Ja, einige wesentliche Änderungen werden auch so gelebt. Wie z.B.
* Datenblatt (z.B. aktuelle Mitarbeiterzahlen) und Informationen (z.B. letzter interner Systemauditbericht) werden vorab eingefordert.
* Andere Zeitenberechnung ist anders und aktiv (z.B. Vorbereitung, Zeiten für Prüfung der Maßnahmen aus dem Voraudit)
* Es muss tatsächlich 1/3 der Zeit in der Produktion verbracht werden.
* Verlängerte Werkbänke gibt es nicht mehr
Was das Abweichungsmanagement betrifft – so bezieht sich das besonders auf die Rückmeldezeit: „Das Unternehmen muss der Zertifizierungsgesellschaft
innerhalb von 60 Kalendertagen nach dem letzten Audittag bereits die Nachweise der Einführung von Sofortmaßnahmen und Korrekturmaßnahmen vorlegen inkl. der Verifizierung der Wirksamkeit umgesetzter Korrekturmaßnahmen.“
Zuvor waren es 90 Tage ….
Jetzt gelten die 90 Tage inkl. Bearbeitungszeit für den Auditor – daher hat das Unternehmen nur noch 60 Tage Zeit ….