Lenkung fehlerhafter Dienstleistungen2006-12-14T16:09:19+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Lenkung fehlerhafter Dienstleistungen

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    Beiträge
  • ike
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    Hallo,
    was fällt euch zum Thema Lenkung von Fehlern bzw. Fehlerhafter Dienstleistung ein (z.B. in einer Arztpraxis). sollte man in die VA auteilen: in organisationsbezogene Fehler, patientenbezogene Fehler, materialbezogene Fehler?

    Freu mich über Anregungen von Euch
    Ike

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo ike,

    obwohl das nicht meine Branche ist, halte ich diese Aufteilung für schon mal nicht so schlecht.
    Aber mal abwarten, was die Branchenprofis dazu sagen.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Ike!

    Unabhängig vom Fachgebiet: Wenn ich mir bezüglich der Aufteilung nicht sicher bin, lasse ich erst mal Fehler per Aufschrieb sammeln (aufwendig, aber muß) und mache wenn etwas zusammengekommen ist mit allen Betroffenen die Analyse. Dabei schälen sich dann die sinnvollen Kategorien heraus.

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    Jürgen
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 103

    Hallo ike,
    ich finde die Klassifizierung in „kritische“ und „nicht-kritische“ Fehler ganz praktisch. Ich kenne ein kleines Unternehmen (allerdings andere DL-Branche), dass die häufigsten kritischen Fehler (z.B. unzureichende Ersteberatung)und deren Lenkung explizit benannt und für alle anderen Fehler eine allgemeine VA festgelegt hat.

    Gruß
    Jürgen

    Bajoware
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 243

    Hallo ike,

    wenn es um Arztpraxen geht, solltest Du die Gerätefehler auf jeden Fall separat betrachten. Dabei musst Du auch darauf achten, dass sicherheitsrelevante Vorkommnisse oder Beinahvorkommnisse mit den Geräten gemeldet werden müssen.

    Viele Grüße
    Bajoware

    ike
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    Hallo alle zusammen,
    vielen herzlichen Dank für eure Vorschläge und Tips.
    Es hilft mir weiter bei meiner Vorgehensweise.
    Gruße Ike

    qualitaet-2006
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 93

    Hallo,

    …Dabei musst Du auch darauf achten, dass sicherheitsrelevante Vorkommnisse oder Beinahvorkommnisse mit den Geräten gemeldet werden müssen….

    Nach dem MPG gibt es keine Beinahevorkommnisse mehr (§29 MPG).

    Freundliche Grüße
    Stefan

    — Auf der Straße zum Erfolg sind immer wieder Baustellen —

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