MRL – Bedienungsanleitung in Amtssprache2009-11-24T15:24:31+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement MRL – Bedienungsanleitung in Amtssprache

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  • Ralf_68
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 15

    An alle freiwilligen und unfreiwilligen Anhänger der neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG),

    wir stellen zur Zeit eine Maschine zur Lieferung nach Finnland her.
    Daran angebaut (und von „unserer Maschine elektrisch betätigt), ist eine zugekaufte Maschine mit deutscher und englischer Bedienungsanleitung inkl. Konformitätserklärung.
    Dies ist vom Grundsatz her o.k., da wir in Deutschland sitzen.
    Der Hersteller der zugekauften Maschine kann keine finnische Bedienungsanleitung liefern.
    Die zugekaufte Maschine hat ein Display und Bedienteil mit Sprachumschaltung (5 Sprachen, englisch, französisch, deutsch, spanisch, niederländisch, jedoch nicht finnisch).
    Wäre der Hersteller nicht verpflichtet, zumindest als Option, eine Bedienungsanleitung in der
    jeweiligen benötigten Amtssprache des EU-Landes bereitstellen zu können?
    Dürfen wir die Bedienungsanleitung der zugekauften Maschine in die Amtssprache „finnisch“ selbst
    übersetzen (Urheberrecht!!)?
    Gibt es eine Festlegung bzgl. der Bediensprache der zugekauften Maschine in der Bedienungsanleitung, wenn diese Maschine nicht „finnisch“ spricht?
    Gibt es eine Festlegung oder Empfehlung, beispielsweise auf die die englischen Texte zu referenzieren, da „englisch“ die meistgesprochene verfügbare Sprache ist?

    Gruß
    Ralf

    Nassy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 59

    Hallo Ralf_68,

    ich denke, wenn Ihr eine Bedienungsanleitung von der zugekauften Maschine in finnischer Sprache benötigt, hätte das schon im Vorfeld mit dem Lieferanten abgeklärt werden müssen. Bei uns ist das zumindest so.

    Wenn es die Bedienungsanleitung nicht standardmäßig in finnisch gibt, muß man sie übersetzen lassen; und die Mehrkosten werden im Angebot mit verrechnet.

    Also so ist bei uns die Vorgehensweise.

    Viele Grüße vom Bodensee
    Nassy

    Ami
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 140

    Hallo Ralf,

    Mir stellen sich die Fragen: was hat der Kunde bestellt und was erwartet er? Bei Bestellung der Dokumentation in Finnisch interessiert es ihn nicht, ob es einen Unterlieferanten gibt, der kein Finnisch zur Verfügung stellt. Das war eure Aufgabe, im Zuge der Verträge, mit eurem Lieferanten zu vereinbaren. Da entsprechendes nicht vereinbart wurde, heißt es Kontakt mit dem Lieferanten aufnehmen und klären wer übersetzt. Die Kosten gehen wohl zu euren Lasten.

    Wenn der Kunde nicht die Dokumentation ausdrücklich in Finnisch bestellt hat, dann solltet ihr mit ihm reden. Erwartet er Finnisch? Kann er mit Englisch leben? Wenn nicht, kommt es auf eure Beziehung an wie ihr euch über die Kosten einigt.

    Dann die letzet Frage: welches Gesetzt hat Gültigkeit? In Deutschland (ich glaube ist sogar EU Recht), wenn es sich um private Käufe handelt, dann hat man das Recht auf eine Dokumentation in Deutsch ansonsten kann man reklamieren.

    So wie ich das sehe, heißt es Vertrag prüfen, mit Kunde und Lieferanten reden und im Zweifelsfall auf eigene Kosten, nach Einverständnis des Lieferanten, übersetzen lassen.

    Viele Grüße
    Ami

    Hirschberger
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 88

    Servus

    Auszug aus der MRL 2006/42: Die Betriebsanleitung hat in einer “Amtssprache des Verwendungslandes“ der Maschine erstellt zu werden.

    Wurde in der Bestellung der Maschine an den Unterlieferanten das zukünftige Verwendungsland klar ausgewiesen ? Falls Ja, dann könnt Ihr einen schönen Brief schreiben. Habt Ihr einfach ein Standardprodukt gekauft, und jetzt merkt Ihr, dass bei Finnisch finish ist, dann ist das euer Fehler.

    Ralf_68
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 15

    Hallo Nassy, Ami + Hirschberger,
    vielen Dank für Eure Antworten.

    Dass wir im Vorfeld gepennt haben, das ist klar und nicht mehr umzukehren.
    Auch die Kostenseite der notwendigen Übersetzung der Fremdbedienungsanleitung werden wir in den Griff bekommen.

    Offen sind weiterhin folgende Punkte:
    – Muss eine Maschine auch zwingend die Amtssprache des Verwendungslandes sprechen (angebaute Maschine mit Bedienteil und Displayanzeige)?
    – Wenn nein, können wir uns dann eine Amtssprache aus der EU aussuchen, die in der Displayanzeige verfügbar ist, auf die wir uns in der Bedienungsanleitung beziehen (Die Bedienungsanleitung wird in der erforderlichen Amtssprache erstellt)?

    RalfAb
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 313

    Hallo Ralf_68,

    nach meinem Wissen muss die Software auch die Amtssprache beherrschen, ansonsten ist sie nicht konform.
    Welchen Sinn machen auch griechische Schriftzeichen in Dänemark ? Ich als Anwender möchte doch verstehen was mir das Display sagt.

    Ralf

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