ad 1)
ja, 3.1B kostet meistens etwas, das 2.2 zeugnis ist meistens gratis
ad 2) der lieferant hat die möglichkeit entweder die materialspezifikation (also die einzelne chemische zusammensetzung) selbst zu bemustern (wie einem maßbemusterung – nur ander überschrift) oder auf das 3.1B Zeugnis im Anhang verweisen.
Macht er dies – muß der EMPB angenommen werden. Hat er weder dies noch das andere getan, kann der EMPB abgelehnt werden.
ad 3)
Fordert der Kunde speziell ein 3.1B so muß der Kunde die Kosten tragen, es sei denn er hat es in der QSV festgehalten und der Lieferant hat unterzeichnet ohne zu wissen was…
Forder er nur eine Material-Bemusterung ist dies in den Bemusterungskosten enthalten.
mfg thomas