O.T. Frage: Arbeitszeitregelung2009-04-29T14:23:49+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement O.T. Frage: Arbeitszeitregelung

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 17)
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  • hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    Hallo zusammen,

    wir diskutieren grad über eine schlüssige Arbeitszeitregelung bei Auswärtsterminen. Und bevor ich das Rad neu erfinde, sagt bitte mal eure Meinung oder eigene Vorschläge.

    Arbeitszeit =
    – ab Haustür, bis Haustür, (5:00-23:00=18h), Überstundenschwemme
    – das gleiche, aber maximal 10h/Tag (5:00-23:00=10h), Berufsgenossenschaft+Überstundenlimitierung
    – Reisezeit wird nicht gerechnet (5:00-23:00=5h Meeting), wohl der Reise-GAU
    – …

    Herzlichen Dank im Voraus,
    Christoph

    Sapere aude! Kant den schon jemand? :-)

    Ami
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 140

    Hallo!

    Kurze Antwort:

    Hatte mal im Internet nachgeforscht und bin irgendwo genau auf die Aussage gestoßen: Reisezeit ist keine Arbeitszeit, außer derjenige arbeitet gleichzeitig. Beispiel Zugfahrt: Notebook, Bearbeitung von Unterlagen, Unterlagen sichten zur Vorbereitung Termin, Telefongespräche etc.

    Genau die Flut an Überstunden soll damit vermieden werden.

    Viele Grüße

    Ami

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Ich kenne nur Regelungen, in dehnen die Reisezeit auch Arbeitszeit ist. Schließlich kann ich in der Zeit ja nichts privates machen und bin somit doch wohl erheblich eingeschränkt. Ist aber auch die Frage, ob Überstunden bezahlt werden oder auf ein Gleitzeitkonto wandern.

    Gruß
    Michael

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo hccv,

    ich kenne beide Varianten. Fair finde ich allerdings nur die, bei der die Zeit die Du für Deine Firma unterwegs bist, auch als Arbeitszeit angerechnet wird.

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
    (Ernest Rutherford, Physiker)

    Crizzy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 26

    Hallöchen,

    ich habe auch mit den beiden Regelungen, die Ami und Michael beschrieben haben, Bekannschaft gemacht.
    1. Reisezeit = Arbeitszeit: bei mir wurde die Zeit beim Verlassen bis Ankunft Haustür gezählt.
    2. Es werden pro Tag max. 8h gerechnet – egal wie lange man noch zusätzlich unterwegs ist.

    Prizipiell finde ich es gut, wenn die Reisezeit als Arbeitszeit gerechnet wird. Denn, wie Michael schon schreibt, kann man die Zeit nicht für private Dinge nutzen.
    Aber Mitarbeiter, die sehr viel unterwegs sind, sammeln dadurch natürlich enorm viele Überstunden an – hier bietet sich eine Limitierung auf eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag an. Wenn die ungefähre Reisetätigkeit für den Mitarbeiter bekannt ist, kann man auch am Gehalt noch was drehen, so dass dann damit die Überstunden, die durch Reisezeit entstehen, schon abgegolten sind.

    Viele Grüße,
    Crizzy

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Wenn Du nur die eigentliche Arbeitszeit (z. B. 5 h Meeting) angerechnet kriegst, würdest Du ja bei einem 8 h Arbeitstag schon mit 3 h ins minus rutschen. Das kann es doch nicht sein.

    Gruß
    Michael

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Hallo,

    Resiezeit = keine Arbeitszeit ist eigentlich nicht akzeptabel. Stell Dir mal vor, Du hast einen Termin in Übersee, der Termin dauert 2h, aufgrund der Fliegerei bist Du aber mind. 2Tage unterwegs. Da machst Du ja einen Haufen Minusstunden.

    Wenn ihr also schon diskutiert, dann versucht die Reisezeit=Arbeitszeit durchzudrücken. Rein gesetzlich gibt es da aber keine Eindeutigkeit – siehe hier

    Gruß,
    medi

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    @Michael:

    …einen noch……;-))

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    das ganze ist im Arbeitsvertrag geregelt (naja zumindest sollte).
    Bei uns ist das so: max. Arbeitszeit von 06:00 bis 18:00 wenn du länger unterwegs bist Pech gehabt. Da ist dann Reisezeit= Arbeitszeit.

    Gruß: Mr.Idea

    mfunk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 234

    Hallo,

    ich kenne auch nur Reisezeit ist keine Arbeitszeit.

    Hat vielleicht auch etwas mit der max. zulässigen Arbeitszeit von 10h/Tag zu tun?
    http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/index.html

    Beispiel:
    Hinfahrt von A nach B in Summe ca. 4 Stunden
    Arbeit vor Ort ca. 3 Stunden
    Rückfahrt von B nach A in Summe ca. 4 Stunden

    Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit um 0,25 Stunde (wg. 0,75 Stunde Pause)
    Lösung
    -> Ausstieg und Übernachtung kurz vor Zuhause
    -> nach Haus fahren und wg. Überschreitung der Arbeitszeit keinen Schutz auf Heimweg durch die BG und AG macht sich ggf. strafbar (es sei denn, er mahnt ab)

    Grüsse
    mfunk

    Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
    wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
    <chinesische Weisheit>

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Achtung mit dem Arbeitszeitgesetz. Das findet nämlich keine Anwendung auf leitende Angestellte. Tja und wer leitend ist, dass bestimmt das BEtriebsverfassungsgesetz.

    Gruß,
    medi

    Ami
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 140

    Hallo Zusammen!

    Ich hätte meine Bemerkung weiter ausführen sollen:

    Bei der Regelung Reisezeit ist keine Arbeitszeit wird nicht nur das z.B. 5 Stunden dauernde Meeting gerechnet, sondern der Tag mit 8 Stunden eingetragen. Damit rutscht kein Arbeitnehmer ins Minus und Überstunden werden begrenzt. Ich habe leider nicht mehr das Internetzitat, aber ich meine mich zu erinnern, dass das sogar ein Gerichtsurteil war.

    An einer anderen Stelle wird folgendes beschrieben:

    http://inhalt.monster.de/6835_de_p1.asp

    Reisezeit ist Arbeitszeit, wenn man arbeitet, d.h. das Meeting vorbereitet, mit seinem Beifahrer dienstliches bespricht, aber auch wenn im Vertrag Dienstreisen als Tätigkeit (Außendienstmitarbeiter) aufgeführt sind. Dies ist der Grund warum viele Außendienstmitarbeiter kein Stundenkonto führen und oft kein Anrecht auf Abgeltung von Überstunden hat.

    Unterm Strich kommt heraus: wenn man im Vertrag keine Dienstreisen stehen hat, der Arbeitgeber einem nicht glaubt, dass man unterwegs doch gearbeitet hat, dann hat man die A-Karte gezogen.

    Viele Grüße

    Ami

    mfunk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 234

    Hallo,

    dazu ein Zitat eines Geschäftsführers (Ex-Firma)
    Überstunden werden nicht bezahlt – Überstunden machen sich bezahlt.

    Grüsse
    mfunk

    Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
    wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
    <chinesische Weisheit>

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hi,

    Zitat unseres ASI-Experte:

    Wer nach 12 Stunden Arbeitszeit (auch An- und Abreise gehören dazu), noch Auto fährt um nach Hause zu kommen, handelt grob fahrläßig und verliert im Falle eines Unfalls seinen Versicherungsschutz.

    Ich weiß nicht wo er das her hat, aber es wird bei uns genau so gehandhabt.

    Schönes Wochenende

    Gruß
    Harald

    Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.

    hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    Hallo zusammen,

    ihr seits spitze! (hüpf)
    13 Antworten in 23 h..das sind, ohne Reisezeit, Schlafzeit,..ähh, circa..1,5/h..

    Ich hoffe, wir schaffen es, auf die 6:00-18:00-Regelung von Mr. Idea zu kommen. Das ist ein guter Kompromiss zwischen AG und AN Ansprüchen. Und ich würde drumherum kommen, Arbeitszeit und Arbeitsstunden getrennt zu rechnen.

    Euch ein schönes Maibaumwetter.
    Viele Grüße,
    Christoph

    Sapere aude! Kant den schon jemand? :-)

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