QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Lenkung von fehlerhaften Produkten
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Momentan existieren bei uns in den einzelnen Abteilungen (Fertigung, Logistik…) VA oder auch AA zu diesem Thema. Jedoch fehlt hier eine übergeordnete Regelung.
Kann mir jemand bezüglich dieser Umsetzung Empfehlungen geben.
Gruß,
QubiMoin,
ich würde an deiner Stelle versuchen die bestehenden VA´s und AA´s zusammenzufassen und nur noch eine allgemeingültige VA/AA zu erstellen.
Wir haben bei uns das so gelöst das egal wo das fehlerhafte Produkt auftaucht durch uns (QS) gesperrt wird. Wir leiten dann auch weitere Maßnahmen ab.
Hoffe dir damit ein bischen geholfen zu haben.
Gruß: Mr.IdeaHallo qubi,
wir haben dazu eine übergeordnete VA, in der die Hauptrichtung und Hauptvorgaben und Verfahren drin stehen und dazu eine AA (Arbeitsanweisung) die dann noch entsprechende Details erklärt und festlegt und damit die VA ergänzt. Es soll also nichts dabei doppelt drin stehen. Das wars dann. Das wäre doch auch eine Lösung für dich oder?
Gruß msb
Hallo Qubi
Bei uns gibt es eine Prozessbeschreibung für die Lenkung fehlerhafter Produkte.
Wir haben es folgendermaßen geregelt:
– Sperren eines fehlerhaften Teiles ist durch jeden Mitarbeiter möglich. Hierzu ist die rote Sperrkarte auszufüllen und das Teil zu markieren.
– Freigabe (z. B. nach durchgeführter Nacharbeit) ist nur durch bestimmte Leute möglich (QS, PL)
– Sonderfreigabe (Kennzeichnung mit Formular) ist nur durch QS möglichGruß
PeterHallo,
vielen Dank für eure Ideen. Habe mich jetzt dazu entschlossen folgendes zu tun. Zunächst einmal die Vollständigkeit der Dokumente in den einzelnen Abteilungen prüfen. Eine übergeordnete Regelung als VA anstossen, in welcher der Ablauf von der Problemerkennung…als Teilprozesse mir den jeweils hinterlegten Unterlagen der einzelnen Abteilungen hinterlegt sind. Ich glaud dss schafft am ehesten eine Übersichtlichkeit .
Gruß,
Qubi*ausbuddel*
Tag zusammen…
dacht‘ mir, ich mach dafür nich extra nen eigenen Thread auf:Muss nachgearbeitete Ware (wir sind ein Dienstleister, Metallbehandlung) nach TS gekennzeichnet sein (z.B. Vermerk auf dem Lieferschein)?
„Nachgearbeitete Ware“ bezieht sich nicht auf Kundenreklamationen, sondern nur auf die Fälle, bei denen hier im Haus eine Abweichung festgestellt und eine Nacharbeit vom Kunden genehmigt wurde. BeiIch nehm mal stark an, dass die Antwort „ja“ ist, Sonder-freigegebene Ware muss ja auch gekennzeichnet sein, aber für mich geht das aus dem Text der Norm nicht hervor.
Gruß,
Hinkgeändert von – Hinkmän on 07/02/2007 09:09:20
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