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Hallo Ich brauche mal Hilfe
Wir hatten vor einigen wochen eine Lieferantenreklamation wo von 100 Teilen 28 nicht in Ordnung waren. Ich informierte unseren Lieferanten wobei dieser mir erklärte, daß wegen einer solch geringen Menge keine Reklamation eröffnet wird und er auch die Ware bei so geringer Menge nicht austauschen kann.
Daraufhin habe ich die 28 Schlechtteile zurück gesendet. Heute erhalte ich ein Schreiben vom Lieferanten, wir hätten sein Austauschrecht nicht eingehalten, daß in der DIN ISO 9001 geregelt wäre (wo ich nichts finden kann)und er die Frachtkosten aus diesem Grund nicht übernimmt. Kann ich die Frachtkosten ihm trotzdem belasten ?Vielen Dank schon mal
Gruß
Birgithallo birgitg
ich nehme an du hast dich bei der anzahl der teile verschrieben, denn ca. 30% ist keine geringe menge mehr. ich würde an deiner stelle eine reklamation beim lieferanten eröffnen, die teile zurücksenden, wie du es bereits getan hast, einen eintausch (austausch) fordern oder die bezahlung bis zur abklärung zurücksetzen. in der ISO 9001 ist jedenfalls kein passus für austaschrecht vorhanden (der lieferant soll dir den normpunkt nennen – bitte mir weitergeben, würde mich interressieren). wenn der lieferant sich noch immer querstellt, würde ich ein lieferantenaudit deinerseits vorschlagen, denn dieses verhalten deines lieferanten ist nicht normkonform. (ist der lieferant zertifiziert?)
nicht aufgeben
gruß
dorniHallo dorni
Danke für Deine Antwort, ich habe mich der Anzahl nicht verschrieben, und es ist ein namhafter Stahllieferant, der selbstverst. Zertifiziert ist und einen Prof. Dr. als QMB aufweist.
Ich denke mit einem Lieferantenaudit kann ich nicht unbedingt drohen, da lachen die sich bei Ihrer Verhaltensweise eher kaputt.
Gruß
BirgitHallo Birgit!
Diese Regelung gibt es in der 9001 wirklich nicht. Aber ich gehe mal davon aus, das der Stahllieferant dies in seinen Verkaufs- und Lieferbedingungen regelt. Und der QMB wird diese kennen. Also wäre hier ein Info von eurem Einkauf hilfreich, ob dort etwas vorliegt.
Gruß
Michaelhallo birgit
ein lieferantenaudit kann immer durchgeführt werden, wenn dieses von deiner seite nicht erfolgreich ist, kannst du dich an die zertifizierungsstelle des lieferanten wenden und ein re-audit beantragen, ich glaube nicht, dass dein lieferant eine solche herausforderung annehmen will.
ps: wer beim lieferanten der qmb ist, soll und darf dich nicht abschrecken, wenn er 6-facher doktor ist oder sonst noch was – er ist wie du „nur“ ein mensch – also keine angst vor titeln…. und im allerletzten Notfall, wenn es keinen Ausweg mehr gibt, frage mal bei der Zert-Gesellschaft Deines Lieferanten nach und schildere den Fall, wie der Lieferant das einstuft.
Man kann so auch „untreue“, „große“ und „überhebliche“ Lieferanten wieder zur Zusammenarbeit bringen, wenn diese überhaupt Interesse haben. Wenns schräg läuft, haben die die längste Zeit ein Zertifikat gehabt!!!!Frag mal nach, was Euer Lieferant denn machen würden, wenn 30% der Postwurfsendungen verloren gingen oder 30% des Trinkwassers kontaminiert wäre, oder 30 % der Operationen in die Hose gingen oder 30% der Kondome undicht wären!
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
Hallo Leute,
puhhhh, ist das wieder eine Kaffeesatzleserei?!
Eine Reklamation ist eine juristische Angelegenheit. Noch einmal grundsätzlich, reklamiert wird nicht auf Basis irgendeiner Qualitätsnorm oder eines QMS sondern auf Basis des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Fakt ist, der Lieferant ist lt. Kaufvertrag verpflichtet, die Lieferung im vereinbarten Umfang und Qualität zu liefern – Punkt und aus. Lt. HGB ist der Kunde verpflichtet, die Ware in einem angemessenen Umpfang zu prüfen. Im Ernstfall entlastet ihn hier auch keine vereinbarte QSV, mit der er sich möglicherweise von der WE-Prüfung frei halten will. Der Kunde muss seiner Rügepflicht lt. HGB umgehend nachkommen und die Ware reklamieren.
Bist du als Kunde auf dieser Seite korrekt vorgegangen und hast die Reklamation nicht unnötig verzögert, kann eigentlich nichts mehr schief gehen.
Der Lieferant muss Ersatz liefern. Kann er dies nicht in einer angemessenen Frist, könnt ihr die Ersatzlieferung sogar bei einem anderen Lieferanten auf seine Kosten beschaffen (z. B. höherer Preis). Die Rücksendekosten könnt ihr ebenfalls auf den Lieferanten umwälzen, das sind Mangelfolgekosten.
Von 100 Teilen 28 n.i.O.-Teile zu liefern und dann die Reklamation verweigern, ist schon recht dreist. Das solltet ihr euch keinesfalls gefallen lassen. Wie hält es denn euer Lieferant mit der Kundenzufriedenheit.
Übrigens vor dem Titel Prof.-Dr. hätte ich keine Skrupel. Wahrscheinlich verbirgt sich hinter dem Titel ein astreiner Naturwissenschaftler. Juristische bzw. kaufmännische Themen sind diesem Völkchen meist völlig fremd und sie kennen ihre Rechte und Plichten in dieser Hinsicht nur unzureichend.
Ein Lieferantenaudit halte ich für etwas überzogen. Schließlich musst du deinem Gegner auch im Lieferantenaudit deutlich machen können, warum seine Vorgehensweise hinsichtlich Reklamationen nicht korrekt ist.
Viel Erfolg
Vivian
Also, ich habe noch niemals aufgrund des BGB oder HGB reklamiert. (Recht steht wahrscheinlich dahinter, hab ich als QMB nix weiter damit zu tun) Normalerweise läuft das doch so: Ware kommt an, Ware wird geprüft (Skip Lot, AQL, was auch immer) und wenn Ware durchfällt, wird automatisch Prüfbericht ausgelöst. Dazu gibt es eine QSV mit dem Lieferanten. Wer da seinen Lieferanten von der WA Prüfung aussen vor gehalten hat, ist schlichtweg selber schuld. Wenn der Lieferant die Teile nicht zurücknimmt, wird der Kunde informiert, denn da geht es ja dann schon um Lieferverzug, bzw. Lieferstillstand. (Bandstillstand, welch böses Wort) In der Lieferantenauswahl ist man ja auch an den OEM gebunden. (Lieferanten werden vorgeschrieben) Dann kommt es zum Lieferantenaudit, und das nicht nur von uns, da kommt auch ein Einkäufer vom OEM mit dazu. Da werden Unterlieferanten ganz schnell zur Räson gebracht. (Automobilindustrie live)
Viel Spass noch.Also Vivian Ansatz finde ich hier auch ganz sinnvoll, wobei ich den Absatz über Naturwissenschaftler als QMB einfach mal überlesen habe ;-).
Weiterhin habt ihr die Rechnung doch sicher noch nicht bezahlt, oder? Damit löst sich das Problem mit Übernahme der Frachtkosten doch ganz von alleine. Oder wer will schon Frachtkosten einklagen, wenn ihm das Aufmachen einer Reklamamation über lediglich 28 Teile zu viel ist. -ironieaus-
Zusätzlich hattet ihr aber doch sicher auch weitere Ausgaben aufgrund der Reklamation, oder? Ihr musstet die Teile aussortieren, den Papierkram erledigen etc. Die Automobilisten fassen das dann immer gern den nicht direkt fassbaren Teil in einer Pauschale plus die direkten Kosten zusammen. Man glaubt gar nicht, was da an Kosten so zusammenkommen. Und das wegen 28 Stück.
Immer noch nicht glauben kann das ganze.
Gruß,
DieterHallo Dieter,
nimm die Spitze gegen die Naturwissenschaftler nicht ganz so bitterernst.
Die meisten Menschen, die ich in meinem beruflichen Umfeld kenne, sind Naturwissenschaftler. Wenn es an juristische Probleme geht, sind sie jedoch alle gleich. In der technischen Prozessen verlassen sie sich überwiegend auf konkrete Zahlen und Fakten. Wenn es an juristische Probleme geht, verlassen sie sich auf Annahmen und Hören-Sagen und streiten sich auch noch auf dieser Basis bis auf’s Messer … … und wenn es tatsächlich ernst wird, fallen sie damit i. d. R. böse auf die Nase.
Es ist wichtig seine Rechte zu kennen. Das verbessert durchaus die Verhandlungsposition bzw. das Durchsetzungsvermögen.
Dein Vorredner, ma-este, hat an dieser Stelle mit der Kaffeesatzleserei gleich weiter gemacht. Seine Ausführungen deuten darauf hin, das er sich am üblichen eingeschliffenen meist nicht gerichtsfestem Geschäftsgebahren orientiert ohne harte juristische Grundlagen zu berücksichtigen.
Anmerkung:
Eine QSV mit dem Lieferanten abgeschlossen zu haben, heist noch lange nicht, dass sie im Ernstfall hält. Die meisten QSV halten übrigens einer gerichtlichen Prüfung nicht stand.
Schöne Grüße
Vivian
Jaja…das alte Leid:
Wir liefern zu unseren Lieferbedingungen, und wir kaufen zu unseren Einkaufsbedingungen.
Hier hilft nur:
Vorgehen anch vertraglicher Sonder-vereinbarung (QSV) mit festgelegten
Prüf-Annahme-Limits(AQL,PPM)und Haftungsumfang (Fehlerfolgekostenreglung)oder:Einigung durch Verhandlung Verursacher/Geschädigter(bei nicht existenten QSV)oder:
Hart auf hart nach juristischer Basis
BGB;HGB:
Recht auf Erhalt einwandfreier Ware (100%)
Bei Nichteinhaltung Recht auf
– Nachbesserung
– Umtausch
– WandlungHaftungsumfang nach Gewährleistung/Garantie
Fehlerfolgekosten wie Fracht nicht adressierbarHallo ihr Lieben
Ihr habt mir alle sehr geholfen, nach meinem letzten Fax in dem ich eigentlich nur wissen wollte wo denn in der ISO 9001 was steht bezüglich Austausch oder ähnlichem habe ich nichts mehr von meinem Lieferanten QMB gehöhrt, sozusagen spurlos verschollen. Daraufhin habe ich mit dem Spediteuer, mein Nachbar ausgemacht, daß wir die Rechnung bei der Spedition begleichen und dem Lieferanten, da er ja so nett zu mir war, haben wir eine Belastung über die Ware, über Maschinenstillstand, über die Frachtkosten und eine tolle Reklamationspauschale geschrieben. Unsere Buchhaltung wird den Betrag von der Rechnung abziehen und so werde ich mal abwarten ob ich dann noch was von meinem Lieferanten höhre.DANKE EUCH und noch sonnige Tage mit grüßen aus dem Schwarzwald.
Birgit -
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