Der VW-Konzern hat mit seiner „Formel Q-Fähigkeit Anlage“ (3. Auflage Januar 2018), im Kapitel 2 „Ergänzende Anforderungen zum Prozessaudit nach VDA 6.3:2016“ definiert – welche unter anderem in die „Selbstbewertung mit: Formblatt_fuer_Selbstaudit_SL“ (Mai 2018) nach VDA 6.3 einfließen.
Weiß jemand ob BMW auch solche Zusatzanforderungen und Formblätter auch herausgegeben hat?
Lg plutho