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Hallo!
Folgendes Problem: Anfang 2007 wird ein Teil geliefert, das eine Einzalanfertigung ist. Im Jahre 2008 treten technische Mängel an dem Produkt auf, die zwar nicht die Funktionstüchtigkeit beeinflussen, aber vom Kunden reklamiert weden. Ob langfristig Fehler auftreten weiß noch keiner. Das Produkt wurde, aus technischen und kapazitätsgrüdnen teilweise auch auswärts gefertigt. Das Produkt wurde, beim Fremdfertiger vermessen und von eigenen Leuten abgenommen. Ein Protokoll vom Lieferanten fehlt jetzt und ist nicht mehr auffindbar. Mit dem Kunden und dem Lieferanten ist keinerlei Dokumentation vereinbart worden. Wie seht ihr die Sachlage, ob der Kunde das fehlende Protokoll reklamieren kann und seine ganze Reklamation jetzt darauf stützt. Die Sache ist sehr verzwickt und nicht mehr wirklich übersichtlich.
Gruß
MichaelHallo Michael,
dass es schon 19 Personen gelesen haben und keiner geantwortet hat, zeigt, dass der Fall heikel ist.
An deiner Stelle würde ich mal Rat bei einem Juristen suchen. Hat deine Firma keinen „Haus- und Hofrechtsverdreher“ an der Hand?
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo msb!
Doch, haben wir. Ich kann mir nur nicht vorstellen das wir die einzigen sind die so ein Problem haben oder hatten. Darum würde mich die evtl. Erfahrung anderer Interessieren. Noch ist unser Kunden „ruhig“, wir gehen aber davon aus das er es nicht bleiben wird. Vielleicht liegt die mangelnde Resonanz auch an den Ferien.
Gruß
MichaelHallo!
Nein, wahrscheinlich hatten auch andere so ein Problem, aber damit fängt es an. Ein Kommentar, eine Beurteilung lässt sich bei so was nur abgeben, wenn man alle Informationen vorliegen hat. Ich würde auf jedem Fall rechtliche Beratung einholen. Ansonsten kann man nur warten, welche Reaktion vom Kunden folgt.
Viele Grüße
Ami
Hallo Michael,
ich würde den Kunden zuerst einmal darauf ansprechen, was er reklamiert oder reklamieren will.
Natürlich kann er innerhalb der Gewährleistungsfrist bei einem technischen Mangel die Ware reklamieren. – Das ist sein gutes Recht.
Aber ein nicht vereinbartes Protokoll wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht reklamieren – wäre auch dumm.Dabei stellt sich für Euch doch die Frage: „Was war Anfang 2007, zum Zeitpunkt der Auslieferung, der Stand der Technik?“. – Hattet ihr überhaupt die Möglichkeit, etwas anderes zu liefern?
Und da braucht ihr dann den Rechtsverdreher (jedoch auch von der „Schadenshöhe“ abhängig und ob ihr den Kunden weiterhin behalten wollt).Weiterhin drängt sich mir die Frage auf, was bei euch im Laden los ist?
Ein Protokoll, das nie vereinbart war, ist nicht mehr auffindbar???
Da haben einige Leute etwas vermessen und abgenommen (auch der Kunde? – wäre ein Ansatzpunkt um zu schlichten).
Die haben aber nichts dokumentiert oder schriftlich freigegeben???Vielleicht solltest du auch noch einmal mit eurem „Vertrieb“ reden, ob vertraglich nicht doch etwas vereinbart wurde (hab schon Pferde vor der Apotheke kotz.. sehen).
Gruß Chris
so ganz verstehe ich es nicht, du schreibst an dem Produkt treten technische Mängel auf, ja da seit ihr doch in der Pflicht die im Rahmen der Gewährleistung abzustellen. Ob du wo auch immer ein Protokoll herhaben willst ist doch völlig belanglos.
Monika
Hallo Monika!
Der Kunde behauptet es sind technische Mängel. Ob das so ist oder nicht, ist ja gerade das Problem.
Gruß
MichaelHallo !
Ich teile die Meinung von Monica, dass es zunächst darum geht, ob Ihr die Spezifikation des Kunden erfüllt habt.
Bei einem Einzelteil handelt es sich um etwas Spezifisches Teil , dassgemäß §633BGB „frei von Sachmängeln ist , wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat“ und sich „für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, welche für die Werke gleicher Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann“.Die Fragen, die sich daraus ergeben:
Habt Ihr nach Meinung des Kunden seine Spezifikation nicht erfüllt oder handelt es sich um einen Mangel, den der Besteller nicht erwarten kann ?Berühmter Rechtsfall war die Lieferung von Blattfedern an einen Deutschen LKW-Hersteller:
Lieferant behauptete, Blattfedern waren gemäß Spezifikation zu schwach dimensioniert, Kunde behauptete, Blattfedern waren spröde aufgrund eines zu hohen Anteils an Schwefel im Stahl, was bei normalen Härteprüfungen nicht erkannt werden konnte.So was geht häufig über Gutachten und Gegengutachten – Aber dass ggf. ein Protokoll fehlt- und der Kunde dies schon weiß – ist gleich mal eine schlechte Basis, weil der Verdacht der Verdunkelung im Raum steht. Dass das Protokoll nicht bestellt wird, steht dabei nicht unbedingt zur Diskussion. Das Protokoll wird anscheinend standardmäßig erstellt zur Prozessüberwachung. Wenn Ihr eure Aufsichtspflicht gegenüber den Unterlieferant nicht nachgekommen seid, dann ist das eine gute Basis für den Endkunden. Habt weder Ihr noch der Lieferant eine Kopie dieses Protokolls ?!
Hallo!
Also, es handelt sich um eine Einzelfertigung, die bei einem Kunden schon seid Jahrzehnten im Einsatz ist. Dieses Produkt wurde, exclusiv für diesen Fall gefertigt. Der Kunde ist technisch nicht in der Lage das Produkt zu spezifizieren. Es wurde nach alten Zeichnungen und Erfahrungen gefertigt. Das Produkt verrichtet seine Arbeit, es kommt aber zu Geräuschproblemen. Dies wird vom Kunden bemängelt, da niemand weiß ob das zu technischen Problemen führen kann. Das Protokoll kann vom Lieferanten erstellt werden, muss aber nicht. Grund: Diese Problem ist bisher nicht aufgetreten und konnte somit auch nicht berücksichtigt werden. Die Möglichkeit einen Gutachter einzusetzen ist auch nicht ganz ohne, weil man erst mal jemanden haben mus der davon Ahnung hat und auch von beiden Seiten akzeptiert wird. Ihr seht: So einfach ist diese Situation nicht. Wenn sich was ergibt, werde ich euch aber gerne darüber informieren.
Gruß
Michaeles wäre ja nett von deiner Seite malne funktionierende mailadresse zu hinterlegen.
Gutachter kann ich dir nennen.
Monika
Hallo Monika!
Das mit der Email ist so eine Sache. Ich weiß das sich Mitarbeiter von Konkurenzfirmen ebenfalls im Forum umsehen und Du wirst Verständnis haben, das ich da seeehr vorsichtig bin.
Gestern kam eine Reaktion vom Kunden. Das Produkt wurde aus der Anlage genommen und beim Ausbau wurde festgestellt, das die Teile erhebliche „Laufspuren“ hatten. Jetzt wird nach den Gründen gesucht. Falscher Einbau? Wenn ja, dann war es eine Fremdfirma, der Einbau solcher Produkte wird immer an Subunternehmen vergeben (nicht von uns) Wurde beim Einfahren der Anlage was falsch gemacht? Auch dafür sind wir nicht zuständig, da dies nicht zu unseren Aufgaben gehört, etc. etc. Wir werden also jetzt mal die Ergebnisse der Untersuchungen abwarten müssen um dann evtl. noch weitere Untersuchungen durchzuführen.
Gruß
Michael@Michael: Bei Wikipedia findest Du eine laaaange Liste von Freemail-Anbietern. Dort kannst Du Dir dann qualitygoesonline@[provider] oder jede andere noch freie Adresse bei dem Provider Deiner Wahl machen.
Oft kannst Du auch noch einstellen, dass die E-Mails direkt an Dein richtiges Postfach weitergeleitet werden. Sollte Deine Wegwerf-Adresse mal vom Spam befallen worden sein, machst Du Dir einfach eine neue. Und niemand weiß, wer Du in echt bist oder für welche Firma Du arbeitest.
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker) -
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