Organisatorische Anordnung Qualitätssicherung2005-09-15T07:36:03+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Organisatorische Anordnung Qualitätssicherung

Ansicht von 15 Beiträgen – 16 bis 30 (von insgesamt 31)
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  • Q-Manager
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    Hallo Michael,

    es hat nienmand behauptet das ich der Meinung bin, das man einen QS-Leiter benötigt und einen QMS-Beauftragen.

    Ich wollte nur den Unterschied darstellen.

    Du hast sehr richtig erkannt, dass die Mitarbeiter nichts anderes machen als die QS. Sie prüfen nach Spez. Da die Mitarbeiter dem Prod. Leiter unterstellt sind, können auch die QS Leute dem Prod. Leiter unterstellt sein.

    Also dann haben wir es doch!!!

    IsoMan
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    Hallo Q-Manager,

    ich hoffe, ich hab das eben richtig verstanden – die WSP (Prüfg. gem. Spez-vorgaben) untersteht dem Prod-leiter und die QS macht nichts anderes wie die WSP, nämlich Prüfen nach Spez-vorgaben. Daher kann auch diese dem Prod-leiter unterstellt werden. Wie stellt ihr denn eine unabhängige Kontrollinstanz dar?
    Ist das euer QMB? Oder macht das der Prod-leiter ebenfalls (er wechselt dafür nur den Kittel – sorry)? Wer validiert denn die Prüfergebnisse, bevor das Produkt zum Kd geht?
    Ich denke, manchmal sind entkoppelte Verantwortlichkeiten ganz sinnvoll, um nach aussen eine Systematik im Prüf/Abnahmebereich zu dokumentieren.

    Keep on fighting!

    MartinH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Guten Tag zusammen,
    habe mit Interesse diesen Thread gelesen und möchte auch meinen Teil beitragen.
    Die QS als Funktion kann jederzeit der PL unterstellt sein, die Frage stellt sich: Wer ist für die Qualität des Produktes verantwortlich ? Wenn ich Zuhause einen Zaun aufstelle benötige ich auch keine zweite Instanz welche meine Ausführung kontrolliert ! Die Norm (egal ob ISO oder ISO/TS) verlangt dass klar die Befugnisse definiert werden, aber nicht welchen Organisationseinheiten was unterstellt werden muss. Auch ein QMB kann gleichzeitig ein PL sein.
    Grüße
    Martin

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Guten Tag zusammen,
    habe mit Interesse diesen Thread gelesen und möchte auch meinen Teil beitragen.
    Die QS als Funktion kann jederzeit der PL unterstellt sein, die Frage stellt sich: Wer ist für die Qualität des Produktes verantwortlich ? Wenn ich Zuhause einen Zaun aufstelle benötige ich auch keine zweite Instanz welche meine Ausführung kontrolliert ! Die Norm (egal ob ISO oder ISO/TS) verlangt dass klar die Befugnisse definiert werden, aber nicht welchen Organisationseinheiten was unterstellt werden muss. Auch ein QMB kann gleichzeitig ein PL sein.
    Grüße
    Martin

    Hallo…..

    Punkt 5.5.2 in der ISO 9001:2000:
    Die oberste Leitung muss ein Leitungsmitglied benennen, das, UNABHÄNGIG VON ANDEREN VERANTWORTUNGEN, die Verantwortung und Befugnis…..

    Damit ist die Aussage negiert, dass der QMB auch PL sein kann!

    Dino

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    Hallo

    Danke QM-Dino, wollt ich auch grad`antworten.

    Schönes Wochenende!

    Keep on fighting!

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo Iso….

    á votre Chantré…. oder wie das auch immer heißt….

    Nachher gibt es Guiness… schmeckt besser..
    und da isses mir wurscht, ob der QM auch GF ist….. wenn du verstehst….

    Dino

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo MartinH,

    endlich mal jemand der die Sache ganz richtig meiner Meinung nach ansieht!

    Sehr gut, nachgedacht. Warum benötigt man immer noch eine sogenannte Kontrollinstanz. Das hat sich leider über die Jahre in vielen Unternehmen eingebürgert. Das Beispiel das die Werker ja schon einen großen Teil der Prüfungen nach Spez. vornehmen ist der richtige Weg. Und diese Werker sind dem Prod. Leiter unterstellt. So kann dann auch die QS der Prod. Leitung unterstellt sein. Denn diese macht auch nichts anderes als nach Spez. zu prüfen.

    Zu deinem Kommentar QM-Dino:
    Punkt 5.5.2 in der ISO 9001:2000:
    Die oberste Leitung muss ein Leitungsmitglied benennen, das, UNABHÄNGIG VON ANDEREN VERANTWORTUNGEN, die Verantwortung und Befugnis…..

    Normativ stimme ich dem zu. Aber das sagt noch lange nicht aus, das die QS nicht der Prod. Leitung unterstellt sein darf.
    Der Auszug spricht vom QM und nicht von der QS.

    Grüße

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Diese Antwort war ja auch für Martin.

    Ansonsten geht es genau um den Punkt:
    Wir haben normative Anforderungen zu erfüllen.

    Dino

    geändert von – QM-Dino on 16/09/2005 13:02:44

    MartinH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo QM-Dino,
    warum ist die Aussage negiert… genau das Gegenteil – es steht Unabhängig von anderen Verantwortungen muss ein Leitungsmitglied als … definiert werden.
    Das heisst nicht, dass ein QMB auch GF oder PL oder EK sein kann.
    Grüße
    Martin

    MartinH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    … ich wollte natürlci sagen dass ein QMB neben dieser Rolle auch weitere Einnehmen kann, auch solche welche „klassischer Weise “ im Konflikt mit dem QMB stehen…

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    In erster Linie haben wir zum Unternehmenserfolg mit Hilfe von ständigen Verbesserungen, etc. beizutragen. Das man da natürlich die Norm erfüllt ist ganz klar.

    Wir sind nicht dazu da nur die Norm zu erfüllen. Das geht weit über dem hinaus.

    Wo steht nun, das die QS nicht der Prod. unterstellt sein darf. Nicht in der ISO 9001:2000.
    Vielleicht in der ISO 9001:2008 :-) , die dann mal kommt???

    MartinH
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Ich gebe Q-Manager absolut recht, keine aktuelle Norm schreibt vor wie die Organisationseinheiten organisiert werden müsse (außer für QMB welcher Leitungsmitglied sein soll um einen direkten Draht zu den Verantwortlichen zu haben).. die Norm schreibt vor dass Befugnisse definiert werden müssen und wie die in einzelnen Fällen (mit Q-Verantwortung) aussehen müssen…

    Die Produkt_Qualitäts Verantwortung gehört dahin wo sie entsteht. Das heißt aber auch dass der PL die Verantwortung für die Ziele Ausschuß, ppm usw. erhält

    chris80
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 120

    das ist ja eine heiße debatte hier.meiner meinung nach ist es vollkommen zulässig das die QS-Mitarbeiter dem PL zu unterstellen, da diese doch nach Spezifikationen prüfen. Solange die Prüfvorgaben und Spezifikationen nicht durch den PL beeinflusst werden können. Wenn es keinen unabhängigen QS-Leiter gibt, kann diese Funktion durchaus der QMB innehaben. Hauptsache die Befugnisse sind klar geregelt und von der Produktion abgegrenzt, wie Martin schon meinte.

    Schöneres Wochenende…meins beginnt leider erst morgenabend :(

    Grüsse von der Spree

    Chris

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo Chris,

    sehr gut! Wieder ein Q-Mensch der das System verstanden hat. Ich bin völlig Deiner Meinung.

    Ebenfalls Grüße von der Spree

    geändert von – Q-Manager on 16/09/2005 14:30:01

    chris80
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 120

    @Q-Manager: danke für die blumen.

    Wie man entlang des Prozesses seine Organisation aufbaut ist jedem selbst überlassen nur die Spezifikations-/ Prüfvorgaben sollten nicht vom Durchführungsverantwortlichen kommen wegen weiter o.g. Befangenheit.

    Ich vergleiche das immer mit der Schule (wenn auch ein bissl weit hergeholt):
    Mein „Fertigungsprozess“ ist das Lernen. Prozessverantwortlich bin ich und meine Dozenten. Wie ich es mache ist mir überlassen. Die sog. Werkerselbstprüfung werden durch Klausuren(Dozent) und Hausaufgaben(Ich) durchgeführt und daher mein Lernenerfolg gemessen. Der gesamte Lern/Fertigungs-prozess liegt in meiner Hand. DIe Prüf-/Spezifikationsvorgaben stehen in Rahmenplänen und werden in Form von Abitur/Diplomarbeit/Abschlussprüfung etc. überprüft. Hier tritt die „unbefangene Kontrolleinheit“ (IHK,Landesschulbehörde,Zentralabi etc) ein, die die Prüfvorgaben vorgeben. Die Prüfung und Freigabe meines Lernerfolgs(Produkt) kann ja durchaus mein Lehrer/Dozent (QS/PL) durchführen, aber Spezifikations-/ Prüfvorgaben werden ausserhalb der Produktion erstellt(IHK, Schulbehörde/ etc).Könnte – muss aber nicht – der QMB sein. Somit liegt die Entscheidungsgewalt über Bestehen nicht beim Lehrer/Dozent (QS/PL) da diese ja nur nach externer Spezifikationen/Prüfvorgaben handeln. Im Zweifelsfall gibts die berüchtigten Härtefallentscheidungen die ja bekanntlich nicht vom Lehrer/Dozent (QS/PL) getroffen werden.

    Vielleicht ein bisschen weit her geholt, aber find ich recht treffend da ich mich auch manchmal schwer tue es klar darzulegen wenn ein Bereich wie QS zwar eine disziplinarische Unterordnung zum PL, aber eine fachliche zu einem Unabhängigen (z.B. QMB)´hat.

    Grüsse von der Spree

    Chris

    geändert von – chris80 on 16/09/2005 16:08:56

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