NAchbemusterung fordern. Aber mit welcher Konsequenz ? Muss ich event. weiterhin liefern ? Nacharbeiten ?…
Ergo, die kaufmännische Seite prüfen.Ralf
Hallo,
wie ist den die Erstbemusterung gelaufen? „Nur“ per Deckblatt (was scheinbar in unserem Buisness üblich geworden ist)? Und gab es ein „frei“ oder „frei mit Auflagen“? Sofern ihr am Produkt oder Prozess noch etwas gravierendes geändert habt (das müsste ja passiert sein, wenn der „alte“ Zustand wirklich nicht oder nur bedingt i.O. war), dann kann man auch von sich aus nachbemustern (wobei der Kunde i.d.R. eingebunden ist, das keiner „ins Blaue“ ändert).
Aber zurückziehen ist auch aus meiner Kenntnis nicht möglich.
Gruss
DirkHallo binijanik!
Ich verstehe nicht ganz, worin besteht eigentlich das Problem?
PPAP ist eine Prozedur zur ordungsgemäßen Freigabe eines Produktionsprozesses. Dabei besteht kein Anspruch darauf, dass die Ergebnisse auch den Anforderungen der Kunden entsprechen.
Also habt ihr völlig korrekt ein PPAP durchgeführt, deren Ergebnisse ggf. instabile oder z.T unbeherrschte Prozesse nachweisen. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog mit Terminleiste wäre in diesem Fall die richtige Vorgehensweise.Anders stellt sich die Situation dar, wenn in PPAP Angaben gemacht wurden, die nicht den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Das ist vor Allem dann schändlich, wenn der Kunde für die Schandtat Nachweise hat. Das ist dann ein glatter Vertrauensbruch und kann zur Auflösung der Vertäge führen und sogar vor dem Gericht landen.
Wenn der Kunde das so nicht weiß, ist es zwar auch schändlich löst aber im Endeffekt auch nur einen Maßnahmenkatalog aus…..Nochmal anders ist die Situation, wenn mit den Ergebnissen aus PPAP die Serienfreigabe ausgelöst wurde und der Kunde in der Folge signifikannte Qualitätsprobleme festgestellt hat. In diesem Fall hängt es wohl vom Vertragsinhalt ab. Das kann bis hin zu Forderungen wegen Produktionsausfall führen. Dabei können die direkten Kunden, aber auch die Kunden eurer Kunden betroffen sein. Wenn ihr da keine Versicherung habt, kann das sehr teuer werden.
Also welches Problem liegt bei euch nun konkret vor?
…bezüglich eures QM-Systems hätte ich da noch eine Frage, aber die verkneife ich mir jetzt….
Systemmanager :-)
Danke für Eure Antworten,
so ähnlich habe ich mir das schon gedacht.Das PPAP wurde nach meiner Kenntnis mit den tatsächlichen Ergebnissen gefertigt, daher sollte hier auch kein Regelverstoß zu finden sein. Nur besteht unser Kunde nun auf der Einhaltung der entsprechend nachgewiesenen Werte / Toleranzen etc.
Das Problem ist halt, das wir in der Prototypenfertigung waren und daher kein stabiler Serienprozess vorlag. Unter Serienbedingungen sehen die Ergebnisse nicht mehr ganz so rosig aus.Wie dem auch sei, Ihr habt mir mit den Antworten geholfen und wir werden sehen wie das ganze ausgeht.
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