QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Mitarbeiterbeurteilung, wo geregelt?
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AnonymGast26. Februar 2007 um 21:37 UhrBeitragsanzahl: 2122
Hallo,
kann mir jemand sagen wo der Ablauf einer Mitarbeiterbeurteilung geregelt ist?
Frage ist kann ich die Beurteilung machen ohne den MA zu informieren, oder muss der MA immer gehört werden? Muss er gegenzeichnen? Kann er die Beurteilung auch ablehnen?Danke für die Aufklärung
Gruß MaikHallo Maik,
in der ISO wüßt ich nicht, wo das steht. Aber was willst du mit einer Beurteilung erreichen?
Letztlich soll ja damit auch „Hop“ oder „Top“ entschieden werden, sei es mehr Geld oder sonstwas.Ich verstehe, ehrlich gesagt, deine Frage nicht. Das, was du wissen willst, steht wohl entweder irgendwo im Arbeitsgesetz oder in den Tarifverträgen. Und generell: Kannst du nicht irgenwas in die Personalakte legen, ohne den MA zu informieren.
Wie gesagt, ich verstehe nicht,was du nun eigentlich genau willst.
Dino
Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
Man muß sie mit Fassung tragen.
(Heinz Erhardt)Hallo Maik,
soweit ich weiß ist die Mitarbeiterbeurteilung nirgednwo gesetzlich geregelt. Warum auch? Schließlich handelt es sich doch um die Beurteilung und Weiterentwicklung der Mitarbeiterfähigkeiten.
Hast Du ein paar Details für uns, worauf Du raus willst?
Viele Grüße
Qmarc____
Sterne essen Schokolade auf …Hallo Maik!
Besorge Dir die ERA Regelungen der IG Metall. Dort steht sehr genau drin, was jemand können muß oder nicht. Die Regelungen findest Du auch über Googeln.
Gruß
MichaelHallo Maik,
was soll den eine Mitarbeiterbeurteilung bewirken, die dem Mitarbeiter nicht mitgeteilt wird? Ist mir völlig schleierhaft.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Hallo Maik,
also ich würde dem MA auf alle Fälle hören – Stichwort Selbsteinschätzung – und vor allem auch informieren. Wenn der MA mit der Beurteilung nicht einverstanden ist, sollten seine Argumente geprüft werden. Ist nur fair. Es geht ja schließlich auch darum, dem MA zu signalisieren, in welche Richtung er sich noch weiterentwickeln muss oder kann.
Gegenzeichnen würde ich das Dokument auch, um nachzuweisen dass der MA über die Beurteilung informiert wurde.ob dafür eine echte gesetzliche Regelung besteht, wage ich aber zu bezweifeln.
Gruss,
mediUnd machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
Hallo Maik,
ich kann mir vorstellen das dies evtl. über den Betriebsrat (soweit vorhanden) geregelt ist.Ansonsten stimme ich medi zu
Grüße
pit
Hallo Maik Gärtner,
Eine Mitarbeiterbeurteilung haben wir bei einer Neueinstellung. Es besteht ein Einarbeitungsplan.
Ob es gefordert ist oder nicht uns hilft dieser Ablauf.
Nach 4 Wochen setzen sich der Vorgesetzte und der neue Mitarbeiter zusammen. Es wird weiterer Handlungsbedarf (Schulung, Wissen, Abläufe defizite u.s.w.) ermittelt.
Das sollte schnellstens beseitigt werden.
Der MA und Vorgesetzte halten das im Einarbeitungsplan fest. nach 3 Monaten erfolgt eine weitere Zusammenkunft. Der Vorgesetzte hat inzwischen eine Beurteilung nach Schulnoten vorgenommen wie:
-selbstständiges Arbeiten
-Ordnung /Sauberkeit
-Einhaltung der Arbeitssicherheit
-Umgang mit Kollegen
-u.s.w.
Diese Beurteilung unterschreibt der neue Mitarbeiter. Er hat die Möglichkeit Stellung dazu zu nehmen. Es wird festgelegt was bei einer schlechten Note (Beispiel der Umgang mit Kollegen)eingeleitet werden muß.
Oder evtl. interne oder externe Schulung beantragt.
Der Einabeitungsplan geht mit der Beurteilung in die Personalakte mit Zustimmung des Betriebsrates.
Auch langjährige Mitarbeiter die auf einmal dies oder das nicht mehr so erfüllen wie vorher (Gott sei Dank nicht viele).
Werden v. Vorgesetzten nach Noten beurteilt und ein Gespräch über ihre Probleme geführt.Maik, schau in dein Postfach dort ist der Einarbeitungsplan.
Tschüß
Hallo Maik,
bei uns (ISO/TS zertifiziert) findet ein jährliches Mitarbeitergespräch statt, bei dem der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter im persönlichen Gespräch beurteilt.
Dies geschieht anhand einer Checkliste, wobei der Mitarbeiter auch die Möglichkeit hat, seinen Vorgesetzten zu bewerten (Arbeitspensum, Führungsstil…)
Hieraus wird dann z.B. auch der Schulungsbedarf für das nächste Jahr ermittelt.
Das ganze ist in einer Prozeßbeschreibung verankert.
Gruß
QU
Hallo Maik,
ich stimme hier auch mit Medi überein, möchte aber noch etwas ergänzen.
Leitfäden zum Ablauf von Mitarbeiterbeurteilungen lassen sich reichlich ergoogeln, hier findet man gute Vorlagen.
Eine Beurteilung ohne Wissen des Mitarbeiters halte ich für sehr fragwürdig bis bedenklich, schliesslich hat jeder laut BDSG das recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über ihn erhoben und verarbeitet werden, bzw. muss der Erhebung sogar zustimmen.
Bitte immer im Hinterkopf behalten: Das ist reiner GMV und keinesfalls eine juristische Beratung!!
Gruß
Evereve99
„Seht ihn an den Dichter
Trinkt er, wird er schlichter
Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“Robert Gernhardt
(In Memoriam) -
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