Hallo Meikel,
hierfür ist grundsätzlich die Arbeitsstättenverordnung mit den nachgeschalteten technischen Regeln zuständig.
Zugeordnet zur alten ArbStättV gilt die ASR 17 1,2 immer noch (max. 6 Jahre) obwohl die Verordnung 2004 novelliert wurde. Nach dem Grundsatz: Was früher galt wird sich nicht ändern (Erhalt des Schutzstatus), wird der Inhalt gleich bleiben und Du kannst dich danach richten.
Die ASR bekommst Du unter http://www.hvbg.de durch Suche in der Regeldatenbank.
Gruß aus dem Norden
QMarc