PMÜ nach Art des Hauses ?2007-05-03T14:15:39+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement PMÜ nach Art des Hauses ?

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 19)
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  • Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo,

    ich hab da mal ne Frage:
    Nächste Woche haben wir externen TS16949-Überwachungsaudit.

    Wir haben einen digitalen 150mm Meßschieber im Einsatz. Jedoch nur als Hilfsmittel zur Reklamationserstellung (falls mal ein Maulmaß nicht passt, kann man dem Lieferant kurz mal mitteilen, wie es aussieht).

    Ist es konform, wenn wir den Meßschieber 1mal/Jahr nach Art des Hauses*** per freigegebenem (schweineteurem) Endmaßsatz, selbst prüfen und freigeben, oder muss das Dingens jedesmal zum Kalibrierdienst ?

    *** angelehnt an die VDI 2618:
    Messen von: 0,00mm ; 75,2mm sowie 131,8mm
    (Zahlen sind aus der Hüfte)

    Wie gesagt.
    Der Meßschieber ist lediglich „Hilfsmittel“ zur Reklamationserstellung.

    Kerngeschäft: Modullieferung an Autoindustrie.

    Gruß
    Harald

    Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi!

    Auch wenn es kein Hilfsmittel ist, kannst du mit einem gültigen Endmaß deine Messschieber überprüfen, das ist legitim (auch bei der TS…)

    Systemmenager :-)

    ma_este
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 90

    Hallo auch.
    Wir haben einen Endmaßkasten, mit dem wir unsere Meßschieber kalibrieren.
    Die Meßschieber werden an den Fräsmaschienen im Dauereinsatz benützt. Prüfintervall: 1 mal jährlich.
    Dies wurde noch nie beanstandet.
    (Automobilzulieferer, TS 16949)

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Wie oft wird der Endmaßsatz überprüft und ist dies auf ein nationales Maß rückfürbrar?
    Wie sieht es mit der PA für Meßschiber aus?
    Dann ist alles ok

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hi Leute und Danke

    Hat geklappt. PMÜ ohne Abweichung.

    Ich weiß jetzt nur nicht, ob es an eurer Hilfe lag oder an dem Umstand, dass der Auditor sich die Meßmittel erst garnicht angeschaut hat.

    ;-D

    Ja so san’s

    Gruß
    Harald

    Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.

    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Ach Harald
    ….. hat geklappt, PMÜ ohne Abweichung.
    Und Du meinst, dass Du damit das Thema gelöst hast ????
    Darauf würde ich mich nicht verlassen, sondern die Prüfmittelüberwachung so organisieren, dass sie sowohl meinen und den Anforderungen an das Produkt genügt, als auch die Forderungen der Norm erfüllt.
    Nicht immer ist das Glück auf Deiner Seite
    Gruß
    Lothar

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Lothar,

    das war nur ein flapsiges Feedback für die Hilfestellungen.

    Das Problem ist natürlich nicht gelöst.
    Ich wollt nur keinen langweilen.

    Natürlich hab ich’s dem QM-Leiter vorgeschlagen.
    Aber damit startet dann das übliche Hick-Hack, dieses verzagte Vollblubbern von QM-Frontkämpfer-Ohren.
    Hmmm…ist das auch wirklich konform ???
    Was sagt die Zentrale ???
    Sollten wir nicht lieber…..
    ….usw….
    Ja ?

    Die hiesigen „gestandenen QM’ler kennen diese Geschichten zu Genüge.

    Gruß
    Harald

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    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Hier ein Link zu dem Thema.
    http://www.dnv.de/zertifizierung/aktuelles/kalibrierung.asp
    Sind die Probleme besprochen worden.

    Speckiy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 92

    Hallo,

    also so wie Ihr das handhabt ist föllig i.O. es ist nur dringend erforderlich das dein Kalibriernormal(Endmaß) von einem Kalibrierlabor kalibriert wurde, das für diese Art von Endmaßen vom DKD Akkreditiert ist. Schau einfach mal auf der Homepage des DKD’s, dort sind alle akkreditierten Institute hinterlegt.

    Den Prüfintervall kannst du auch auf 3 Jahre setzen da du je nach Beanspruchung des Messmittels die Intervalle dynamisieren kannst.

    Generell währe vielleicht auch zu überlegen ob du den MS nicht als Hilfsmittel deklarierst. Geht halt nur wenn Ihr mit dem MS keine Qualitätsrelevanten Entscheidungen trefft. Dann genügt eine reine Funktionsprüfung und ein check der Kennzeichnung alle 5 Jahre. Dann ersparst du dir das Kalibrieren komplett.

    Bei uns (Betrieb ISO/TS 16949 zertifiziert und Automobilezulieferer)hat das weder bei einem Kunden- noch bei einem Zertifizierungsaudit jemals eine Beanstandung gegeben.

    Wozu Socken? Sie schaffen nur Löcher!

    „Albert Einstein
    14.03.1879 – 18.04.1955″

    geändert von – Speckiy on 08/05/2007 18:16:15

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Moin

    @pen_26

    Wir haben seit Jahren den gleichen Auditor.
    Der Kerl ist mit Vorsicht zu geniessen….seit er Lead ist.
    Von desinteressiert bis giftig deckt der Mann alles ab ;-)

    Er hat die PMÜ nicht abgeklopft….ich wollt keine schlafenden Hunde wecken.

    Besprochen wurde es mit der GF.
    Ergebnis s.o.

    @Speckiy

    Wir nutzen die Dinger zur Reklamationserstellung. Da geht’s um Geld, also denke ich, die sollten jährlich überprüft werden.

    Wir haben eine akkreditierte Firma, die das bisher vorzüglich abwickelte…..aber wie überall wird nach Sparpotential geforscht.

    Gruß
    Harald

    Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Hallo Harald,
    Info (scharf)
    wenn der Auditor schon öfter als 3x bei euch auditiert hat, würde ich ihn auswechseln. So kommt ja keine Verbesserung zustande.
    Gruß

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    @ pen_26

    das ist eine Grundsatzfrage.

    Imho will meine Firma aalglatt durch die Audits kommen, damit datt Stück Pappe an der Wand hängt.

    Da wären ständig wechselnde Auditoren eher kontraproduktiv ;-))
    Man kann sich einfach besser vorbereiten, wenn man weiß was bzw. wer kommt. Ist natürlich nicht im Sinne des KVP aber dafür weniger „spannend“.

    Anders sieht das bei den internen Systemaudits aus.
    Da wird werksübergreifend rolliert.
    Aber da kommt auch keine Pappe an die Wand.

    Gruß
    Harald

    Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.

    Speckiy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 92

    Hi !

    Dann ist die Definition „Hilfsmittel“,wie du es ja betitelt hast, aber falsch, dann ist es ein Prüfmittel…
    Musste echt aufpassen das nicht zu verwechseln ist bei manchen Auditoren echt tötlich……

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    14.03.1879 – 18.04.1955″

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Danke für den Hinweis Speckiy,

    Krux an der Sache.
    Systemmanager sagt, auch wenn’s kein Hilfsmittel ist, wäre es TS-konform.

    Du sagst…..tödlich bei manchen Auditoren.

    Ich warte derweilen noch auf den klärenden Zweizeiler der Zentrale.

    Ich frag mich jedoch, warum wir vor über 10 Jahren diesen ar…teuren Endmaßkasten angeschafft haben, die teuren Abnahmen zahlen, wenn man ihn nicht nutzen darf.

    Rein interessehalber.
    Wir haben auch noch einen 600mmm Meßschieber.
    Das längste Einzelmaß im Kasten ist 150mm.
    597,3mm sind rein rechnerisch drin…..aber
    gegen dieses 28-teilige Endmaß-Konstrukt wäre Legoland doch ne Lachnummer, oder ?

    Gibt es da ein Limit ?
    Anzahl Endmaße, die aufeinander geschoben werden dürfen ?

    Gruß
    Harald

    Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi!

    Was sagt denn die Norm 7.6?
    …kalibriert oder verifiziert,….auf internationale oder nationele Messnormale zurückgeführt…..

    Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Messmittel stets um viele Euronen extern überwacht werden müssen.

    Lediglich Messmittel, mit denen Produkte nach Gewicht, Länge etc, verkauft werden müssen geeicht werden. Das geht i.d. Regel extern.

    Messmittel (elektrische, mechaniche können stets auch intern überprüft werden.
    Dabei muss sicher gestellt sein, dass ein von externer Stelle geeichtes oder Kalibriertes „Normal“ zur Verfügung steht.

    Längenmessgeräte können daher mit einem geeichten und gültigen Endmaßsatz überprüft werden. Dabei muss nicht einmal der gesamte Messbereich überwacht werden, sondern nur der „Einsatzbereich“. Dazu ist aber eine eindeutige Zuordnung und Identifizierung nötig.

    Elektrische Messgeräte (z.B. Vielfachmessgeräte) können mit einem extern kalibrierten gleicher Bauart überprüft werden.

    Nur Messmittel, die intern nicht überprüft werden können, müssen extern vergeben werden.

    Das ist mit sicherheit TS-konform…..

    Systemmanager :-)

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