Notarzt2008-06-09T15:33:30+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Notarzt

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 17)
  • Autor
    Beiträge
  • Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    wie sind bei Euch die Regelungen
    oder sind Vorgaben der Berufsgenossenschaft
    u.s.w. zu beachten?

    Die Formulare zur Arbeitssicherheit wie:
    Notfallplan, Alarmplan u.s.w. sind in der gesamten Q- Dokumentation mit enthalten
    und integriert.

    Es gab folgende Diskussion:
    Tiefer Schnitt in die Fingerkuppe mit einen Kattermesser.
    Verband v. Ersthelfer und danach zum Arzt oder Krankenhaus mit PKW.
    Oder Notversorgung und Notarzt anrufen?

    Ist so was irgendwo geregelt oder wer fällt diese Entscheidung?

    Bei diesen „kleinen“ Unfall würde man ja evtl. einen Herzpatienten der dringeng Hilfe benötigt d. Notarzt wegnehmen.

    Die Meinungen bei uns sind verschieden.

    Danke für Antworten.

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Marco,

    spontan kann ich dir nur mal mitteilen, wie wir das machen. Wir geben in diesem Fall die Ersthelferversorgung und rufen das naheliegende Krankenhaus an.
    Dieses entscheidet dann, ob „nur“ ein normaler Krankenwagen geschickt wird, wie in diesem Fall wohl sinnvoll oder ob ein Notarzt nötig ist, wie in weit gravierenden Fällen.
    D.h. hier trifft das Krankenhaus die Entscheidung.

    Gruß msb

    – wer die Wahrheit sucht, wird sie finden –

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    mahlzeit!
    ersthilfe, eintrag ins verletztenbuch und dann sollte der arzt aufgesucht werden, weil der laie in der regel nicht feststellen kann, ob noch andere sachen außer fleisch in mitleidenschaft gezogen wurden. und der geschnittene muß zum d- arzt (wg. arbeitsunfall)
    achja, mach noch mal eine arbeitschutzbelehrung, wo explizit gesagt wird, daß sich kein finger oder irgendein anderes körperteil in der schnittlinie des cuttermessers aufhalten darf ;)
    gruß
    hacki

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Moin,

    kann man nicht pauschal beantworten, wird immer eine Einzelfallentscheidung bleiben.

    Wenn ihr euch sicher seid dass es nichts wirklich bedrohliches ist, kann jemand den Verletzten zum Arzt fahren.

    Im Zweifelsfall würde ich immer den RTW bestellen, lieber einmal zu oft als zu selten.

    Vorteil: Die sind in der Regel schneller bei euch als ihr beim Arzt und können im Fahrzeug bereits die ersten Massnahmen ergreifen.

    Beim Arzt/Notaufnahme nimmst du eher Wartezeiten in Kauf.

    Ist übrigens ein Irrglauben, dass im Rettungswagen immer ein „Notarzt“ ist, das sind Rettungssanitäter. Der Notarzt fährt dann evtl. zusätzlich mit dem Kombi auf den Hof.

    Angst, dass du einem „wirklich Verletzten“ die Hilfe wegnimmst, brauchst du nicht zu haben.

    Gesetzliche Regelungen wirst du meines Wissens hierzu nicht finden, alles GMV…

    Achja, macht ne vernünftige Auswertung des Unfalls (Vorlage bei Q4U) und ergreift Abstellmassnahmen (anderes Messer, anderer Handschuh möglich?

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Danke für die bisherigen Antworten,

    msb:
    Erstversorgung durch geschultes „ERSTHELFER- PERSONAL“ ist keine Frage.
    Das Krankenhaus anrufen (während der Erstversorgung) durch andere Personen ist auch i.O.
    Aber ist die Aussage des Krankenhauses auch für alle akzeptapel?

    hackilein:
    Du schreibst „Arzt aufsuchen“ welchen Betribasrzt, Arzt im Ort, Krankenhaus oder Notarzt wer fällt diese Enscheidung?

    Die Eintragung im Verletzenbuch, Schulung und Unfallmeldund ist selbstverständlich und haben mit meiner Frage: Transport durch PKW oder Notarzt nichts zu tun haben.

    evereve99:
    Wer übenimmt diese Einzelfallentscheidung?
    Falls irgend etwas falsch läuft wird ja auch ein Verantwortlicher gesucht.

    Beispiel:
    Verletzung bei uns wie beschrieben „geringfügig“ aber beim Transport mit PKW könnten eine Kollabierung, Übergabe oder eine verstärkt Bluttung auftreten.
    Was jetzt?
    Jetzt werden ja „schuldige“ gesucht für diesen evtl. PKW- Transport.

    Wer sagt bei einen Arbeitsunfall wie bei uns „geringfügig“ so wird es gemacht.
    Arzt im Ort anrufen, Betribsarzt oder Notarzt und übernimmt diese Verantwortung der getroffenen Entscheidung?

    Da sind bei uns Meinungsveschiedenheiten
    (Notarzt ja oder nein und wer ist in der Verantwortung dieser Entscheidung zu treffen)?

    Tschüß

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin,

    also ich würde niemals einen (stark) blutenden MA im Auto bis zum Krankenhaus fahren. Der Grund ist, wie schon erwähnt, was ist wenn der Verletzte kolabiert? Wer hat wohl dann ein großes Problem???

    Also ich denke das ganze ob Trasport oder nicht hängt im Einzelfall wohl ab.
    Ruft im Einzelfall bei 112 an und klärt den Vorfall. Die Leute in der Notrufzentrale sollten so kompetent sein ob ein RTW oder Notarzt kommen muss. Beim Krankenhaus anrufen ist so nen Sache, wenn man „einen“ festen kompetenten Ansprechpartner hat dann sollte das i.O. sein aber was ist wenn der übermüdete Assi-Arzt (am besten noch nicht mal seinen Namen genannt) meint das ganze ist nicht schlimm?

    Gruß: Mr.Idea

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    moin!
    wenn der finger nur noch an einem faden hängt (salopp gesprochen), dann ruf den notdienst (siehe post evereve99). ansonsten: wenn ihr im betrieb einen arzt habt, und der der nähestesteste!!! ist, dann schafft den ma dorthin. und wichtig ist, daß der d- arzt ihn sieht.
    gruß
    hacki

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    Entchen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Hallo,

    der Anruf im Krankenhaus ist nicht der richtige Weg. Dort wird man in der Regel nie auf die Schnelle jemanden an die Strippe bekommen, der die gewünschte Anweisung geben kann. Außerdem ist das auch nicht so vorgesehen und somit auch nicht Aufgabe des Krankenhauses. Es bleibt also nur: entweder den Verletzten zum nächsten Arzt oder in die Ambulanz/Notaufnahme des Krankenhauses bringen oder den Notarzt rufen. Dabei muss beachtet werden, dass es Unterschiede gibt: je nachdem, wie man den Anruf gestaltet, kommt entweder nur der Krankenwagen mit Sanitätern oder es kommt auch der Notarzt mit (oder wie bei uns, mit separatem Auto hinterher).

    Gruß
    Entchen

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Marco,

    der Unternehmer ist dafür verantwortlich, die Grundlagen für eine Erstversorgung zu schaffen. Dazu bildet ihr Ersthelfer aus.

    Schuldig macht man sich, wenn man gar keine erste Hilfe leistet, ob ausgebildeter Ersthelfer oder nicht (die im Volksmund so genannte „unterlassene Hilfeleistung“.) Für das „Ergebnis“ deiner Ersthilfe zieht dich niemand zur Verantwortung, ausser vielleicht du machst wirklich allergröbsten Unfug (bei Schnittverletzung Beinamputation mit dem Taschenmesser kommt nicht so gut).

    Aber Blutung stillen, stabile Seitenlage, Beatmung, für Luftzufuhr sorgen ist, selbst schlecht ausgeführt, immer besser als gar nix.

    Wenn die geringsten Zweifel bestehen (wie wohl bei euch der Fall, wer entscheidet ob und was…..)würde ich immer 112 wählen und die Situation schildern. Hiermit „übergebt“ ihr die weitere Entscheidung an die Rettungsleitstelle, für die eure „Ausnahmesituation“ eine alltägliche Situation ist für die das Personal dort ausgebildet wurde.

    „(Notarzt ja oder nein und wer ist in der Verantwortung dieser Entscheidung zu treffen)?“

    Die Frage stellt sich anders: Wer darf den Notruf (112)absetzen? Ich sage: Jeder.

    Die Entscheidung über den weiteren Ablauf trifft die Rettungsleitstelle. (Wie oben gesagt).

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Marco444,

    die anderen haben das meiste schon gesagt. Lass mich noch zwei Aspekte hinzufügen.

    1. Wichtig aus Sicht der BG ist der Durchgangsarzt, der von der BG aufgrund seiner Ausbildung ausgewählt wird. Dieser entscheidet in der Regel über die weitere Vorgehensweise, sofern nicht ein akuter Notfall vorliegt.

    2. Die Diskussion mit der BG über eure speziellen Notfallmaßnahmen und demtsprechende Ärzte kann ich nur empfehlen. Wir haben von der BG eine Abstufung von Verletzungsschwere bekommen, die man nutzen kann, um zu entscheiden, wie vorzugehen ist.

    a) kleine Verletzungen (z.B. kleine Schnitte) -> Selbstversorgung
    b) größere Verletzungen -> Ersthelfer bzw. Sanitäter, der weitere Schritte entscheidet
    c) Schwere Verletzungen -> Rettungswagen

    Diese Vorgehensweise wird von den Schichtvorgesetzten (geschult bei der BG) so umgesetzt. Diese entscheiden teilweise sofort, ob ein RTW gerufen werden muss, oder ob Transport mit dem Taxi möglich ist.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter,
    viele Grüße

    Qmarc

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    @Marc:

    „Diese Vorgehensweise wird von den Schichtvorgesetzten (geschult bei der BG)“

    Geschult als was? Sicherheitsbeauftragte?

    @Marco444:

    Haben wir ein wenig helfen können?

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Danke an alle für die Hinweise.

    So weit so gut.

    Hatte unsere Ersthelfer gefragt ob Sie diese
    Mitarbeiterin mit der „leichten Schnittwunde“
    mit d. Firmenwagen fahren würden.
    Zum Artz, Durchgangsarzt oder ins Krankenhaus.

    Die Antwort war NEIN es könnte trotzdem zu einer Kollabierung kommen und was sollen wir auf der Landstraße d. machen.

    Richtig weiter gekommen bin ich noch nicht.

    Trotzdem Danke.

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Nochmal ich:

    „Die Antwort war NEIN es könnte trotzdem zu einer Kollabierung kommen und was sollen wir auf der Landstraße d. machen.“

    Tja, nun, ich denke genau das sollten diese Herrschaften doch während der Ersthelferschulung gelernt haben, oder nicht!?

    Und ausserdem könnte mir jederzeit der Himmel auf den Kopf fallen…..

    Au Mann.

    mit ketzerischem Gruss

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Nochmal Nachfrage an QMarc:

    „Diese Vorgehensweise wird von den Schichtvorgesetzten (geschult bei der BG)“

    Geschult als was? Sicherheitsbeauftragte?

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo Evereve,

    > „Die Antwort war NEIN es könnte trotzdem zu einer Kollabierung kommen
    > und was sollen wir auf der Landstraße d. machen.“
    >
    > Tja, nun, ich denke genau das sollten diese Herrschaften doch während
    > der Ersthelferschulung gelernt haben, oder nicht!?

    Die Ersthelferschulung umfaßt mit 8 Doppelstunden etwa das Ausmaß der Schulung ‚Sofortmaßnahmen am Unfallort‘ welche man vor der Führerscheinprüfung ablegen muss. Davon ausgehend denke ich, daß der Ersthelfer (nach Arbeitsschutzgesetz) einzig und allein die Erstversorgung eines Unfallopfers übernehmen kann – bis der Notarzt eintrifft -. Damit liegt auch der Transport außerhalb seines Verantwortungsbereiches.

    Im Zuge der Risikominimierung sollte also immer ein RTW/KTW gerufen werden. Praktisch wird man das Opfer im Falle kleiner Verletzungen allein oder mit Begleitung im Dienstwagen zum Doc schicken.

    .oO(gut, daß wir nen Betriebsarzt am Standort haben…)

    mfg

    Rainaari

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 17)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben