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AutorBeiträge
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Hallo zusammen,
ich weiss, das Thema ist eigentlich etwas OT. Aber da einige von euch ja nicht nur QM machen, kann vielleicht jemand was dazu beizutragen.
Der Hintergrund ist, ich bin neuerdings mit obigem Titel versehen worden. Ja, ja, wie die Jungfrau und zum Kind.
Jetzt meine Probleme: wie arbeite ich mich am besten in das Thema ein. Klaro, ein Lehrgang. Der nächste (ob auch -beste würde sich zeigen) wäre aber erst im September. Vielleicht hat hier jemand erstmal einen empfehlenswerten Veranstalter an der Hand, Raum 7/8.
Dann gibt es da vom W**A-Verlag auch die berühmten Komplettlösungen. Taugen die für Brandschutz was? Wäre primär als Zwischenlösung bis zum Lehrgang gedacht.Gruß,
DieterGruß,
DieterHallo Dieter,
da kommt ja was auf dich zu.
Zunächst denke ich, dass man dich nicht so einfach ohne Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten bestellen darf (siehe folgender Text):
„8 Brandschutzbeauftragten bestellen
Für Betriebe und Einkaufszentren mit mehr als 2000 qm Gesamtverkaufsfläche wird ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Daneben kann die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass auch in kleineren Betriebsstätten ein Brandschutzbeauftragter einzusetzen ist. Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, den Unternehmer in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er wirkt z. B. bei den o. a. Maßnahmen der Punkte 1 bis 7 mit.
Zum Brandschutzbeauftragten können nur Personen bestellt werden, die eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgreich abgeschlossen haben. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist mit den örtlich zuständigen Stellen abzustimmen. Für bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird eine einwöchige Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten als ausreichend angesehen. Die Ausbildung wird z. B. vom Verband der Sachversicherer (VDS), den Feuerlöscherherstellern und von einigen Feuerwehrschulen angeboten, die z. T. auch branchenspezifische Lehrgänge anbieten.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten können auch einer externen Person übertragen werden.“
(aus BGI 562, solltest du dir besorgen, beschreibt die Grundlagen).Ausbildung bietet der VDS an, (www.vds.de), ob in deinen Raum wirst du auf der Seite schon herausfinden.
Ansonsten solltest du schonmal einige Dinge abklären:
-Finden bei euch Räumungsübungen statt (Probealarm, mindestens jährlich und dokumentiert).
-Wie sieht es aus mit Wartung/Instandhaltung von Feuerlöschern und Anlagen (RWA-Anlagen, Brandschutztore, Wandhydranten, Steigleitungen etc.)-> Überwachung von UVV-Prüffristen.
-Ist die Beschilderung ausreichend?
-Wie ist sichergestellt dass alle das Gebäude verlassen (Räumungshelfer beauftragt)?
-Ist ausreichend Personal in der Bedienung von Löschgerät unterwiesen?
-Gibt es einen Alarmplan?
-Finden dazu Unterweisungen statt?
-Habt ihr Flucht- und Rettungswegepläne?
Mal so als lose Aufzählung was dazugehört, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
PS: Zu Werner und Karin kann ich kein Urteil abgeben (WEKA).
Gutes Gelingen!
Gruß
Evereve99
„Seht ihn an den Dichter
Trinkt er, wird er schlichter
Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“Robert Gernhardt
(In Memoriam)Hallo und mein Beileid……
guggst du mal da:
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsschutz/Funktionen/besfunk_050.htm
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston ChurchillWichtig bei dem Text: Für bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird eine einwöchige Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten als ausreichend angesehen.
HAHA..das ist eine 2-3 Jährige Ausbildung neben dem Job..Viel Spaß..ich bin übrigens auch BSB..ohne Ausbildung..mal so als kleiner Zusatzauftrag dazugekommen..
Grüße,
ChristophSapere aude! Kant den schon jemand? :-)
Hallo,
Achtung, wenn ich mich nicht verguckt habe: der Link in Dinos Beitrag enthält österreichisches Recht. Ich nehme mal an, dass das alles in Deutschland anders geregelt ist.
Viele Grüße
EntchenEntchen…
stimmt… da war ich etwas schnell, aber als Annäherungswert zu gebrauchen, da sich im Zuge der EU Harmonisierung alles gleicht…
Tut mir leid…..
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston ChurchillDino,
sorry, bin halt Beamtin und da kann man nicht anders, wenn´s um Gesetze geht ;-)
Im Ernst bin ich aber auf der Suche in Sachen Gewässerschutzbeauftragter usw., hängt ja alles zusammen.
Leider sind diese „……beauftragten“ ja oft nur Strohmänner, irgendwann mal ausgeguckt, weil sie gerade am rechten Ort gesessen haben und das war´s. Geht auch solange gut, wie nichts passiert. Im Zuge der Einführung des QM wollen wir das nun besser machen – auch deshalb, weil der Alte sowieso bald in Rente geht…
Gruß
Entchen*Kruzifixauspackt*
Weiche… Beamter.. oder heißt datt nu Beamtin???
Anyway… ich finds gut, dass hier so aufgepasst wird…..
Danke nochmal….
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston ChurchillDatt heißt in meinem Fall „Beamtin“ denn Entchen ist Frau. Und mal ehrlich, so schlimm sind wir Beamte eigentlich garnicht, auch wenn man uns das manchmal auf den ersten Blick nicht ansieht…
Entchen
Hallo zusammen,
danke mal schon vorweg für die schnelle Info. Soweit ich mittlerweile gelesen habe, unterscheidet sich da nicht nur D-Recht von A-Recht, sondern jedes Bundesland kann im Detail eine eigene Regelungen haben.
@Evereve99: deine Fragen sind einfach zu beantworten: nein ;)
Wenn ich „Zum Brandschutzbeauftragten können nur Personen bestellt werden, die eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgreich abgeschlossen haben“ richtig interpretiere, heisst das doch, dass ich erst die Ausbildung haben muss, und dann den internen Auftrag, oder? D.h. trotz Ernennung bin ich derzeit dafür nicht im Boot?
Gruß,
DieterHallo,
hm, gute Frage. Diese Thematik gabs auch beim Lehrgang zum UMA.
Es hieß da, wenn ich mich nicht irre, dass man zwar bestellt werden kann, aber die Befähigung erst die Bestellung rechtswirksam werden läßt.
Da kommt es auch wieder auf das Bundesland, ja fast sogar auf die Landkreise an.Generell würde ich auch davon ausgehen, dass erst jemand bestellt werden kann, der auch die Befähigung nachgewiesen hat.
Simples Beispiel: Du darfst ja auch erst Auto fahren, wenn du nachgewiesen hast, dass du dazu befähigt bist.Und da es beim Brandschutzbeauftragten um eine gesetzlich geregelte Geschichte (so abstrus auch manches dabei ist) handelt, so müßte meiner Meinung nach erst die Befähigung kommen, dann die offizielle (!!!) Bestellung.
Man kann dich allerdings dazu auserwählen, damit du dich einarbeitest. Meistens wird dann, wenn dem Gesetzgeber gemeldet, eine Frist zum Nachweis der Befähigung gesetzt.(So, ich beam mich mal raus, bevor ich ver-beamt-et werde)
Dino
(sorry.. musste sein)Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston ChurchillHallo Dieter,
vielleicht hilft vfdb.de weiter.
Ganz unten auf der Start-Seite findest Du einen Link zum Thema des BSB.
Da steht so einiges zum Thema Bestellung, Haftung, Ausbildung des Brandschutzbeauftragten.Gruß
Entchengeändert von – Entchen on 02/05/2007 15:01:02
Hallo dreichl,
ich hab mal unseren Brandschutzbeauftragten gefragt ob das Weka Ding was taugt.
Darauf er: „Naja ist halt Weka… ist was brauchbares drin aber auch viel allgemeingehalten.“
Ich würd mir ja an deiner Stelle das Weka Teil zur Ansicht schicken lassen, wenns nicht gefällt schickste es zurück.Gruß: Mr.Idea
Hallo nochmal,
„@Evereve99: deine Fragen sind einfach zu beantworten: nein ;)“
Das ist NICHT gut……
Ist deiner GL bewusst, dass da jemand mit einem Bein im Gefängnis steht??
Ich stimme da mit dem Dino überein, erst die Ausbildung, dann die offizielle Bestellung.
Was nicht heisst, dass du nicht schon bestimmte Dinge auf den Weg bringen kannst.
Aber alleine meine kurze Fragenliste abzuarbeiten braucht ne Menge Zeit und Geld, das muss dir bewusst sein, und du brauchst die Unterstützung von ganz oben.
Rein aus Neugierde: Wie viele MA seid ihr und was macht eure Firma?
PS.: Hängen wenigstens Feuerlöscher an der Wand………..?
Mit mitleidenden Grüssen
Gruß
Evereve99
„Seht ihn an den Dichter
Trinkt er, wird er schlichter
Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“Robert Gernhardt
(In Memoriam)Servus,
ich leg noch einen nach:
Für welches eurer Werke? Für eines? Oder alle? Sind 3, oder?
Am besten noch in 3 Bundesländern, da kommt dann richtig Freude auf…..Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston Churchill -
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