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Hallo zusammen,
ich habe ein Problem bezügl Meßmittelfähigkeit.
Und zwar geht es um ein Bauteil das über einen Prüfautomaten elektrisch ausgelöst wird. Das Bauteil muß nach max. 28 ms ausgefahren sein.
Nun meine Frage, wie kriege ich hier eine Meßmittelfähigkeit gebacken, da ich ja keine Toleranz habe?Wäre euch sehr dankbar für brauchbare Tipps.
LG
Susi
geändert von – Barbara on 14/03/2010 12:49:39
Hallo Susi,
willkommen im Qualitäter-Forum :)
Ich hab leider nicht so ganz Deine Frage verstanden. Für welche Prozessgröße möchtest Du einen Messmittelfähigkeits-Nachweis, für die 28ms oder etwas anderes?
Viele Grüße
Barbara
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Eine gute wissenschaftliche Theorie sollte einer Bardame erklärbar sein.
(Ernest Rutherford, Physiker)Ahoi, das ist fast das selbe Thema mit dem ich Barbara kürzlich erst belastet habe :-D
Hier handelt es sich um eine Absolutangabe ohne Toleranz. Allerdings verlangen die üblichen Formeln ja eine Toleranzangabe innerhalb dieser muss sich ja die Streuung befinden. (Sagt man ja normalerweise Streuung darf nur 10% von der Toleranz ausmachen)
Aber in diesem Fall sagt ihr ja alles unter 28ms ist ok. Dann könnte die Toleranz von 0 bis 28ms hergenommen werden.
Allerdings besteht dann immer noch die Gefahr, dass durch die Streuung der Messwerte manche Teile auch mit mehr als 28ms als gut bewertet werden.
Daher würde ich die Obergrenze von 28ms um die halbe Messstreubreite reduzieren (in meinem Beispiel von oben 5%) Also im Endeffekt eine Toleranz von 26,6ms.Aber es gibt für Einseitige Toleranzfelder nochmal spezielle Formeln die ich gerade nicht im Kopf habe. Und ich bin mir nicht sicher, ob die nur dann Anwendung finden wenn die Ergebnisse Prozessbeding nur in eine Richtung streuen können.
Gruss
Markus
Hallo Markus, hallo Susi,
jepp, seit einiger Zeit läuft das Thema Mess-System-Bewertung in allen Variationen verstärkt, nicht nur hier im Forum.
Für einseitige Toleranzen kenne ich keine Messmittelfähigkeits-Kennzahlen. Die gibt es meines Wissens nur für Prozessfähigkeits-Werte (Cmk, Cpk).
Der Grund ist, dass ein Messmittel dann als fähig eingestuft wird, wenn es weniger als 20% der Toleranzbreite durch Wiederholmessungen „verbraucht“. Hab ich keine Toleranzbreite weil das Merkmal einseitig toleriert ist, kann ich auch nicht angeben wie viel Streuung im Vergleich zur Toleranzbreite auftritt.
Bei einem eigentlich einseitig tolerierten Merkmal muss ich mir also einen Bezugsbereich als Toleranz vorgeben, von dem ich dann die 20% als Streubereich für die Wiederholmessungen verwenden kann. Bei bestehenden Mess-Systemen könnte das z. B. der 99,73%-ige Prozess-Streubereich sein, also bei normalverteilten Werten Mittelwert+/-3*Standardabweichung, oder auch der 99,9937%-ige Streubereich (Mittelwert+/-4*Standardabweichung).
Viele Grüße
Barbara
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(Ernest Rutherford, Physiker) -
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